Folgender Fall:
Arbeitnehmer A ist bei Betrieb B1 beschäftigt. Er macht sich nebenbei selbständig (branchenfremd, keine Beeinträchtigung der Arbeitskraft) und lässt sich das von B1 schriftlich zur Sicherheit genehmigen.
Nun geht im Rahmen einer Firmenübernahme, also eines Betriebsübergangs, der Betrieb B1 in Betrieb B2 über. Die neue Firma B2 gestattet keine Nebentätigkeiten.
Hat A ein Recht darauf, dass er seine Nebentätigkeit weiter ausüben darf?
Bin auf Ihre Meinungen gespannt!
Viele Grüße
BrH512606
Nebentätigkeit Zustimmung bei Betriebsübergang
14. Februar 2007
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Frage vom 14. Februar 2007 | 14:37
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebentätigkeit Zustimmung bei Betriebsübergang
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 14. Februar 2007 | 20:09
Von
Status: Master (4412 Beiträge, 1086x hilfreich)
B2 übernimmt alle Arbeitsverträge und sonstige Vereinbarungen von B1,also ändert sich für dich zunächst nichts und du darfst deine Nebentätigkeit fortführen.
B2 könnte dir nur einen Änderungsvertrag anbieten, darüber müsste verhandelt werden.
Gruß
-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."
#2
Antwort vom 16. Februar 2007 | 08:23
Von
Status: Schlichter (7434 Beiträge, 2002x hilfreich)
... mit einem generellen verbot von nebentätigkeiten dürfte der AG auch kaum durchkommen.
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