Netto-Gehalt im Arbeitsvertrag

12. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)
Netto-Gehalt im Arbeitsvertrag

Hallo Zusammen,
ich habe einen Arbeitsvertrag für einen neuen Job zu geschickt bekommen. Es ist mittlerweile die dritte Version, weil dort Dinge nicht auftauchten, die mündlich besprochen waren.
Nun steht dort

§ 5 Vergütung
Der Arbeitnehmer erhält einen Grundlohn von 2135,00 brutto pro Monat.

und später dann in
§ 20 Zusätzliche Vereinbarung
(1) Nach der vertraglichgeregelten Probezeit erhält der Arbeitnehmer ein Nettogehalt in Höhe
von 2500€.

Tatsächlich war ursprünglich besprochen, dass ich auf die 2.500 komme. Aber ich habe nicht damit gerechnet, dass es so im Vertrag auftaucht. Hat so eine Netto-Regelung irgendwelche Nachteile für mich?
Ich bin in Lohnsteuerklasse 4 - also schon ziemlich teuer für den AG. Eine Änderung der Steuerklasse steht nicht an - ist aber natürlich nie ganz ausgeschlossen.
Mir kommt das alles so halbherzig hingemauschelt vor.... (Zumal mir das Bruttogehalt in der Probezeit auch viel zu wenig ist. Das war so nicht besprochen).

Kennt sich damit jemand aus?

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23 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Na dann würde ich doch in Lohnsteuerklasse 5 wechseln..... :grins:

Im Prinzip ist dieser Passus irgendwie Nonsens, da der Arbeitgeber ja gar nicht weis, was auf ihn zukommt. Es wäre zumindest sinnvoll, dazu zu notieren, in welcher LSK dies berechnet wird.

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#2
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
(Zumal mir das Bruttogehalt in der Probezeit auch viel zu wenig ist. Das war so nicht besprochen).


Dann nochmal ansprechen ?

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#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8069x hilfreich)

Aufs Bruttogehalt ändern lassen und das Probezeitgehalt anpassen lassen. Das scheint mir sinnvoll

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#4
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Zitat (von Stella_hh):
(Zumal mir das Bruttogehalt in der Probezeit auch viel zu wenig ist. Das war so nicht besprochen).


Dann nochmal ansprechen ?


Ja, definitiv. Ich habe Donnerstag noch mal ein Gespräch. Ich komme mir wegen meiner ganzen Einwendung aber mittlerweile etwas "dreist" vor.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Michael32):
Na dann würde ich doch in Lohnsteuerklasse 5 wechseln..... :grins:

Im Prinzip ist dieser Passus irgendwie Nonsens, da der Arbeitgeber ja gar nicht weis, was auf ihn zukommt. Es wäre zumindest sinnvoll, dazu zu notieren, in welcher LSK dies berechnet wird.


Aber für mich selbst hat es keine Nachteile, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Aber für mich selbst hat es keine Nachteile, oder?

Nein, eher Vorteile, da es sich dabei lediglich um eine "Voreinstufung" handelt.

Bei LSK4 wären es für 2.500 EUR Netto 4.200 EUR Brutto, bei LSK 5 wären es 5.300 EUR Brutto.....

D.h. (Du bist verheiratet ?) wenn Ihr auf 3/5 wechslen würdet, müsste Dein AG 5.300 EUR Brutto bezahlen, damit Du 2.500 EUR Netto bekommst. Die zu viel bezahlten Steuern würdest Du mit dem Steuerausgleich im jahr später wieder herausbekommen. Da liegt ja das Problem, wenn der AG den Nettolohn angibt.....

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Hat so eine Netto-Regelung irgendwelche Nachteile für mich?
Da drängt sich vieles auf. Was war vorher besprochen in den Verhandlungen?

A) Wer eine besondere Vereinbarung hat, nach der Probezeit auf 2500,- netto gehievt zu werden, den kann man grundsätzlich nur beglückwünschen.
B) Wie lange dauert die Probezeit?
C) In der Probezeit für ca. 1450,- netto arbeiten?
D) Warum weiß der AG von deiner Stkl 4?

Zitat (von Stella_hh):
Der Arbeitnehmer erhält einen Grundlohn von 2135,00 brutto pro Monat.
E) Gibts keine weiteren Zulagen zum Grundlohn?
F)Zuerst gibts Brutto-Lohn und dann gibts Netto-Gehalt? Möglich ist das...

Das liest sich so, als hätte der AG noch nie Lohn-/Gehaltsverhandlungen mit Bewerbern gehabt---
ODER da ist von Anfang an ein Wurm drin.
ODER der AG spekuliert mit der Probezeit. Zuerst einen miserablen Lohn anbieten, den AN ködern mit der Vergütung nach der Probezeit. Aber dann nicht übernehmen.

Zitat (von Stella_hh):
(Zumal mir das Bruttogehalt in der Probezeit auch viel zu wenig ist. Das war so nicht besprochen).
Du hast doch kein Bruttogehalt in der Probezeit. Sondern einen Grundlohn.

Also noch eine Nachverhandlung anstreben. Gibts irgendeinen Tarifvertrag?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Anami):
A) Wer eine besondere Vereinbarung hat, nach der Probezeit auf 2500,- netto gehievt zu werden, den kann man grundsätzlich nur beglückwünschen.

Joa.... mir wäre eine saubere Vereinbarung aber lieber. ;-/

Zitat (von Anami):
B) Wie lange dauert die Probezeit?

4 Monate

Zitat (von Anami):
C) In der Probezeit für ca. 1450,- netto arbeiten?

Genau das will ich eben nicht.

Zitat (von Anami):
D) Warum weiß der AG von deiner Stkl 4?

Weil ich es ihm gesagt habe. In einem ersten unverbindlichen Gespräch (die Stelle war nicht ausgeschrieben), fragte er mich, was ich verdienen will. Da sagte ich, dass ich am Ende des Monats 2.500 auf meinem Konto haben möchte. Daraufhin fragte er nach der Steuerklasse.

Zitat (von Anami):
E) Gibts keine weiteren Zulagen zum Grundlohn?

Es gäbe Nacht- und Feiertagszuschlag. Aber meine Stelle sieht das eigentlich nicht vor. Nur in Ausnahmefällen werde ich auch Abends arbeiten.

Zitat (von Anami):
F)Zuerst gibts Brutto-Lohn und dann gibts Netto-Gehalt? Möglich ist das...
Das liest sich so, als hätte der AG noch nie Lohn-/Gehaltsverhandlungen mit Bewerbern gehabt---
ODER da ist von Anfang an ein Wurm drin.
ODER der AG spekuliert mit der Probezeit. Zuerst einen miserablen Lohn anbieten, den AN ködern mit der Vergütung nach der Probezeit. Aber dann nicht übernehmen.

Hm.... vom Gefühl her ist er der Typ "Macher", der mit Papierkram nichts am Hut hat. Der will mich einfach unbedingt...


Zitat (von Anami):
Du hast doch kein Bruttogehalt in der Probezeit. Sondern einen Grundlohn.

Ah stimmt.... hmmmmm

Zitat (von Anami):
Also noch eine Nachverhandlung anstreben. Gibts irgendeinen Tarifvertrag?

Ja, Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe (wobei ich auf einer nicht typischen-Hotelstelle wäre. Eher Bereich Marketing)


-- Editiert von Stella_hh am 12.03.2019 10:02

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#9
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Um es auf den Punkt zu bringen:
Die Zusage eines definierten Nettogehaltes birgt von vornherein Konfliktpotenzial, da zu viele variable Komponenten hier Einfluss nehmen können.

