Ich bin Studentin und lebe mit meinen Partner in einer gemeinsamen Wohnung. Mein Partner fällt nun seit 1. Januar unter HarzIV. Komischer Weise werde ich und unser gemeinsames Kind in die HarzIV Berechnungen mit einbezogen. Jetzt habe ich hier im Forum gelesen, dass 85% des Verdienstes aus dem Nebenjob von den Leistungen abgezogen werden. Nun meine Frage: Gilt das auch für meinen Nebenjob auf seine Harz IV Bezüge??????????????????
Liebe Grüße Denise.
Nebenjob und Partner bekommt Harz IV
10. Januar 2005
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Frage vom 10. Januar 2005 | 12:49
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob und Partner bekommt Harz IV
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#1
Antwort vom 10. Januar 2005 | 13:58
Von
Status: Unbeschreiblich (47464 Beiträge, 16804x hilfreich)
Ja, denn Ihr bildet eine Bedarfsgemeinschaft.
Und jetzt?
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