Nebentätigkeit Zustimmung bei Betriebsübergang

14. Februar 2007 Thema abonnieren
 Von 
BrH512606
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebentätigkeit Zustimmung bei Betriebsübergang

Folgender Fall:
Arbeitnehmer A ist bei Betrieb B1 beschäftigt. Er macht sich nebenbei selbständig (branchenfremd, keine Beeinträchtigung der Arbeitskraft) und lässt sich das von B1 schriftlich zur Sicherheit genehmigen.

Nun geht im Rahmen einer Firmenübernahme, also eines Betriebsübergangs, der Betrieb B1 in Betrieb B2 über. Die neue Firma B2 gestattet keine Nebentätigkeiten.

Hat A ein Recht darauf, dass er seine Nebentätigkeit weiter ausüben darf?

Bin auf Ihre Meinungen gespannt!
Viele Grüße
BrH512606

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

B2 übernimmt alle Arbeitsverträge und sonstige Vereinbarungen von B1,also ändert sich für dich zunächst nichts und du darfst deine Nebentätigkeit fortführen.
B2 könnte dir nur einen Änderungsvertrag anbieten, darüber müsste verhandelt werden.
Gruß

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... mit einem generellen verbot von nebentätigkeiten dürfte der AG auch kaum durchkommen.

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