Nebentätigkeit und Hauptarbeitsplatz

4. Dezember 2018 Thema abonnieren
 Von 
Sabrinas1975
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)
Nebentätigkeit und Hauptarbeitsplatz

Hallo Zusammen,
ich brauche bitte wieder mal eine Info von euch.

Ein neuer Arbeitsvertrag und in dem steht, dass die Nebentätigkeit einer Genehmigung des AG erfordert.

Der AG wird der Nebentätigkeit zustimmen aber....
Jetzt meine Frage:

1. Hat er das Recht zu erfahren, wie die Firma heisst und darf er sogar eine Bescheinigung (von der Nebenjobstelle) verlangen?
Ich bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen. Hauptsache er ist darüber er informiert das ich eine Nebenräigkeot ausübe.

2. Reicht es nicht aus, wenn gesagt wird, ich habe eine Nebentätigkeit bei der ich weniger als 400 Euro verdiene und es ist keine Konkurrenztätigkeit und ich arbeite eine Stunde am Tag dort?

3. Wenn der AG zustimmt, sollte man sich das schriftlich geben lassen, oder?




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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32289 Beiträge, 5678x hilfreich)

Zitat (von Sabrinas1975):
Der AG wird der Nebentätigkeit zustimmen aber....
Hat er dir das schon gesagt?
Wenn ja, dann interessiert ihn alles nicht, was du jetzt fragst.
Zitat (von Sabrinas1975):
Ich bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen.
Das ist nur deine Meinung. Es geht ihn durchaus was an. Es kommt eben darauf an.

Bitte ihn doch schriftlich um seine Zustimmung. Er wird dann antworten und du wirst sehen, ob und wie genau es ihn interessiert.

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#2
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo

Zitat:
Ich bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen
Nehmen wir einfach mal folgendes Beispiel an: Arbeiter ist bei Teirhandlung A Vollzeitbeschäftigt, will jetzt bei Teirhandlung B zwei Strassen weitrer einen Nebenjopb anfangen. Meinst du wirklich, dass A es nichts angeht, dass sein Mitarbeiter jetzt bei seinem Konkurrenten arbeiten will? Einfach mal etwas logisch nachdenken ;)

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

Im Grunde beginnt es schon damit, ob der AG für die Nebentätigkeit eine Genehmigung zu erteilen hat - das ist schon in gewisser Weise eine Verdrehung der Verhältnisse. In aller Regel ist Unterrichtung gefordert, wie du es auch zutreffend siehst. Aber dein AG steht da offenbar auf einem anderen Standpunkt.
Dann aber das WIE - was darf, kann, muss oder sollte der AG wissen? Hierzu gehen deine und seine Wünsche oder Vorstellungen wohl erheblich auseinander und tatsächlich gibt es dazu kein klares Recht oder Unrecht, tendenziell aber 'eher weniger' und 'es kommt darauf an'. Nicht zuletzt hängt es auch von deiner Lust zum Streiten ab oder schlichtweg von der Frage: warum nicht.
Ausführlich dazu
https://www.nebenjob.de/ratgeber/3382-wie-neugierig-darf-ihr-hauptarbeitgeber-sein-welche-infos-zu-ihrem-minijob-mussen-sie-preisgeben

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