Lohnsteuerklassenwechsel, eingetragene Freibeträge usw...…

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Der will mich einfach unbedingt...
Zitat (von Stella_hh):
Ja, Manteltarifvertrag Hotel- und Gaststättengewerbe (wobei ich auf einer nicht typischen-Hotelstelle wäre. Eher Bereich Marketing)


Hmmm...Ich kenne den Macher nicht. Aber nach der Beschreibung des Jobs drängt sich mir auf:
Zuerst einen miserablen Lohn anbieten, den Bewerber ködern mit der Vergütung nach der Probezeit. Aber dann nicht übernehmen.
Also: in den 4 Monaten Probezeit (auch nicht gerade üblich) deine Konzepte/Fähigkeiten *billig abkaufen*, dann mit ....sorry, passt nicht mit uns... das Beschäftigungsverhältnis zum Ende der Probezeit ohne Begründung wieder beenden.
Zitat (von Stella_hh):
Ich komme mir wegen meiner ganzen Einwendung aber mittlerweile etwas "dreist" vor.
Sehe ich nicht so, denn es liegen ja ziemliche Unterschiede in dem, was du willst und dem, was er dir anbietet.

ICH würde nochmal versuchen zu verhandeln: Festgehalt 2500,- netto, wie schon anfangs verlangt.
Zum Ende der Probezeit neue Verhandlung.

@Michael32 denkt nicht an *Nichtübernahme* nach der Probezeit... ;) Er denkt steuerlich.
Zitat (von Michael32):
Die Zusage eines definierten Nettogehaltes birgt von vornherein Konfliktpotenzial,
Für wen denn? Wer 2500,- netto mtl. aufs Konto bekommt, braucht doch nichts steuerlich ändern. Der hat sein Ziel erreicht.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Tatsächlich war ursprünglich besprochen,

Wie verbindlich war denn das besprochene überhaupt?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Stella_hh):
Tatsächlich war ursprünglich besprochen,

Wie verbindlich war denn das besprochene überhaupt?


Hmm.... ich bin nicht besonders geübt in Vorstellungsgesprächen. Unser erstes eigentlich unverbindliches Gespräch (in dem Gehalt aber schon Thema war), beendete er mit den Worten "Ich würde das gerne machen".
Im zweiten Gespräch haben wir dann inhaltliche Details besprochen, er fragte noch mal nach Gehalt und Steuerklasse - und dann wollte er seine Kollegin beauftragen, den Vertrag aufzusetzen.

Fertig. Ob das nun verbindlich war? Ich finde schon ;-/

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#13
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119588 Beiträge, 39746x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Ob das nun verbindlich war? Ich finde schon ;-/

Also das
Zitat (von Stella_hh):
Unser erstes eigentlich unverbindliches Gespräch (in dem Gehalt aber schon Thema war), beendete er mit den Worten "Ich würde das gerne machen".

ist nun alles andere als verbindlich.


Wie das im zweiten Gespräch lief müsste man dann mal schauen - die Verwendung von z.B. Konjunktiven deutet eher nicht auf eine Verbindliche Zusage hin.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Stella_hh):
Es ist mittlerweile die dritte Version, weil dort Dinge nicht auftauchten, die mündlich besprochen waren.
Aller guten Dinge wären also diesmal nicht drei, sondern vielleicht und hoffentlich 4

Verbindlich war oder ist bis jetzt tatsächlich gar nichts. Der AG würde es also gern machen, und zwar so, wie es jetzt angeboten ist. :augenroll:
d.h. 4 Monate so gering bezahlt und das Risiko der Übernahme.

Wenn du jetzt diese vorliegende Version unterschreibst, hast du Fakten und einen verbindlichen Arbeitsvertrag geschaffen. Vorausgesetzt, der AG unterschreibt auch.

ICH würde noch einen Versuch machen.
Wie oben beschrieben.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#15
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke Euch wirklich sehr für Eure Antworten.
Ich werde nun morgen sehr deutlich machen, was ich von dem Vertrag erwarte. Sollte er das nicht umsetzen können, dann soll es einfach nicht sein. Dafür gebe ich mit meinem alten Job zu viel auf.

