zu meinem Problem.
Ich bin zur zeit in einer leitenden position einer firma. in dieser firma bin ich bereits 7 jahre und der job ist relativ sicher.
jetzt kommt eine andere firma in der gleichen branche und möchte mich abwerben. im vertrag soll aber eine probezeit vereinbart werden.
für mich ist das ein großes risiko. wenn ich heute bei meiner alten firma gekündigt werde, dann habe ich anspruch auf abfindung. wenn ich bei der neuen firma nach 6 monaten gekündigt werde, dann steh ich mit leeren händen da.
wie ist da, bei abwerbung, die rechtslage? ist die probezeit be abwerben überhaupt rechtens. abfindung etc.?
danke schon mal im vorraus.
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-- Editiert am 01.09.2009 12:11
Neuer Arbeitgeber - Abfindung?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
So ist das halt auf dem freien Arbeitsmarkt - Chancen aber auch Risiken. Da ist es egal, ob abgeworben oder selbst beworben.
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Steht ein Anspruch auf Abfindung im Falle einer Kündigung im Arbeitsvertrag?
Ansonsten gibt es keinen automatischen Anspruch im Fall einer Kündigung.
Es gibt keine besonderen Gesetze für Abwerbungen, eine Probezeit zu vereinbaren ist rechtmäßig.
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Es ist übrigens ein weit verbreiteter Irrglaube, dass der Kündigungsschutz mit der Beendigung der Probezeit beginnt. Der gesetzliche Kündigungsschutz beginnt grundsätzlich erst nach 6 Monaten, auch dann, wenn keine Probezeit vereinbart wurde.
Die Vereinbarung einer Probezeit hat lediglich Auswirkungen auf die Länge der Kündigungsfrist.
Der Umstand, dss eine Abwerbung stattgefunden hat, führt zu keinen gesetzlichen Sonderregelungen.
Allerdings steht es Dir natürlich frei, Dich in Form von arbeitsvertraglichen Vereinbarungen abzusichern. Wenn Du vermeiden willst, dass Dir in den ersten 6 Monaten gekündigt werden kann, dann geht das nur über einen arbeitsvertraglichen Kündigungsausschluss. Auch steht es Dir frei, eine Vereinbarung über die Höhe einer Abfindung für den Fall einer betriebsbedingten Kündigung in den neuen Arbeitsvertrag aufnehmen zu lassen.
Bei Deinem alten AG steht Dir übrigens entgegen Deiner Auffassung kein gesetzlicher Anspruch auf eine Abfindung zu. Häufig wird jedoch die Zustimmung zu einem Sozialplan durch den Betriebsrat bei betiebsbedingten Kündigungen durch eine Klausel im Sozialplan erkauft, die die Zahlung einer Abfindung beinhaltet.
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