Hallo,
in meinem Arbeitsvertrag steht, daß ich die Genehmigung meines Arbeitgebers einholen muß, wenn ich einen Nebenjob annehmen will. Das sehe ich ein und ist ok, wenn ich Vollzeit 100% beim Arbeitgeber arbeite (was ich momentan tue), denn ich soll ja meine ganze Arbeitskraft dort einbringen.
Aber was ist, wenn ich beim Arbeitgeber nur Teilzeit arbeiten würde, z.B. 70 oder 50%? Die andere Zeit, in der ich weg bin, ist ja dann an sich meine private Zeit und die kann meinen Arbeitgeber doch an sich nichts angehen? Oder muß ich das trotzdem wieder genehmigen lassen?
Nebenjob: muß ich AG fragen, auch wenn ich nicht 100% arbeite?
28. Dezember 2022
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Frage vom 28. Dezember 2022 | 11:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob: muß ich AG fragen, auch wenn ich nicht 100% arbeite?
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#1
Antwort vom 28. Dezember 2022 | 12:34
Von
Status: Wissender (15560 Beiträge, 5962x hilfreich)
ZitatGenehmigung meines Arbeitgebers :
Da möchte der Wortlaut interessieren; eine Genehmigungspflicht darf den AN nicht unangemessen benachteiligen. Lies https://www.fachanwalt.de/ratgeber/nebentaetigkeit-als-arbeitnehmer-anmelden-zustimmung-und-muster-antrag
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