Guten Tag,
meine Freundin hat eine neue Aussendienststelle angetreten. Firmenwohnsitz ist München und die Außendienststelle wäre in Hamburg. Vertrag ist unbefristet.
Sie hat nun dem Arbeitgeber Ihre Schwangerschaft mitgeteilt mit der Info, das Sie nach der Endbindung gleich weiterarbeiten will. (Über den Zeitpunkt der Info an den AG kann man diskutieren, aber jeder Zeitpunkt ist verkehrt)
Der Arbeitgeber ist absolut nicht begeistert davon. Hat ihr Handy-Laptop-Deinstwagen verweigert und mit dem Zug nach Hause geschickt (freigestellt-mündlich).
Als letzte Info hat der AG ihr die Info gegeben, das ein neuer Innendienstjob in München extra für sie eingerichtet wird. ein Betriebsrat hat die Firma nicht.
- Ist dies zulässig?
- Welche Möglichkeiten bleiben jetzt?
- Kann Sie ihr Arbeitsrecht als Außendienstler einfordern?
- Dienstwagen war auch zur privaten nutzen im Vertrag eingeschrieben - kann Sie forderungen geltend machen?
- Beschäftigungsverbot - sinnvoll oder nicht?
Als werdende Mutter kann man sich ja heutzutage gleich vom Arbeitsmarkt abschreiben. Da zeigen Firmen ihr Wahres ICH.
Hoffe es kann jemand helfen.
Vielen Dank
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Neuer Arbeitgeber und Schwanger
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
/// ... dass ein neuer Innendienstjob in München extra ...
Ob das so möglich ist, hängt ab vom AV: Wenn dort Außendienst vereinbart ist, kann der AG sie nicht in den Innendienst versetzen.
Diskriminierung wegen des Geschlechts wäre das - lies das AGG
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Das sieht mir nach einer Freistellung wegen Schwangerschaft aus. Ist bei Außendienstmitarbeiterinnen durchaus üblich.
wirdwerden
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hi,
kann noch wer etwas zu
- Kann Sie ihr Arbeitsrecht als Außendienstler einfordern?
- Dienstwagen war auch zur privaten nutzen im Vertrag eingeschrieben - kann Sie forderungen geltend machen?
- Beschäftigungsverbot - sinnvoll oder nicht?
sagen?
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So ein Beschäftigungsverbot ist im Außendienst nicht unüblich. Kommt natürlich auf den Einzelfall an, kann man nicht pauschal beantworten.
Da PKW mit privater Nutzung häufig an die Außendiensttätigkeit gebunden ist, ist das Einziehen dann auch möglich. Da müsste ein Fachmann mal den Vertrag genau anschauen, evtl. auch den Tarifvertrag.
Das kann hier niemand abschätzen.
wirdwerden
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