Hallo Zusammen,
ich brauche bitte wieder mal eine Info von euch.
Ein neuer Arbeitsvertrag und in dem steht, dass die Nebentätigkeit einer Genehmigung des AG erfordert.
Der AG wird der Nebentätigkeit zustimmen aber....
Jetzt meine Frage:
1. Hat er das Recht zu erfahren, wie die Firma heisst und darf er sogar eine Bescheinigung (von der Nebenjobstelle) verlangen?
Ich bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen. Hauptsache er ist darüber er informiert das ich eine Nebenräigkeot ausübe.
2. Reicht es nicht aus, wenn gesagt wird, ich habe eine Nebentätigkeit bei der ich weniger als 400 Euro verdiene und es ist keine Konkurrenztätigkeit und ich arbeite eine Stunde am Tag dort?
3. Wenn der AG zustimmt, sollte man sich das schriftlich geben lassen, oder?
Nebentätigkeit und Hauptarbeitsplatz
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hat er dir das schon gesagt?ZitatDer AG wird der Nebentätigkeit zustimmen aber.... :
Wenn ja, dann interessiert ihn alles nicht, was du jetzt fragst.
Das ist nur deine Meinung. Es geht ihn durchaus was an. Es kommt eben darauf an.ZitatIch bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen. :
Bitte ihn doch schriftlich um seine Zustimmung. Er wird dann antworten und du wirst sehen, ob und wie genau es ihn interessiert.
Hallo
Nehmen wir einfach mal folgendes Beispiel an: Arbeiter ist bei Teirhandlung A Vollzeitbeschäftigt, will jetzt bei Teirhandlung B zwei Strassen weitrer einen Nebenjopb anfangen. Meinst du wirklich, dass A es nichts angeht, dass sein Mitarbeiter jetzt bei seinem Konkurrenten arbeiten will? Einfach mal etwas logisch nachdenkenZitat:Ich bin der Meinung, daß hat ihn nichts anzugehen
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Im Grunde beginnt es schon damit, ob der AG für die Nebentätigkeit eine Genehmigung zu erteilen hat - das ist schon in gewisser Weise eine Verdrehung der Verhältnisse. In aller Regel ist Unterrichtung gefordert, wie du es auch zutreffend siehst. Aber dein AG steht da offenbar auf einem anderen Standpunkt.
Dann aber das WIE - was darf, kann, muss oder sollte der AG wissen? Hierzu gehen deine und seine Wünsche oder Vorstellungen wohl erheblich auseinander und tatsächlich gibt es dazu kein klares Recht oder Unrecht, tendenziell aber 'eher weniger' und 'es kommt darauf an'. Nicht zuletzt hängt es auch von deiner Lust zum Streiten ab oder schlichtweg von der Frage: warum nicht.
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