Nebentätigkeit - Arbeitgeber Bescheid geben?

6. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.10.2009 18:17:07
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebentätigkeit - Arbeitgeber Bescheid geben?

Hallo,
als Angestellte möchte ich wissen, wie es mit einer Nebentätigkeit geregelt ist. Soll man dem Arbeitsgeber Bescheid geben, wenn die Arbeit nicht mit der Nebentätigkeit zu tun hat?
Auf was sollte man allg. achten?!




2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2013x hilfreich)

.. du bist sogar verpflichtet, deinem ag nebentätigkeit anzuzeigen - es ist aber praktisch mehr eine anzeigepflicht, als dass der ag es untersagen könnte.
wichtig ist, dass die nebentätigkeit dich nicht hindert, deinem job nachzukommen (im job ausschlafen nach nachtarbeit z.b. ist nicht vorgesehen), konkurrenz mögen ag auch nicht so gerne .. am besten mal weiter googlen

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#2
 Von 
sika0304
Status:
Schlichter
(7944 Beiträge, 2937x hilfreich)

In machnen Arbeitsverträgen (oder Tarifverträgen?) steht sogar, dass man sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen muss. So z.B. im Öffentlichen Dienst.

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