Neubewerbung bei vorhandenen Arbeitsvertrag

9. April 2006 Thema abonnieren
 Von 
ut40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neubewerbung bei vorhandenen Arbeitsvertrag

Ich habe seid etwas über einem Jahr einen Arbeitsvertrag auf eine leitende Stelle in unserem Unternehmen. Nun wird bei uns umstrukturiert und die Gesamtleitung dachte sich sie schreiben alle Leitungsstellen neu aus(es werden weniger Leitungen geben) um es für alle Gerecht zumachen.
In meinen Abteilungen wird aber nicht umstrukturiert und ich habe auch einen gültigen Vertrag diesbezüglich.
Mein Unternehmen ist dem öffentlichen Dienst unterstellt und arbeitet nach BAT-Ost.
Muss ich das hinnehmen.
Freue mich auf viele hilfreiche Antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Hast Du einen befristeten Arbeitsvertrag ?
Gibt es einen Betriebs- oder Personalrat ?

Grundsätzlich kann der Arbeitgeber Stellen ausschreiben bzw. Personal suchen, solange er will.

Erst wenn der Arbeitgeber DEINEN gültigen Arbeitsvertrag durch Versetzung, Kündigung oder Änderungskündigung angreift, kannst Du eventuell etwas dagegen unternehmen.

In der Zwischenzeit rate ich Dir, Informationen zu sammeln, die Dir später vielleicht bei einer Klage vor dem Arbeitsgericht helfen könnten (z.B. Stellenausschreibungen, Annoncen, "interne Mitteilungen" usw. die die Arbeitsverhältnisse betreffen).

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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#2
 Von 
ut40
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo RobertRatlos,
danke Dir für Deine Antwort. Ich habe einen
unbefristeten Arbeitsvertrag und das schon seid 25 Jahren.Ich denke auch er muß mir eine Änderungskündigung geben und dann kann er ausschreiben.Ist alles unglaublich.
Gruß ut40
Ach ja, schöne Ostern.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
RobertRatlos
Status:
Praktikant
(601 Beiträge, 85x hilfreich)

Das hast Du falsch verstanden !

Dein Arbeitgeber darf jederzeit Stellen ausschreiben, ja sogar eine/n Bewerber/in für Deine Position EINSTELLEN !

Erst wenn er DICH PERSÖNLICH finanziell oder durch minderwertige Aufgabenzuteilung benachteiligt, kannst Du aktiv werden.

Im Zweifelsfall muß Dein Arbeitgeber eben ZWEI Arbeitnehmer mit dem selben Aufgabenumfang (auf der selben Planstelle !)bezahlen. SEIN PROBLEM !

Du solltest Dich UMGEHEND mit Euerem Betriebs- bzw. Personalrat zusammensetzen.
Wenn nicht vorhanden, setze Dich mit Deiner Gewerkschaft zusammen !
Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit könntest Du UNKÜNDBAR sein.
Darum unbedingt Tarifvertrag einsehen !





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"Unverbindliche Privatmeinung bzw. Lebenserfahrung !
Rechtsberatung gibt´s beim Anwalt ! "

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2331x hilfreich)

quote:
Bei 25 Jahren Betriebszugehörigkeit könntest Du UNKÜNDBAR sein.



Im BAT-Ost gibts die Unkündbarkeitsregelung (wie im BAT-West) nicht.

MfG

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