Neuer Job nach Beschäftigungsverbot?

5. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Tomezzz
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Job nach Beschäftigungsverbot?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage bezüglich Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot. Wir werden demnächst versuchen ein Kind zu bekommen. Aktuell arbeitet meine Freundin als medizinische Fachangestellte und wird mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot bekommen.
Nun meine Frage: Ist es möglich im Beschäftigungsverbot einen anderen Job auszuüben, zum Beispiel einen Job von Zuhause aus, für den das Beschäftigungsverbot dann nicht gilt? Bekommt Sie dann "doppeltes Gehalt" und wird das dann auch zur Berechnung des Elterngeldes verwendet?

Vielen Dank im Voraus!

Viele Grüße
Tomezzz

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Deine Überschrift kann verwirren: Du meinst anscheinend, ob deine Freundin einen anderen Job machen kann und darf in dem Zeitraum, für den ein Beschäftigungsverbot wg. der Schwangerschaft ausgesprochen worden ist.

Und die Antwort ist einmal mehr: es kommt darauf an, nämlich welche Art Beschäftigungsverbot:
- das betriebliche resultiert aus der Gefährdungsbeurteilung für den Arbeitsplatz, also im Betrieb und wegen der Tätigkeit. Anderer Arbeitsplatz, andere Beurteilung der Gefährdung.
- das ärztliche betrifft die Situation der Schwangeren insgesamt und die ändert sich nicht außerhalb des Betriebes
- die behördliche betrifft wieder andere Aspekte und kann hier wohl außen vor bleiben.

Im Falle eines betrieblichen Beschäftigungsverbots ist eine andere, nicht gefährdende Tätigkeit denkbar. Doppeltes Gehalt halte ich aber für eher unwahrscheinlich, da würde ich eher Aufrechnung vermuten.

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