Neuer Chef akzeptiert alte Provisionsvereinbarung nicht!

18. September 2021 Thema abonnieren
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)
Neuer Chef akzeptiert alte Provisionsvereinbarung nicht!

Hallo liebes Forum,

ich arbeite seit ca. 4 Jahren in einer Immobilienfirma als Researcher. Mein Vertrag beinhaltet ein relativ hohes Fixum und eine Provisionsvereinbarung bei durch mich vermittelte Kunden von 5% auf den gesamten Nettoumsatz, den die Firma für den Deal einnimmt. In den letzten 2 Jahren hat die Firma umstrukturiert und ausser mir und eine andere Person sind alle Mitarbeiter gegangen, die alten Geschäftsführer, welche den Vertrag verfasst und unterschrieben haben sind nicht mehr da. Jetzt sollte es zur Auszahlung einer höheren Provision kommen und der neue Chef erkennt die Provisionshöhe meines Vertrages nicht an. Hat mir eine sehr geringe Summe angeboten und behauptet der Vertrag hätte Interpretationsspielraum und meine Leistung wäre dem Vertrag nicht angemessen. Ich würde eh zuviel verdienen als die neueren Mitarbeiter und mein Vertrag würde da aus der Reihe tanzen, er bot mir eine geringe Summe nach Gutdünken an. Ich akzeptierte diese bereits angewiese Summe nicht, daraufhin sagte er, dann bekäme ist erstmal gar nichts ausgezahlt und er stoppe diese Auszahlung, was er auch tat. Nach zahlreichen Gesprächen mit diesem Chef, der Firmenzentrale in England, dem zweiten Geschäftsführer des Unternehmens, eine Fristsetzung von 14 Tagen zur Auszahlung des geforderten Betrages gab es keine Übereinkunft und Auszahlung. Obwohl der Vertrag von allen inklusive der alten Geschäftsführer, dem zweiten Geschäftsführer des Unternehmens und eines von mir kontaktieren Anwalts so gelesen wird wie er ist, beharrt dieser eine Geschäftsführer, der wohl Kostenstelle führt, auf die Nichtauszahlung der gewünschten Summe. Stattdessen bietet er mir jetzt nach neueren Gesprächen die Hälfte an und eine Änderung meines Vertrages zu meinen Lasten. Entweder akzeptiere ich es so oder ich kann vor Gericht und die Summe einklagen mit allen Konsequenzen für mich. Unsere Firma hat gerade mal 10 Mitarbeiter und ich hätte womöglich nicht mal einen Kündigungsschutz. Ausserdem dauert eine Klage, die ich mit Sicherheit gewinnen würde, sehr lange und in dieser Zeit würde mir das Geld nicht ausgezahlt werden. Eine andere Person, die mit mir an diesem Geschäft zusammen beteiligt war bekommt aber ihre rechtmäßige Provision in voller Höhe.

Meine Frage ist, wenn ich nachgebe und die verminderte Zahlung Widerwillen akzeptiere, für die er mich vielleicht einen geänderten Arbeitsvertrag unterschreiben lässt bzw. Eine Bestätigung dass ich auf den Rest der Provision verzichte, kann ich diese aufgrund einer möglichen Nötigung/ Erpressung für nichtig erklären lassen im Nachhinein? Da ich das Geld möchte, möchte ich nicht mehrere Monate auf einen Prozess warten, da der Chef auch immer von einer schlechten Wirtschaftslage der Firma spricht und ich absolut nicht weiss, ob ich später überhaupt Geld bekomme.

Was würdet ihr tun? Das Geld einklagen obwohl man noch dort arbeitet oder erstmal die Verminderte Zahlung akzeptieren, damit man überhaupt was bekommt? Einen neuen Job suche ich mir ab sofort.



-- Editiert von bibi_33 am 18.09.2021 17:30

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18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
kann ich diese aufgrund einer möglichen Nötigung/ Erpressung für nichtig erklären lassen im Nachhinein?

