Neue Stelle: Absage nach telefonischer Zusage und noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag

2. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
lalala_lalala_79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)
Neue Stelle: Absage nach telefonischer Zusage und noch nicht unterschriebenen Arbeitsvertrag

Hallo,

Nach einem Vorstellungsgespräch habe ich telefonisch zu einer Stelle zugesagt. Der Arbeitsvertrag wird mir zugeschickt, habe ich also noch nicht unterschrieben.
Parallel habe ich weitere Vorstellungsgespräche.
Für den Fall dass sich eine bessere Stelle ergeben sollte - kann ich die telefonisch zugesagte Stelle einfach absagen, ohne weitere rechtliche Folgen?

MFG

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
Hallo,

Nach einem Vorstellungsgespräch habe ich telefonisch zu einer Stelle zugesagt. Der Arbeitsvertrag wird mir zugeschickt, habe ich also noch nicht unterschrieben.
Parallel habe ich weitere Vorstellungsgespräche.
Für den Fall dass sich eine bessere Stelle ergeben sollte - kann ich die telefonisch zugesagte Stelle einfach absagen, ohne weitere rechtliche Folgen?

MFG


... das wäre sehr unfein, da die FA ja davon ausgeht, dass Sie den Vertrag unterschreiben. Was meinen Sie wie es umgekehrt aussehen würde, wenn Sie den AV unterschrieben der FA schicken würden, und die aber einen besseren Kandidaten als Sie auf einmal hat und Ihnen dann sagt: Pech inne Verlosung?

Rechtlich gesehen jedoch ist es mE folgenfrei.

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#2
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Solange der Arbeitsvertrag nicht unterschrieben ist, glaube ich auch nicht, dass aus der telefonischen Zusage dann irgendwelche rechtlichen Konsequenzen wie z.B. Schadensersatz erwachsen könnten. Zumal die telefonische Zusage auch nur schwer bis gar nicht beweisbar sein dürfte. Ein Arbeitsverhältnis entsteht üblicherweise ja erst mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags und wird eher in den seltendsten Fällen mündlich geschlossen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob mündliche Arbeitsverträge wirksam wären. Vermutlich schon, aber dann wäre da wieder das gigantische Problem mit der Beweisbarkeit...

Dass es sich um keinen schönen Zug handelt, ist natürlich klar. Ich vermute aber fast, dass sowas gar nicht so unüblich sein dürfte in der heutigen Zeit.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17470 Beiträge, 6501x hilfreich)

@Kernell:
'Ein Arbeitsverhältnis entsteht üblicherweise ja erst mit der Unterschrift des Arbeitsvertrags und wird eher in den seltensten Fällen mündlich geschlossen. Ich bin mir nicht mal sicher, ob mündliche Arbeitsverträge wirksam wären.'
Doch: ein mündlicher AV ist wirksam, Schriftform keineswegs 'Wirksamkeitsvoraussetzung'; die Schriftform dient vor allem der Dokumentation. Wie viele Leute schreiben hier, sie hätten 'keinen Vertrag'! Doch, haben sie, eben einen mündlichen.

Gleichwohl dürfte eine Absage kaum Konsequenzen haben, weil unnütze Mühe.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Kernell
Status:
Praktikant
(714 Beiträge, 114x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):

Doch: ein mündlicher AV ist wirksam, Schriftform keineswegs 'Wirksamkeitsvoraussetzung'; die Schriftform dient vor allem der Dokumentation.

Ah ok danke, wieder was gelernt! :)

Ich weiß ganz sicher, dass es irgendwelche Verträge gibt, die nur schriftlich gültig sind (ich glaube Mietverträge waren es) und auch Verträge die zwingend einen Notar voraussetzen (z.B. Immobilienkäufe), und hatte daher angenommen, dass bei Arbeitsverträgen eventuell auch eine Schriftform nötig sein könnte.

Signatur:

Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar, ich bin nur Laie in diesen Dingen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3206x hilfreich)

Zitat (von Kernell):
Ich weiß ganz sicher, dass es irgendwelche Verträge gibt, die nur schriftlich gültig sind (ich glaube Mietverträge waren es)


... nö auch MV kann man mündlich vereinbaren

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120361 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von lalala_lalala_79):
kann ich die telefonisch zugesagte Stelle einfach absagen, ohne weitere rechtliche Folgen?

Das kommt darauf an:
Wenn Einvernehmen darüber besteht, das ein Vertragsverhältnis erst entstehen soll, wenn der Arbeitsvertrag beidseitig unterschrieben wurde, dann ist die Absage der Zusage zu 99,9% folgenlos.

Falls nicht, dann hat man einen Arbeitsvertrag geschlossen, wenn der (potentielle) Arbeitgeber dem zustimmt / zugestimmt hat.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#7
 Von 
lalala_lalala_79
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die hilfreiche Infomation!
MFG

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