Hallo,
als Angestellte möchte ich wissen, wie es mit einer Nebentätigkeit geregelt ist. Soll man dem Arbeitsgeber Bescheid geben, wenn die Arbeit nicht mit der Nebentätigkeit zu tun hat?
Auf was sollte man allg. achten?!
Nebentätigkeit - Arbeitgeber Bescheid geben?
6. Januar 2008
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Frage vom 6. Januar 2008 | 18:09
Von
Status: Frischling (24 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebentätigkeit - Arbeitgeber Bescheid geben?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 6. Januar 2008 | 18:36
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2000x hilfreich)
.. du bist sogar verpflichtet, deinem ag nebentätigkeit anzuzeigen - es ist aber praktisch mehr eine anzeigepflicht, als dass der ag es untersagen könnte.
wichtig ist, dass die nebentätigkeit dich nicht hindert, deinem job nachzukommen (im job ausschlafen nach nachtarbeit z.b. ist nicht vorgesehen), konkurrenz mögen ag auch nicht so gerne .. am besten mal weiter googlen
#2
Antwort vom 6. Januar 2008 | 20:26
Von
Status: Schlichter (7944 Beiträge, 2917x hilfreich)
In machnen Arbeitsverträgen (oder Tarifverträgen?) steht sogar, dass man sich eine Nebentätigkeit genehmigen lassen muss. So z.B. im Öffentlichen Dienst.
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