Neuanstellung nach betriebsbedingter Kündigung!

1. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)
Neuanstellung nach betriebsbedingter Kündigung!

Hallo,
ich habe eine kurze Frage, da ich mir unsicher bin wie ich mich Verhalten soll und welche Aussichten eine Kündigungsschutzklage hat.

Mein Arbeitgeber hat mich fristgerecht zum 15.12.2009 gekündigt. Es handelt sich hierbei um eine betriebsbedingte Kündigung. Neben mir wurden noch weitere Mitarbeiter gekündigt.
Nun habe ich allerdings mitbekommen, dass die Firma für die gleiche Stelle auf welcher ich zuletzt gearbeitet habe eine neue Stellenanzeige geschaltet hat.

Ist das rechtens und inwiefern widerspricht dieses einer betriebsbedingten Kündigung?

Mein Arbeitsverhältnis bestand nur 7 Monate und ich wurde nicht nach der Probezeit gekündigt. Nun habe ich allerdings erhebliche finanzielle Einbussen von ca.1000 Euro mtl., da das Arbeitsamt mein Arbeitslosengeld von meiner vorherigen Ausbildungsstelle berechnet (welche durchgängig länger als 12Monate bestand), da ich erst 7 Monate beschäftigt war.

Bitte gebt mir einen Rat, ob man in diesem Fall eine Kündigungsschutzklage erheben sollte.

Ich benötige diese Antwort dringend, da die Frist fast verstrichen ist.

Vielen Dank und lg

Mandy

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12 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Sind Sie sich sicher, dass es sich dabei um die gleiche Stelle handelt? Wenn ja, dürfte der Arbeitsplatz nicht weggefallen sein, was überhaupt erst die Vorausetzung für eine betriebsbedingte Kdg. wäre.

Wenn der Erhalt der Kdg. noch nicht länger als 3 Wochen her ist, können Sie eine Kündigungsschutzklage erheben. In der Regel läuft das dann auf einen Vergleich hinaus.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Also laut Arbeitsvertrag lautete meine Stelle als Sachbearbeiterin Rechnungswesen. Die jetzt ausgeschriebene Stelle ist für Sekretärin/ Empfang. Allerdings habe ich genau diese Position und die in der Stellenanzeige beschriebenen Aufgaben zuletzt ausgeübt. Dieses war aufgrund von Schwangerschaft und somit "Wegfall" einer Kollegin nicht anders möglich.
Es ist auch von der Organisation her notwenig diese Stelle wieder zu besetzen (aber ich weiß auch das dieses immer Ansichtssache ist und mir nicht hilft).

Ist die angegebene Stelle im Arbeitsvertrag von Relevanz? Laut Vertrag kann bzw. muss ich bei Bedarf auch andere zumutbare Stellen im Unternehmen ausüben.
Immerhin hätte man mir die jetzt ausgeschriebene Stelle auch alternativ zur Kündigung anbieten können, da ich die Position zuletzt auch ausgeübt habe.

Welche Angaben sind hier ausschlaggebend?

Und was bedeutet Vergleich bei einer Beschäftigungsdauer von 7 Monaten? Lohnt sich der "Aufwand" dafür überhaupt? Oder wird hier auch der "besondere Umstand" meiner finanziellen Einbussen mit berücksichtigt?

-- Editiert am 01.12.2009 17:56

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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

der verdacht einer betrügerischen kündigung muss zumindest plausibel sein. evtl. kannst du auch dann auch noch verspätet kündigungsschutz einklagen. aber so handgestrickt wird das wohl nichts. du brauchst einen fachanwalt.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nanu5
Status:
Frischling
(22 Beiträge, 7x hilfreich)

Hallo @FeWu

quote:
Mein Arbeitsverhältnis bestand nur 7 Monate und ich wurde nicht nach der Probezeit gekündigt.


Warst du also noch in der Probezeit?





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""

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Ich würde warten bis die Stelle wieder besetzt ist. Denn SUCHEN darf er ja nur einstellen könnte dir helfen.
Jedoch kann er ja im Dezember einen tollen Auftrag verloren haben, dich feuern. Und wenn er nun im Januar wieder einen Auftrag hat einen neuen Mitarbeiter einstellen.

