Hallo Forum,
eine Frage, die vermutlich ins Steuerrecht-Forum als auch ins Arbeitsrechts-Forum passt.
Ein Freund von mir fragt mich, ob ich zur Akquise eines IT-Projekts im Ausland als wirtschaftlicher Berater und Begleiter zwecks Verhandlungssicherheit auftreten würde. Die Reisekosten wären mit einigen hundert Euro erheblich.
Ich bin angestellt und habe eine Erlaubnis für eine Nebentätigkeit als Lehrer, nicht aber für beratende Tätigkeiten.
Unter der Voraussetzung, dass das eher eine einmalige Sache bleibt hatte ich zwei grundsätzliche Überlegungen, wie man sowas umsetzen könnte:
1) Ich melde eine freiberufliche Tätigkeit an und stelle ihm die Kosten in Rechnung. Voraussetzung soweit ich weiß: Zustimmung Arbeitgeber. Sonst noch was?
2) Ich reiche bei ihm eine Reisekostenabrechnung ein. Voraussetzungen: vermutlich auch Nebengewerbe, aber keine Ahnung.
3) Weitere Ideen, Vorschläge und zu Berücksichtigendes?
Besten Dank für alle Tipps,
fawn
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Nebentätigkeit - Reisekostenabrechnung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Hallo,
grübel! Öffentlicher Dienst? Einschränkung im Arbeitsvertrag?
Oder geht es nur um die Steuer???
Bei einer "einmaligen Tätigkeit" sehe ich hier keinen Grund das als "Gewerbe" anzumelden!
Die Erstattung von Reisekosten ist eine Erstattung von entstandenen Kosten und KEIN Einkommen! Insofern sich hier an die üblichen gesetzlichen Vorgaben gehalten wird (z.B. Abzug wegen Frühstück im Hotel)!
Auch eine Vergütung (max. 400€) pro Monat muss in der Steuer nicht angegeben werden.
Der AG meldet dich am besten als Kurzfristig beschäftigt an. So kann er die enstanden Reisekosten, als auch die gezahlte Vergütung ganz normal als Personalkosten absetzen...
auch nebentätigkeiten müssen in aller regel nur angemeldet werden, wenn ihnen eine gewisse regelmäßigkeit eignet. für einen einmaligen fall nimmst du urlaub und gut isss.
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"... nach bestem Wissen .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""
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Hallo Blaubär,
hallo CBW,
hallo Forum,
vielen Dank für Eure Mühe.
Zum Thema Öffentlicher Dienst und Arbeitsvertrag: bin in der freien Wirtschaft, würde aber wenn nötig eine Genehmigung einholen - muss halt nur vorher wissen, für was...
Kurzfristig Beschäftigter wäre die Alternative zum Freiberufler? Dann wäre ich also auf 400€-Basis irgendwo zusätzlich? Wobei ja auch da mein Arbeitgeber zustimmen muss, so dass ich fast schon lieber direkt das freiberufliche Tun beantragen würde - dann kann ich nachher machen, was ich will, denke ich. Die Wahrscheinlichkeit, dass ich nebenbei für 400€ weiter arbeiten gehen werde, ist ohnehin gleich Null, während ich freiberuflich noch was anderes im Sinn hab, mir da aber nicht sicher bin. Aber da schienen ja recht wenig Voraussetzungen dran geknüpft zu sein.
Das mit der Nebentätigkeit und den Reisekosten: ging eigentlich darum, dass er die Reisekosten (Flug & Hotel, Spesen) übernimmt, kann da ja nix für. Dafür braucht er eine Rechnung oder Reisekostenabrechnung wenn ich das richtig verstanden habe. Dafür brauche ich wiederum Gewerbe oder wie auch immer gearteten Arbeitsvertrag. Auf den Kosten möchte ich halt eben nur nicht sitzen bleiben.
Und ich vermute, dass man ohne vertragliche Grundlage auch keine Reisekostenabrechnung schreiben kann, oder? Sprich er bräuchte einen Mitarbeiter, gegen den er die Kosten setzen kann, oder?
Besten Dank
fawn
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