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Viel Glück!
:respekt:

Rückmeldung wäre ----toll.

-- Editiert von Anami am 13.03.2019 12:27

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Michael32):

Im Prinzip ist dieser Passus irgendwie Nonsens, da der Arbeitgeber ja gar nicht weis, was auf ihn zukommt. Es wäre zumindest sinnvoll, dazu zu notieren, in welcher LSK dies berechnet wird.


Das sollte ein AG aber wissen. Deshalb wird i.d.R. das AN- Steuerbrutto zu Grunde gelegt.

Wie hoch das Gehalt sein kann, da kann man sicher die Größenordnung finden. Einfach mal Googeln.

Grundsätzlich plädiere ich für realistische Zahlen. Es ist niemandem gedient, exorbitante Gehälter zu vereinbaren, die dann nicht gezahlt werden können.



-- Editiert von Spejbl am 13.03.2019 16:37

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):


Wie hoch das Gehalt sein kann, da kann man sicher die Größenordnung finden. Einfach mal Googeln.

Grundsätzlich plädiere ich für realistische Zahlen. Es ist niemandem gedient, exorbitante Gehälter zu vereinbaren, die dann nicht gezahlt werden können.



-- Editiert von Spejbl am 13.03.2019 16:37


Da hab ich mich natürlich im Vorfeld informiert.
Wenn der potentielle AG damit einverstanden ist, gehe ich davon aus, dass er es zahlen kann. (Zumal es ein etabliertes Unternehmen ist)

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

Zitat (von Spejbl):
Grundsätzlich plädiere ich für realistische Zahlen.
Ich meine, 2500,- netto ist eine total realistische Zahl.
Und wieso exorbitant ? Wie kommst du auf dieses Plädoyer?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Gut, wenn das realistisch ist und der AG das auch bezahlt, kommen bei 2.500 EUR Netto / St.-Kl. 1 bzw. St.- Klasse 4 4.230 EUR Steuerbrutto und 5.050 EUR AG Gesamtbelastung heraus.

Bei Steuerklasse 5 z.B. 5.316 EUR AN Steuerbrutto und 6.227 EUR AG Gesamtbelastung. Das kann man machen, da ja Netto vereinbart wurde. Dann geht halt der Partner in die Steuerkl. III.

Ich gehe mal davon aus, der AG kennt die Sachlage. Bei Nettovereinbarung variiert das Brutto und die Gesamtbelastung je nach Steuerklasse erheblich.

Aber das wird der AG ja wissen. Letztendlich kommt es darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist.

-- Editiert von Spejbl am 14.03.2019 10:53

Signatur:

Jeder für sich allein, ist nichts. Zusammen aber, sind wir ein unschlagbares Team!

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31989 Beiträge, 5630x hilfreich)

@Spejbl
Vielleicht liest du mal, was hier gefragt wurde ?

Niemand weiß, ob der pot. AG das bezahlt. Das war doch gar nicht die Frage.
Man darf auch annehmen, dass der pot. AG durchaus berechnen kann, wie das Brutto dann ist.
Es geht um Stkl 4. Die kennt der pot. AG.
Ob der Partner in eine andere geht, war doch auch nicht die Frage.

Zitat (von Spejbl):
Letztendlich kommt es darauf an, wie der Vertrag gestaltet ist.
Nö. Wie er gestaltet WIRD.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Stella_hh
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich hatte ja eine Rückmeldung versprochen:
es war ein sehr gutes Gespräch, und es hat sich mal wieder gezeigt, dass ein persönliches Gespräch besser ist, als dieses mail-hin-und-her.
Es war wohl ein Missverständnis auf dem Weg zu mir-> zum Chef -> zur Lohnangestellten -> zu mir.
Wir haben uns jetzt auf ein Vernünftiges Bruttogehalt geeinigt und dann kann es tatsächlich los gehen.

Vielen Dank noch mal für Eure Ratschläge!

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Na also, wer sagt's denn... :grins: :cool:

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Und jetzt?

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