Meine Tochter ist Studentin und muss gezwungerner maßen ein halben Jahr aussetzten.Und bekommt daher dieses halbe Jahr kein Barfög!
Zählt sie in dem halben Jahr als Studentin?oder nicht?Und wenn nicht wie viel darf sie trotz Kindergeld dazuverdienen??Da sie ja trotzdem weiter Kosten betreiten muss.
Nebenjob - wieviel darf sie trotz Kindergeld dazuverdienen?
16. September 2004
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Frage vom 16. September 2004 | 16:57
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebenjob - wieviel darf sie trotz Kindergeld dazuverdienen?
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#1
Antwort vom 16. September 2004 | 21:08
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1096x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
#2
Antwort vom 21. September 2004 | 00:02
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8069x hilfreich)
Rufen Sie doch mal bei der Kindergeldkasse an, die können Ihnen den genauen Betrag nennen und ob sie überhaupt Anspruch hat.
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#3
Antwort vom 21. September 2004 | 17:55
Von
Status: Unbeschreiblich (47490 Beiträge, 16808x hilfreich)
Wenn sie aussetzen muss, hat sie m.E. keinen Anspruch mehr auf Kindergeld. Daher erübrigt sich die Frage nach dem Hinzuverdienst.
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