Hallo,
folgender Fall:
- Firma "A" wurde von Firma "B" übernommen
- Firma "A" wird as Tochteruntermehmen von Firma "B" weitergeführt
- Firma "B" möchte die Mitarbeiter integrieren und bietet allen Beschäftigten einen neuen Arbeitsvertrag
an
- Hauptsächliche Änderungen: Neue Berufsbezeichnung, Verweis auf Bonussysteme , andere Vergütungsregularien (Vorher: Stundenlohn / Jetzt: jährliches Grundgehalt) -> Wurde schon geprüft, ist alles OK.
Folgendes ist an den neuen Verträgen negativ aufgefallen:
Bei allen Mitarbeitern, welche nach der Ausbildung oder dem Dualen-Studium fest übernommen wurden, wurde die Ausbildungs-/Studienzeit (ca. 3-4 Jahr) beim Eintrittsdatum nicht berücksichtigt. Im Vertrag wurde als Eintrittsdatum das "Übernahmedatum" nach der Ausbildung/dem Studium genommen.
Nun zu meiner Frage:
- Ist dies überhaupt Rechtens? Darf der AG die Ausbildungszeit im neuen Vertrag einfach so aberkennen?
Grüße
-- Editiert von Thraggle am 16.05.2019 15:17
Neuer Arbeitsvertrag - Eintrittsdatum berücksichtigt nicht die Ausbildungszeit
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Zunächst einmal der Genauigkeit halber:
Firma B 'aberkennt' da nix, auch nicht Ausbildungszeit; 'Aberkennen' wäre durchaus eine andere Aktion als 'nicht berücksichtigen'.
Aber du fragst ja, ob das rechtens ist, wenn die neuen Verträge die Ausbildungszeit bei A nicht berücksichtigen.
Ich vermute: Ja - unter dem Gesichtspunkt, dass die Firma / der AG doch wechselt.
Das Schöne an der Vertragsfreiheit ist ja, dass man nicht unterschreiben muss - vielleicht ist das Thema verhandelbar, vielleicht passt das Angebot auch aus anderen Gesichtspunkten (oder eben nicht).
Ok. Also Firma "B" berücksichtigt die Zeit einfach nicht.
Der neue Vertrag wäre ebenfalls mit Firma "A" (mit Ergänzungen (wie oben aufgezählt) von Firma "B")
Er ist auch ziemlich (bis auf die genannten Punkte) identisch mit dem alten Vertrag.
Das Thema wurde schon angesprochen, aber Firma "B" möchte das einfach nicht.
Ist es aber nicht auch so, dass die Beschäftigungszeit anhand des Eintrittsdatums berechnet wird und das dann ggfs. Auswirkungen auf z. B. die gesetzliche Kündigungsfrist haben kann.
D. h. wenn man den neuen Vertrag so unterschreiben würde, würden letztendlich 3-4 Jahre als Beschäftigungszeit fehlen und das könnte ggfs. zu einer kürzeren gesetzlichen Kündigungsfrist führen. Oder?
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Ich meine mich auch zu erinnern, dass es in der Rechtsprechung herrschende Meinung ist, dass Ausbildungszeiten im Unternehmen auf die Beschäftigungszeiten anzurechnen sind.
https://www.bag-urteil.com/30-09-2009-kundigungsfrist/
.... schon richtig, RM.
Die Komplikation liegt hier darin, dass A irgendwie zu B gekommen ist. Ob es sich dabei um einen Betriebsübergang handelt oder sonstwas, ist die große Unbekannte.
AN könnte natürlich etwas zocken und es drauf ankommen lassen, dass er im Ernstfall klagt und die Frage vor Gericht klärt.
Firma B übernimmt Firma A, lässt Firma A aber als Tochterunternehmen weiterhin bestehen? Dann ist das doch keine Übernahme, sondern "nur" eine Änderung der Gesellschafter (im Fall einer GmbH). Also auch kein Betriebsübergang oder ähnliches.
Nun möchte der neue Gesellschafter B die Arbeitsverträge der Mitarbeiter von A ändern? Kann natürlich durch eine Änderungskündigung ausgelöst werden. Existiert in A kein Betriebsrat? Dieser wäre hier einzubeziehen.
Bzgl. Eintrittsdatum im "neuen" Vertrag: dieses ist vollkommen unerheblich. Sie können ja durch den alten Vertrag nachweisen, dass Sie im selben Unternehmen bereits im dualen Studium tätig waren.
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