Hallo zusammen.
Folgende Fakten: Hauptarbeitgeber 40 Stunden/Woche, Steuerklasse 1.
Bisher: Nebenjob auf 450 € Basis, abgerechnet in Steuerklasse 6.
Hauptarbeitgeber hat zum 31.01. Gekündigt und mich ab 15.01. Freigestellt. Angebot an Arbeitgeber Nebenjob: Ich arbeite in der Zeit der Freistellung 40 Stunden extra. Die sollen dann auch mit der 6 inkl. Steuerabzug, Krankenkasse und Pflegebeitrag abgetechnet werden. Problem: Der Betrag sollte mit dem Gehalt Januar ausgezahlt werden. Klappt nicht. Wenn der Betrag erst im Februar ausgezahlt wird, wird er dann aufs ALG1 ngerechnet ? Gibt es andere Alternativen?
Danke.
Nebenjob nur 1 Monat über 450€
28. Januar 2019
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Frage vom 28. Januar 2019 | 16:59
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob nur 1 Monat über 450€
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#1
Antwort vom 28. Januar 2019 | 17:06
Von
Status: Beginner (146 Beiträge, 36x hilfreich)
Warum läuft der 450 Eur Job in Steuerklasse 6?
Das ist doch bei korrekter Anmeldung brutto = netto trotz Vollzeitjob.
#2
Antwort vom 28. Januar 2019 | 17:12
Von
Status: Unbeschreiblich (32141 Beiträge, 5653x hilfreich)
Da du den Minijob schon vorher hattest, gilt wohl :ZitatWenn der Betrag erst im Februar ausgezahlt wird, wird er dann aufs ALG1 ngerechnet ? :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
Absatz 2.
(2) Hat die oder der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs aus einer Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, ....
Alternativ nicht 40 Std., sondern Abrechnung auf 2 Monate und je 20 Std.
??
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#3
Antwort vom 29. Januar 2019 | 22:42
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum läuft der 450 Eur Job in Steuerklasse 6? :
Das ist doch bei korrekter Anmeldung brutto = netto trotz Vollzeitjob.
Das sind Geizkragen. 450 Eur Job normal: brutto = netto. Arbeitgeber zahlt pauschal 55 Euro Steuern.
Steuerklasse VI: Abeitgeber zahlt 450 Euro brutto, Arbeitnehmer bekommt 370 Euro ausgezahlt und kann sich die Steuer mit Lohnsteuerjahresausgleich zurückholen. Und der AG hat Geld gespart ...
#4
Antwort vom 29. Januar 2019 | 22:43
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Da du den Minijob schon vorher hattest, gilt wohl :ZitatWenn der Betrag erst im Februar ausgezahlt wird, wird er dann aufs ALG1 ngerechnet ? :
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__155.html
Absatz 2.
(2) Hat die oder der Arbeitslose in den letzten 18 Monaten vor der Entstehung des Anspruchs neben einem Versicherungspflichtverhältnis eine Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) mindestens zwölf Monate lang ausgeübt, so bleibt das Einkommen bis zu dem Betrag anrechnungsfrei, der in den letzten zwölf Monaten vor der Entstehung des Anspruchs aus einer Erwerbstätigkeit (§ 138 Absatz 3) durchschnittlich auf den Monat entfällt, ....
Alternativ nicht 40 Std., sondern Abrechnung auf 2 Monate und je 20 Std.
??
Geht nicht, weil ich ja immer weiter 40 Stunden pro Monat arbeite.
#5
Antwort vom 30. Januar 2019 | 09:50
Von
Status: Unbeschreiblich (32141 Beiträge, 5653x hilfreich)
ZitatGeht nicht, weil ich ja immer weiter 40 Stunden pro Monat arbeite. :
Was geht nicht?
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