Neuer Job - Urlaubsbescheinigung

25. Oktober 2019 Thema abonnieren
 Von 
ArbeitnehmerCGN
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job - Urlaubsbescheinigung

Bei einem anstehenden Jobwechsel möchte mein neuer AG (öfftl. Dienst) eine Urlaubsbescheinigung meines alten AG. Ich möchte jedoch nicht, dass dieser erfährt, wer mein alter AG ist (war in Bewerbung anonymisiert), da ich falsche Zeitangaben gemacht habe und schon länger als angegeben gekündigt bin.

Frage: Kann ich dem neuen AG einfach sagen, dass mein Urlaubsanspruch bereits vollständig verbraucht ist für 2019 und ich ihm das wenn nötig selber schriftlich bestätige?

Oder hat der neue AG ein Recht auf das Schreiben der alten Firma?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3090x hilfreich)

Das können Sie sagen... Aber gerade der öfftl. Dienst ist bekannt dafür, daß man die Unterlagen gerne vollständig hat. Auch dortige Personaler ziehen sich die Hosen nicht mit der Kneifzange an, die wissen oder ahnen zumindest begründet, daß da was im Busch sein könnte... Immerhin ist der alte Arbeitgeber verpflichtet(!), die Urlaubsbescheinigung auszustellen. Man wird also wahrscheinlich fragen, warum Sie die nicht haben oder beibringen können.

Sie haben falsche Angaben gemacht und im Lebenslauf somit unwahre Tatsachen behauptet - daß das als arglistige Täuschung verstanden werden kann, wissen Sie aber? Die Bescheinigung könnte Ihr geringstes Problem sein, wenn das rauskommt, würde ich mal sagen. Auf der anderen Seite haben Sie (hoffentlich!) nicht Qualifikationen "verbessert" oder Abschlüsse vorgetäuscht oder ähnliches - letztendlich ist der tatsächliche Schaden derzeit eher auf Ihrer Seite. Aber es würde den Vertrauensvorschuß stark erschüttern.

Der AG kann bei arglistiger Täuschung fristlos kündigen. Nur, um das mal für Sie einzuordnen: Arbeitgeber können auch langjährige Arbeitnehmer fristlos Jahre später kündigen und den Arbeitsvertrag anfechten. Denn hier läuft die Verjährungsfrist erst ab dem Tag, an dem der Arbeitgeber von der Täuschung Kenntnis hat. Es kommt also gar nicht darauf an, wann der Lebenslauf optimiert wurde, sondern wann die Manipulation aufgefallen ist. Sowas sollte man sich also in Zukunft echt überlegen....

Sie können es natürlich so versuchen, wie Sie sich das zurecht gelegt haben - immerhin ist das Jahr glücklicherweise fast vorbei... Vielleicht klappt es ja. Viel andere Möglichkeiten, außer die Karten auf den Tisch zu legen, haben Sie ja nicht... :sad:

Um welchen Zeitraum geht es eigentlich? Wenn Sie schon länger gekündigt sind, was steht denn im Arbeitszeugnis? Da steht ja auch, von wann bis wann Sie dort waren. Oder wurde das gleich gar nicht erst mitgeliefert und Sie haben sich als ungekündigt dargestellt?


-- Editiert von fb367463-2 am 26.10.2019 03:58

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"Valar Morghulis"

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