Nebentätigkeit - Kann er mir einen 400 Euro Job verbieten?

13. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
Katinka86
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 0x hilfreich)
Nebentätigkeit - Kann er mir einen 400 Euro Job verbieten?

Also es dreht sich darum das ich eine Anstellung als 6 Stundenkraft habe. Nun ist es so das meine Schwiegereltern eine Tankstelle betrieben und sie mich gefragt haben ob ich eine Aushilfskraft als 400 Euro machen will.Da ich das ja leider mit meinen Arbeitgeber absprechen muss hab ich das auch getan. Habe wie gesagt ihn auch nur geschrieben das es nur eien Aushilfskraft ist. Und es kann da auch mal sein das ich da 6 Stunden arbeiten muss und bei meiner eigentlichen Arbeitsplatz auch noch ma 6 Stunden. Er meinte das geht nicht. Kann er mir einen 400 Euro verbieten???

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Ein Hauptarbeitgeber kann eine Nebentätigkeit nur dann verbieten, wenn sie mit den betrieblichen Belangen kollidiert.
Etwa wenn es sich um Wettbewerb handelt oder der Mitarbeiter morgens übermüdet an den Arbeitsplatz kommt. Ansonsten erschöpfen sich schon so langsam seine Ansprüche bei der Verfügungsgewalt über das Privatleben der Mitarbeiter.

Es reicht den AG zu informieren.

Im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag kann eine Regelung drin stehen. Wenn da drinsteht, dass die Firma eine NT genehmigen muss, hat man Anspruch auf Erteilung derselbigen, wenn die eben nicht mit o.g. Faktoren kollidiert.

Wenn einer normal 8 Stunden arbeitet und sporadisch mal 6 Stunden bleiben immer noch genug 10 Stunden für Wege und Schlafen.
Wobei 6 Stunden schon verdammt viel sind, sowas muss die absolute Ausnahme bleiben, wenn man nicht als Trantüte in der Firma in Ungnade fallen will. Dafür müssen die Schwiegereltern Verständnis haben. Aushilfsjobs sind doch eigentlich immer relativ leich mit zuverlässigen Leuten zu besetzen wenn die Bezahlung und das Betriebsklima stimmen.

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