Neue Überstundenregelung Ok ?

24. September 2010 Thema abonnieren
 Von 
Rumpel83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)
Neue Überstundenregelung Ok ?

Hallo Community,

Also ich arbeite seit 6 Jahren bei einer Firma und habe seitdem einen Vertrag mit 40Std. in der Woche das heißt 8std./pro Tag

Vor 2 Jahren kam dann eine Neue Regelung der Arbeitszeit das wir ab September bis April Freitags 13Uhr Feierabend haben dafür allerdings täglich im Sommer 0,25 Überstunden machen müssten kein Thema haben sich alle mit abgefunden und lief auch gut.

Nun ist letztes Jahr der Personalchef der auch die Lohnauszahlung gemacht hat in Pension gegangen und die stelle wurde nicht neu besetzt dies hatte für uns zur Folge das wir ein Festlohn Monatlich bekommen und dafür aber 30Überstunden erbringen müssen damit wir auf die durchschnittlichen Stunden im ganzen Jahr kommen, musste wir uns mit abfinden und haben sie erbracht .

Dieses Jahr habe ich mir zusätzlich noch 80stunden erarbeitet die ich jetzt im Winter ab feiern wollte, nun kam heute der Chef und sagte das wir ab 1.Oktober Morgens 30Min später anfangen bis April da im Winter weniger Arbeit ist und wir bräuchten 65,5 Überstunden im diese 30Min auszugleichen im ganzen Jahr, somit sind meine Überstunden dahin.

Nun meine Fragen:

1.Darf der Arbeitgeber mir überhaupt sagen wie ich meine Überstunden zu nehmen habe ? (Ich komme ja auch nicht morgens in die Firma und sag heut mach ich nur 1 std. und den Rest am Sonntag)

2. kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen mir egal Sommer oder Winter mir täglich für 8 std. Arbeit zur Verfügung zustellen, um dieser Regelung aus dem Weg zugehen? Den laut Vertrag arbeite ich Wöchentlich 40std. also müsste ich doch auch verlangen können mir hierfür Arbeit zur Verfügung zustellen oder liege ich da falsch



-----------------
""

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Rumpel83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Bump !!!!!

-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Ein bissel wirr das ganze. Mal vorab die für mich entscheidenden Fragen: handelt es sich um einen Kleinbetrieb mit weniger als 10AN in Vollzeit? Würdest du deine Ansprüche auch einklagen?

Wenn man über lange Zeit allen "neuen Regelungen" die der AG einseitig einführt zustimmt, braucht man sich m.E. nicht wundern, wenn der Bogen überspannt.

quote:
und habe seitdem einen Vertrag mit 40Std. in der Woche das heißt 8std./pro Tag


Wie liest sich das den wörtlich im AV? Steht dort was zu Arbeitszeitkonten und ist etwas zu Mehrarbeit schriftlich vereinbart?

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Rumpel83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein es ist ein Grossbetrieb der Weltweit vertreten ist und in Deutschland mit 120 Festangestellten.

Diese Arbeit zeit (Überstunden) Regelung ist auch durch den Betriebsrat abgesegnet wurden


Zu letzterem:

Die Wöchentliche Arbeitszeit beträgt 100% der regelmäßigen tariflichen Wochenarbeitszeit, das sind derzeit 40 Stunden.

Ich kann gerne noch den §5 Arbeitszeit,Überstunden,Nacht-,Sonn- und Feiertagesarbeit abtippen für euch dauert aber sehr lange ist ne menge darum nur wenn gewünscht


-----------------
""

4x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Also wenn ein TV angewendet wird und es auch noch einen BR gibt, dann ist das dein erster Ansprechpartner. Der BR ist bei der Arbeitszeit Mitbestimmungspflichtig.

quote:
Dieses Jahr habe ich mir zusätzlich noch 80stunden erarbeitet die ich jetzt im Winter ab feiern wollte, nun kam heute der Chef und sagte das wir ab 1.Oktober Morgens 30Min später anfangen bis April da im Winter weniger Arbeit ist und wir bräuchten 65,5 Überstunden im diese 30Min auszugleichen im ganzen Jahr, somit sind meine Überstunden dahin.


Kann ich mir nicht so wirklich vorstellen, dass nun deine Überstunden verfallen.
Hier müsste man z.B. den genauen Wortlaut der BV kennen.


quote:
2. kann ich von meinem Arbeitgeber verlangen mir egal Sommer oder Winter mir täglich für 8 std. Arbeit zur Verfügung zustellen, um dieser Regelung aus dem Weg zugehen? Den laut Vertrag arbeite ich Wöchentlich 40std. also müsste ich doch auch verlangen können mir hierfür Arbeit zur Verfügung zustellen oder liege ich da falsch


Theoretisch wäre das so. Aber dein AV verweist eindeutig auf einen TV in dem könnte was anderes vereinbart sein.

3x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Rumpel83
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 12x hilfreich)

Nein meine Überstunden verfallen nicht sondern werden mir ab 1. Oktober täglich 30 Min abgezogen da der Chef mit einwilligung des Betriebsrates entschieden hat das wir 30 Min später anfangen.

Somit kann ich über meine geleisteten Überstunden nicht selbst entscheiden sondern mir wird gesagt so habe ich sie zunehmen.

Und das ist ja meine Frage darf meine Firma das ?

quote:
Theoretisch wäre das so. Aber dein AV verweist eindeutig auf einen TV in dem könnte was anderes vereinbart sein.



Ja ist auch so im Gartenbau Tarifvertrag steht:

Die Tägliche Arbeitszeit, deren Umfang und zeitliche Lage richtet sich nach den Betrieblichen Bedürfnissen.

Somit kann ich ja wohl nicht darauf bestehen.

lese mir gerade den Tarifvertrag durch gibt schon einiges was ich Definitv nicht bekomme an überstunden zuschläge usw

-----------------
""

3x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.083 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen