Neuer Chef (Nachtarbeit,Lohnzahlung)

1. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
go556460-91
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Chef (Nachtarbeit,Lohnzahlung)

Schönen guten Morgen liebe Leute,

Da mein juristisches Fachwissen doch eher dürftig ist dachte ich mir ich wende mich erstmal an ein Forum und möchte mich an dieser Stelle für hilfreiche Antworten bedanken so und nun zu meiner Situation bzw. Frage: Ende 20 Alleinerziehender Vater eines Grundschulkindes, mein etwa gleichaltriger Bruder lebt mit uns.
Da ich coronabedingt einen Arbeitsplatzwechsel vornehmen musste unterzeichnete ich zum 02.06.20 einen Arbeitsvertrag in einem Catering Unternehmen mit ca. 15 Mitarbeitern. Es handelt sich um ein Teilzeitmodell von 15 Wochenstunden,nur Montag - Freitag in der Regel von 02:00-05:00(Nachts). Die Stelle ist gut die Arbeit ist OK und sehr nah am Wohnort, jedoch gibt es folgendes Problem der Arbeitgeber scheint noch nie etwas von Zuschlägen bei Nachtarbeit gehört zu haben und zahlt den Lohn sehr unpünktlich. Im Arbeitsvertrag steht das der lohn bis 10. Des folgenden Monats zu zahlen ist, kam bisher aber erst nach mehrmaligem Nachfragen am 17. Und den Monat drauf ca. Am 20.
Als ich auf der Lohnabrechnung keine Zuschläge gefunden habe suchte ich das Gespräch aber wurde Recht schroff mit einem:"Ich zahle ja mehr als den Mindestlohn und die anderen Mitarbeiter erhalten auch keinen." abgefertigt. Seit zwei Wochen arbeite ich von 00:00-05:00 und das soll wohl auch die nächsten Wochen so bleiben da die Auftragslage gut ist. Nun zu meinen Fragen:
Muss er keinen Zuschlag zahlen weil der lohn über dem gesetzlichen Mindestlohn ist ? Wie genau würde ein "Freizeitausgleich" aussehen müssen ? Muss ich mich an die Unpünktlichke Zahlung gewöhnen ?
Vielen lieben Dank
D.Laut

Es steht keine feste Arbeitszeit und nichts von nacharbeiten im Vertrag falls das relevant ist.




1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20090 Beiträge, 7278x hilfreich)

//// Muss er keinen Zuschlag zahlen weil der lohn über dem gesetzlichen Mindestlohn ist ?

Muss er doch. Der Zuschlag ist eben ein ZU-Schlag als Kompensation der Belastungen durch Nachtarbeit und hat mit der Frage des Stundenlohns nichts zu tun.
https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/verguetung-gesetzlicher-anspruch-auf-25-prozent-nachtzuschlag_76_332050.html

//// Muss ich mich an die unpünktliche Zahlung gewöhnen ?

Dem Gesetz nach steht dir das Geld am vertraglich vereinbarten Termin zu. Die Fakten sind offenbar andere ...
Mir scheint: Wenn du dort bleiben willst, wirst du dich dran gewöhnen müssen. Zwar kannst du klagen und wirst auch gewinnen - ob sich aber was ändert?

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 299.686 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
121.250 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.