Nebenjob und Partner bekommt Harz IV

10. Januar 2005 Thema abonnieren
 Von 
Denise 09123
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob und Partner bekommt Harz IV

Ich bin Studentin und lebe mit meinen Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Mein Partner fällt nun seit 1. Januar unter HarzIV. Komischer Weise werde ich und unser gemeinsames Kind in die HarzIV Berechnungen mit einbezogen. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass 85% des Verdienstes aus dem Nebenjob von den Leistungen abgezogen werden. Nun meine Frage: Gilt das auch für meinen Nebenjob auf seine Harz IV Bezüge??????????????????
Liebe Grüße Denise.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47464 Beiträge, 16804x hilfreich)

Ja, denn Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.714 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.878 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen