Neuer Chef - Mobbing was isz zumutbar bei Wechsel in neue Abteilung

14. August 2020 Thema abonnieren
 Von 
MunznerF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Chef - Mobbing was isz zumutbar bei Wechsel in neue Abteilung

Hallo,
ich hätte folgende Frage:
Meine Abteilung wird gerade aufgelöst bzw. in eine neue umgewandelt.
Umgewandelt bedeutet das meine Abteilung ehemals als Vorentwicklung bezeichnet wurde und zukünftig als Innovation bezeichnet wird.
Meine ehemaligen Chefs wurden herauskatapultiert, bzw. sind gegangen.
Ich selbst habe in der alten Abteilung stets gute bis sehr gute Ergebnisse erbracht( im Entwicklungsbereich - ich bin Ingenieur) .
Manche würden mich intern als Speerspitze bezeichnen.
Mein Betrieb ist ein großes Mittelständisches Unternehmen was in der IG Metall ist.
Mein aktuelles Gehalt ist in der EG 15 mit Jahresprämien + Zuschläge bekomme ich ca. 90k.

Ich habe mich in den ersten Gesprächen mit meinem Chef unterhalten was mir gefällt und wo meine Stärken und Schwächen sind.
Desweiteren sagte ich das ich kreative und herausfordernde Arbeit liebe und mich eine streng monotone Arbeit emotional stark belasten würde.
Der externe Personalcoach hat bei allen Mitgliedern eine Potentialanalyse durchgeführt und er stellte bei mir ein überragendes Potential fest und bescheinigte mir eine Befähigung für alle Bereiche fest.

Im Gespräch wo festgelegt wurde teilte mir mein Chef mit, das ich aufgrund meines niedrigen Potential nur für strikte einfache Arbeiten eigne und er mich nicht in der neuen Abteilung sieht.
Es folgten noch einige weitere an den Haaren herbeigezogene Argumente - die mich kurzfristig zum Weinen brachte , dann kündigte mein Chef an das er sich für mich um eine geeignete Stelle kümmern wird.

Jetzt nehme ich an das er mich in eine Abteilung stecken will, die Verifikation heißt.
Die Tätigkeit dort besteht in der Regel aus einfachen sich dauern wiederholenden Tätigkeiten, ich würde es als Stumpfsinnig bezeichnen, Bandarbeit hätte für mich den gleichen Level.
In der Regel sind die Leute der Abteilung einfache Elektrokräfte oder Techniker.
Die Bezahlung dort entspricht der EG 9-11.
Mir ist klar das mein Gehalt die nächsten 2 Jahre erst einmal bestehen bleibt ( wie es mit Boni etc aussieht weiss ich nicht.
Danach kann eine Anpassung an das Tätigkeitsprofil erfolgen.
Desweiteren schätze ich es so ein das nach dem Auslaufen des Standortsicherungsvertrages in ca. 1 Jahr Kündigungen erfolgen.
Ist es möglich das ich an diese Stelle gestetzt werden kann weil es in anderen Abteilungen keine freie Stellen gibt?
Meine bisherigen Zwischenzeugnisse sind einwandfrei
In der Abteilung will ich definitiv nicht sein.
Jetzt ist die Frage was muss ich mir gefallen lassen und was nicht?

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Deine Schlussfrage kann doch so gar nicht beantwortet werden. Stell einfache konkrete Fragen, sodass man auch antworten kann. Ein Aufsatz über Zumutbarkeit hilft dir nichts und würde nur ohne zur Arbeit darstellen.

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#2
 Von 
MunznerF
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Konkrete Fragen
wenn ich aktuell eine Stelle im Gehaltsbereich EG15 IGMetall habe ist es zumtbar das mir eine Stelle mit EG10 zugewiesen wird?
( auch wenn das Gehalt für 2 Jahre eingefroren ist)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119437 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von MunznerF):
wenn ich aktuell eine Stelle im Gehaltsbereich EG15 IGMetall habe ist es zumtbar das mir eine Stelle mit EG10 zugewiesen wird?

Ob etwas zumutbar ist, kann man beantworten, wenn man weis wie das konkret ausgestaltet ist.

Jedenfalls ist es nicht grundsätzlich unzumutbar.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Von EG 15 auf EG 10 versetzt zu werden - und das gegen deinen Willen - , wäre in der Tat nicht gut möglich, jedenfalls nicht, weil der Chef neu ist und die Abteilung umgebaut wird. Vor Gericht hättest du gute Chancen zu gewinnen.

Es fällt auf - dich betreffend -, dass es einen offenkundigen Widerspruch gibt zwischen den Aussagen deines Chefs in Sachen 'Potential' zu den Feststellungen des externen Coachs.
Ich würde daraus schlussfolgern, dass dein neuer Chef dich einfach nicht will. Damit zu leben ist verdammt hart. Noch kannst du deinen aktuellen AV für dich nutzen - was in 2 Jahren sein wird, wenn du die Heruntergruppierung anerkannt hast ....

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von MunznerF):
Jetzt nehme ich an das er mich in eine Abteilung stecken will, die Verifikation heißt.
Es ist noch nichts passiert. Was in 2 Jahren ist, weiß niemand.

Zitat (von MunznerF):
wenn ich aktuell eine Stelle im Gehaltsbereich EG15 IGMetall habe ist es zumtbar das mir eine Stelle mit EG10 zugewiesen wird?
Das ist nicht erkennbar. Du behältst 2 Jahre lang die EG 15.
Eine andere Tätigkeit zuweisen ist möglich. Du musst in der Lage sein, diese auszuführen. Sie muss dir keinen Spaß machen.

Nicht wollen ist kein hilfreiches Argument.
Mit dem Argument Mobbing sollte man sehr vorsichtig und vor allem nicht vorschnell umgehen.

-- Editiert von Anami am 15.08.2020 11:03

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Du hast ja einiges vorzuweisen: Deine internen Beurteilungen sind gut und Deine Potentialanalyse ist sehr gut.

Im Grunde hast Du zwei Möglichkeiten: entweder Du schaust Dir den neuen Job mal an und triffst dann eine Entscheidung oder Du gehst mit Deinen guten Bewertungen direkt auf Jobsuche. Ich kann leider nicht beurteilen, ob Du Dich eventuell mit dem neuen Chef arrangieren könntest, oder nicht.

Die Androhung einer Zurückstufung hat erst mal keine Relevanz, da noch nichts passiert ist. Sollte das eintreffen, kannst Du dann dagegen gerichtlich vorgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

Vor allem hast du einen Vertrag. Daraus sollte sich nicht nur die Eingruppierung ergeben sondern auch die qualifizierte Tätigkeit, für die du angestellt bist. Dir entsprechende Aufgaben zuzuweisen, gehört zur Aufgabe des AG, den Vertrag zu erfüllen.

0x Hilfreiche Antwort

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