Hallo,
nehmen wir an, Firma X bietet einem Bewerber für eine Führungsposition einen Vertrag für leitende Angestellte an, jedoch ist damit - ohne dass es im Vertrag so steht - verbunden, dass er sich auch als Geschäftsführer dieser GmbH (sozusagen in Personalunion) eintragen soll. Aufgrund der Befugnisse (festgehalten im Letter of Authority), kann er u.a. aber gar kein Personal eigenständig einstellen, was nach Rechtssprechung wahrscheinlich somit kein leitenden Angestellter wäre.
Ist für einen GF zwingend auch ein GF-Vertrag nötig und begeht der Bewerber hier ein Risiko, da er (unabhängig von der innerbetrieblichen Vertragsgestaltung) dennoch haftbar im Außenverhältnis ist? Im Streitfall würde der o.g. Vertrag als Arbeitnehmer-Vertrag ausgelegt und wie passt das zur gleichzeitigen GF-Stellung?
Neuer Job: Vertrag als leitender Angestellter, gleichzeitig aber auch GF
19. Juni 2019
Thema abonnieren
Frage vom 19. Juni 2019 | 14:27
Von
Status: Frischling (9 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job: Vertrag als leitender Angestellter, gleichzeitig aber auch GF
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 19. Juni 2019 | 14:45
Von
Status: Weiser (17356 Beiträge, 6464x hilfreich)
Tja, das ist wohl eher ein Fall für die oder eine Rechtsberatung.
Und jetzt?
Schon
266.672
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
6 Antworten
-
16 Antworten
-
4 Antworten
-
4 Antworten
-
6 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
24 Antworten
-
21 Antworten