"Für einen Mitarbeiter gilt die Dienstvereinbarung Gleitende Arbeitszeit (DV GLAZ), siehe Anlage.
Die Leiterin eines Fachgebietes hat ihren Mitarbeiter mit Verweis auf zwingende dienstliche Gründe angewiesen, um 7.00 Uhr seinen Dienst im Rathaus anzutreten.
Der Mitarbeiter (st in der Probezeit und hat ein negatives Zeitguthaben, das den maximal zulässigen Umfang überschreitet. Eine technische Lösung (Homeoffice) wird von der Vorgesetzten abgelehnt.
§ 2 Abs. 3 DV GLAZ sieht vor, dass der Bürgermeister nach Anhörung des Personalrates die GLAŻ aus zwingenden Gründen im Einzelfall einschränken und aufheben kann.
Der Personalrat ist der Auffassung, dass die oben genannte Anweisung nur vom Bürgermeister persönlich nach Anhörung des Personalrates erteilt werden darf. Die Dienststelle teilt diese Auffassung nicht und verweist auf das Direktionsrecht.
Ist die Auffassung des Personalrates korrekt?"
Neue Dienstvereinbarung rechtens?
Zitat :§ 2 Abs. 3 DV GLAZ
... ist doch ganz deutlich: nur der Bürgermeister ... , der PR sieht das richtig.
Allerdings:
Zitat :in der Probezeit ... negatives Zeitguthaben
Stress in der Probezeit?
Als definitive technische Lösung ist da die Kündigung in der Probezeit zu erwarten.
Ist denn in der Dienstanweisung auch geregelt, wie mit Minusstunden über den zulässigen Rahmen hinaus zu verfahren ist?
wirdwerden
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Selbstverständlich kann auch die Leiterin, aus zwingenden dienstlichen Gründen, eine Anwesenheit zu einer bestimmten Uhrzeit anweisen. Diese Anweisung steht der GZ Regelung nicht entgegen, solange diese Anweisung nicht auf Dauer ausgelegt ist sondern nur gewisse Ereignisse berücksichtigt.Zitat :Die Leiterin eines Fachgebietes hat ihren Mitarbeiter mit Verweis auf zwingende dienstliche Gründe angewiesen, um 7.00 Uhr seinen Dienst im Rathaus anzutreten.
Solch eine auf Dauer angelegte Weisung, darf die Leiterin allerdings nicht aussprechen.
Zitat :... sondern nur gewisse Ereignisse berücksichtigt.
... wenn also der Ministerpräsident um 9 Uhr im Rathaus aufschlägt, oder so. Dazu könnte Erscheinen um 7 Uhr angeordnet werden, auch von der direkten Vorgesetzen.
Die Eingangsschilderung liest sich aber ehe so, als schränke die Leitung des FG die Gleitzeit für diesen AN ein.
Unabhängig davon, wer nun das alleinige Recht hat, eine solche neue Dienstvereinbarung aus xxx dringenden betrieblichen Gründen durchzusetzen, wäre ich als neuer AN in der Probezeit vor allem daran interessiert, dass meine Probezeit bzw. Weiterbeschäftigung nicht wegen solcher *Frühaufsteher gg. Gleitzeitausreizung* scheitert.Zitat :Der Mitarbeiter ist in der Probezeit und hat ein negatives Zeitguthaben, das den maximal zulässigen Umfang überschreitet. Eine technische Lösung (Homeoffice) wird von der Vorgesetzten abgelehnt.
Bedeutet das negative Zeitguthaben schon mehr Minusstunden in der Probezeit als zulässig für ein ganzes Jahr?
Oder sind die Zeitguthaben +/- auf Quartale oder gar Monate aufgeschlüsselt?
Oder gibts so wenig zu tun für den neuen AN?
Oder könnte der neue AN diesen Streitpunkt nach Übernahme ins Angestelltenverhältnis ausfechten?
Wann endet denn die Probezeit?
Einen Home-Arbeitsplatz hätte der AN evtl. vorab vereinbaren müssen...?
Oft genug erlaubt eine Tätigkeit auch ganz einfach kein Home Office.
Ich tu mich bei der Einschätzung schwer. Deshalb ja auch meine Frage, ob es in der Betriebsvereinbarung noch weitere möglicherweise erhebliche Regelungen gibt. Der Fragesteller war ja vor ein paar Stunden noch mal hier, hat aber keine weiteren Infos gegeben.
Selbst wenn bei einer grundsätzlichen Änderung der Gleitzeitregelung der Bürgermeister entscheiden muss, der PR einzuschalten ist, kann es zu Abänderungen auch ohne Einschaltung kommen, die legitim sind. Also, wenn es zu keiner dauerhaften Abänderung kommt, sondern zu einer begrenzten Abänderung, die an ein Ereignis gekoppelt ist, oder aber, wie mit Minusstunden umzugehen ist.
Ich persönlich würde sehr nachdenklich werden, als Arbeitgeber, wenn es ein neuer Mitarbeiter nicht mal in der Probezeit schafft, seinen vertraglichen Verpflichtungen nachzukommen. Denn so etwas wird nach der Probezeit nicht besser. Bitte das in Überlegungen einbeziehen, wenn man den Job behalten will.
wirdwerden
Zitat :mit Verweis auf zwingende dienstliche Gründe angewiesen
Welche sind das und wie lange werden sie vorliegen?
Und jetzt?
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