Hallo,
ich habe eine neues Arbeitsstelle ab dem 01.01.2015.
In meinem Vertrag ist die Rede von "Gesetzliche Kündigungsfrist ist einzuhalten".
Ist es richtig das ich dann spätestens am 03.12.2014 die Kündigung abgeben muss?
Mein Arbeitsvertrag besteht seid März 2011.
Danke für eine kurze Antwort
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Neue Arbeitsstelle ab 01.01.2015
24. November 2014
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Frage vom 24. November 2014 | 14:30
Von
Status: Frischling (6 Beiträge, 0x hilfreich)
Neue Arbeitsstelle ab 01.01.2015
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 24. November 2014 | 17:03
Von
Status: Student (2472 Beiträge, 1264x hilfreich)
Wohlgemerkt: spätestens, und auch nur dann, wenn du deine K. dem AG direkt in die Hand drücken kannst. Ansonsten lieber Luft lassen; der Punkt ist ja nur, dass der AG nicht noch eine ungelegene Gegenkündigung aussprechen kann.
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#3
Antwort vom 24. November 2014 | 22:07
Von
Status: Unbeschreiblich (120219 Beiträge, 39849x hilfreich)
Und Zustellnachweis nicht vergesse: der Arbeitnehmer ist beweispflichtig dafür, das die Kündigung zugegangen ist.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB
."
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