Dazu müsste erst mal eine Nötigung / Erpressung vorliegen. Da aus der Sachverhaltsschilderung keine solche ersichtlich ist ...



Zitat (von bibi_33):
Das Geld einklagen obwohl man noch dort arbeitet

Warum sollte man das nicht machen? Es steht einem offenbar zu und ist auch durchsetzbar.



Zitat (von bibi_33):
Ausserdem dauert eine Klage, die ich mit Sicherheit gewinnen würde, sehr lange

Über Lohnklagen wird in der Regel recht schnell verhandelt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38319 Beiträge, 13977x hilfreich)

Der letzte Satz ist der entscheidende. Alles andere können wir hier noch weniger abschätzen als Du es kannst. Wenn Du Deine Chancen auf dem Markt einschätzen kannst, dann sieht man weiter. So lange würde ich erst einmal nichts unterschreiben. Und vergiss die Idee mit der Nötigung und Erpressung. Das ist abwegig und verbaut Dir vielleicht vieles, sofern Du das irgendwo formulierst. Du bist anwaltlich beraten. Der Anwalt wird an Hand der Unterlagen überprüfen, ob man die Teilzahlung annehmen kann, ohne auf den Rest zu verzichten. Das wäre ein Konzept, allerdings nur als Einstieg in die Problematik.

wirdwerden

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#3
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
ich arbeite seit ca. 4 Jahren in einer Immobilienfirma als Researcher.


Aus Neugierde; darf ich Fragen was das ist?

Signatur:

Gruß Charly

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#4
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Laut Anwalt dauert so eine Lohnklage hier bis zu 12 Monate. Keine Erpressung ersichtlich? Entweder weniger Geld oder erstmal gar keins. Er wird mich nötigen eine Änderung des Vertrages zu unterschreiben, sonst keine Auszahlung.

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Die 12 Monaten dürften für den seltenen Fall gelten, dass eine Lohnklage mit einem Urteil abschließt - das kommt aber verhältnismäßig selten vor, denn in der Regel endet sie vorher per Vergleich oder durch schlichtes Einknicken des AG. Und das geht in der Tat recht schnell. Das mit Nötigung/Erpressung können Sie hingegen knicken. Und was glauben Sie im Übrigen, wie schnell oder langsam ein entsprechender Prozess ginge - von dessen Erfolgsaussichten ganz zu schweigen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Wenn mir der Chef sagen entweder sie unterschreiben einen neuen Vertrag der sie schlechter abschneiden lässt als vorher und unterschreiben dass sie auf den Rest verzichten und mit 5000 Euro einverstanden sind ansonsten bekommen sie nix oder müssen klagen!!! Das ist keine Nötigung????

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119301 Beiträge, 39708x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
Das ist keine Nötigung????

Nein, das vertreten einer gegensätzlichen Interpretation von vertraglichen Inhalten ist keine Nötigung. Auch das unterbreiten eines schlechten Angebotes ist keine Nötigung.

Helfen tut es einem im übrigen auch nicht, dann Strafverfahren befriedigen nur den Strafanspruch des Staates - zivilrechtlich muss man sich immer noch selber kümmern.
Und wenn das Gericht dann keine Nötifung sieht oder die Staatsanwaltschaft einstellt, hat man Pech gehabt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#8
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Der Vertrag ist aber laut mehreren Anwälten nicht anders auszulegen!!!

Du schnallst es nicht! Nötigung ist entweder Unterschrift oder kein Geld!!!!!

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#10
 Von 
guest-12321.03.2022 17:40:03
Status:
Lehrling
(1312 Beiträge, 183x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
Du schnallst es nicht! Nötigung ist entweder Unterschrift oder kein Geld!!!!!