Der Nachweis wird schwer zu führen sein, es sei denn der Gegener stellt sich doof genug an

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#6
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

@Nanu5: Nein, ich war nicht mehr in der Probezeit, es waren 2 Wochen drüber als mir die Kündigung ausgehändigt wurde.

Kann mir denn noch jemand sagen inwiefern sich weiterer Aufwand hier lohnt? Kann ich aufgrund der besonderen Umstände bzgl. des Arbeitslosengeldes mehr als den "Regelsatz" der Abfindung erwarten?
Und vorallem wie ürde man eine eventuelle Neueinstellung beweisen, einfach nur weil ein alter Kollege einem das sagt (würde der dann als Zeuge aussagen müssen?).

Danke nochmal und LG Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Also ne Klage ohne Anwalt vor einem Arbeitsgericht ist ohne Anwalt recht billig. Und als Zeugen lädt man den "neuen" Mitarbeiter der erklärt was er macht.
Also wenn man Lust und Laune hat, das ist eine nette Chance ein paar Euros rauszuholen.

Wenn was dran ist ist der Chef sicher Verhandlungsbreit.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#8
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Ich habe bisher gedacht, dass man einen Anwalt vor Gericht benötigt, weil man ansonsten gegen die Anwälte der Firmen meist chancenlos ist. Und das es sich deswegen kaum lohnt.

Wie sollte ich jetzt vorgehen?

Eigentlich müsste ich bis morgen Kündigungsschutzklage eingereicht haben. Allerdings habe ich bisher nichts in der Hand, außer der neu geschalteten Stellenausschreibung.

Würden die in meinen Arbeitszeugnis beschriebenen Tätigkeiten ausreichen, um nachzuweisen, dass man die gleichen Tätigkeiten ausgeübt hat für welche jetzt die Ausschreibung erfolgte?

Muss bzw. sollte ich abwarten bis ich von einer Neuanstellung erfahre und ist es dann nicht schon zu spät für die Kündigungschutzklage?

Und falls mein AG erst im Januar einstellt und versucht sich über neu gewonnene Aufträge zu rechtfertigen, würde mir diese kurz nach meinem Kündigungserhalt geschaltete Stellenanzeige dann helfen und macht eine eventuelle Klage dann überhaupt noch Sinn?

Vielen Dank für die bisher erhaltenen Antworten.

LG Mandy

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Hast du keine Glaskugel. Das alles kann keiner wissen.

Es ist aber so das oft Angestellte besser or Gericht dastehen wenn Sie ohne Anwalt sind und wenn der Chef irgendwas verbockt hat.
Mehr als Geld kannst du nicht gewinnen, und mehr als 50-150 euro riskierst du nicht.

Muss nun jeder selber wissen. Das Verhalten des Chefs hat auf jeden Fall ein "Geschmäckle" also bestehen sehr wohl Chancen.

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#10
 Von 
FeWu
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, nein natürlich hat niemand eine Glaskugel.
Es ging mir vielmehr darum etwas darüber zu erfahren wie die Verfahren vor Gericht ungefähr ablaufen, darum was ein Richter eventuell zum Anhaltspunkt nimmt um solche Vorgänge zu bewerten (Arbeitszeugnis, Stellenausschreibung, ...) und ob die mir vorliegenden Dinge überhaupt ausreichend sind. Oder innerhalb welcher Zeiträume eine Klage überhaupt Sinn macht.

Sicherlich können diese Erfahrungen auch ohne eine Glaskugel mitgeteilt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Meike197
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 22x hilfreich)

Hallo,

ich habe eine andere Frage: Wann kann frühestens die Wiedereinstellung erfolgen (gibt es irgenwelche Fristen) und hat man den Urlaubsanspruch, den man bis zur Kündigung hatte?

Danke für eure Antworten

[color=green]Bitte eröffnen Sie einen eigenen Thread. Die Moderation[/color]

-- Editiert Moderator am 23.07.2014 14:54

22x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10694 Beiträge, 4208x hilfreich)

Es ist besser dafür einen eigenen Thread aufzumachen, als eine 5 Jahre alte Leiche auszugraben.

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