Hallo!
Kann mir jemand helfen?
Wie ist es zu beurteilen, wenn ein freigestelltes Personalratsmitglied während seiner Arbeitszeit Vorträge im Auftrag einer Gewerkschaft hält und dafür eine Vergütung erhält? Muss das Personalratsmitglied diese Vergütung an den Arbeitgeber abführen? Dabei ist noch zu berücksichtigen, dass es sich bei den Seminarteilnehmern überwiegend um andere Personalratsmitglieder des gleichen Arbeitgebers handelt, die jedoch nicht freigestellt sind. Für diese übernimmt der Arbeitgeber nach den geltenden Vorschriften die Seminarkosten.
Nebentätigkeit Personalrat
2. Juni 2005
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Frage vom 2. Juni 2005 | 10:58
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebentätigkeit Personalrat
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#1
Antwort vom 2. Juni 2005 | 23:41
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8068x hilfreich)
Ist der bezahlten Nebentätigkeit während der Arbeitszeit durch den AG zugestimmt worden?
Haben Sie das schriftlich?
Wenn nein, ist bezahlte Arbeit für einen anderen Arbeitgeber(hier ja die Gewerkschaft) während der Arbeitszeit grundsätzlich ein Grund für eine fristlose Kündigung. Egal, wer an dem Seminar teilnimmt.
Wenn ja, sehe ich kein Problem, dass Sie das Geld behalten.
-- Editiert von hamburgerin01 am 02.06.2005 23:45:03
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