Das magst Du persönlich als Nötigung empfingen, im strafrechtlichen Sinne ist dem aber nicht so.
Du bist weder mit Gewalt noch einem empfindlichen Über bedroht, du kannst dich gegen die Haltung des Chefs mit adäquaten rechtlichen Mitteln zur Wehr setzen.

Ansonsten wäre ja jede Streitigkeit über eine Vertragsauslegung eine Nötigung. Z.B. Der Tischler würde genötigt weil der Kunde den angefertigte Tisch nicht akzeptiert und nur zahlen will wenn der Tischler dem Tisch nacharbeitet etc. ..


-- Editiert von Alter Sack am 18.09.2021 21:32

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32807 Beiträge, 17241x hilfreich)

Aber der Glaube an die Antworten mehrerer Anwälte (was haben die eigentlich gekostet?) war jetzt nicht so fest, dass man nicht doch noch in einem Forum gefragt hätte? By the way haben Sie auch nicht erklärt, warum die Nötigungs-Variante eigentlich so viel fixer gehen soll - zum einen sind Strafprozesse eher langwierig und wie Harry schon schrieb, sieht man als Tatopfer dadurch nicht einen Cent...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#12
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17335 Beiträge, 6461x hilfreich)

Es gibt zwei Klarheiten meines Erachtens:
a) Verträge sind einzuhalten und ein neuer GF ändert nichts an der Rechtslage.
b) Wenn die Firma < 10 MA hat - auf Vollzeit zusammengerechnet -, fällt sie nicht unter das KSchG.

Die Nötigungs-Diskussion nimmt viel zu viel Raum ein und lenkt nur ab.
Da die Position der Firma klar ist, bleibt dir nur zu fliehen (nachzugeben) oder zu kämpfen, also vors Arbeitsgericht zu gehen.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
Mein Vertrag beinhaltet ein relativ hohes Fixum und eine Provisionsvereinbarung

Mit wem genau ist der Vertrag abgeschlossen?
Einer natürlichen Person, die das Unternehmen betreibt? Einer juristischen Person, als die das Unternehmen organisiert ist?

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6255 Beiträge, 1497x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
a) Verträge sind einzuhalten und ein neuer GF ändert nichts an der Rechtslage.

Ein neuer Geschäftsführer für den alten Arbeitgeber ändert nichts daran, das ist richtig.

Die Frage ist aber, ob hier ein Geschäftsführer gewechselt hat, oder der Arbeitgeber.

Die Beschreibung ist da völlig unklar ("Firmenzentrale in England") - viele "Immobilienfirmen" sind Einzelkaufleute. Und wenn die z.B. in den Ruhestand gehen, dann verkaufen sie kein Unternehmen an einen Nachfolger, sondern die Franchise-Lizenz endet, die Arbeitsverträge werden gekündigt, und ein neuer Franchise-Nehmer kommt und schließt neue Arbeitsverträge ab. Die dann natürlich ganz anders aussehen können.

Insofern wäre es schon interessant, erstmal die genaue Geschäfts- und Vertragskontruktion zu kennen.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#15
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Zentrale ist in London und die und die Firma ist eine GmbH, London entscheidet aber global. Einer der Geschäftsführer für München ist in London.

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#16
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Vertrag ist mit der GmbH und ko KG abgeschlossen.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
metttwurstkneckebrot
Status:
Praktikant
(587 Beiträge, 295x hilfreich)

Zitat (von bibi_33):
Nötigung ist entweder Unterschrift oder kein Geld!!!!!


Es ist immer noch nicht klar, was gemeint sein soll. Heisst das,

(A) entweder du unterschreibst oder du bekommst erst mal gar keine Provision, oder
(B) entweder du unterschreibst oder du bekommst überhaupt kein Geld, also auch kein Fixum?

Im zweiten Fall würde ich sehr wohl von Nötigung ausgehen.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
bibi_33
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 3x hilfreich)

Entweder ich nehme das an was sie vorschlägt oder erstmal gar keine Provision und Klage.

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