Hallo,
vorab, Danke fürs lesen.
Folgendes:
Mitarbeiter XY ist seit mehr als 3 Jahren beschäftigt, mit kaum spürbaren Lohnsteigerungen.
Seit ca. 3 Monaten neue Mitarbeiter.
Neuer A bekommt weniger als XY, arbeitet auch sehr langsam und mach schlechten Eindruck bei Kunden.
Neuer B bekommt mehr als XY, arbeitet zwar nicht gerade sehr viel schneller, dafür aber genauer/besser und kommt bei Kunden relativ gut an.
Mitarbeiter XY fragt sich nun: "Wie kann das sein, wie kommen diese Lohnunterschiede zustande? Und warum bekomme ich weniger als Kollege Neuer B?"
Ob XY wohl mal zum Chef gehen sollte? Dieser ist ja Erfahrungsgemäß Gesprächsbereit.
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Neuer Mitarbeiter bekommt mehr Lohn,
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Mitarbeiter XY hat damals doch den Vertrag mit der Lohnvergütung unterschrieben. Ich kenne mich da nicht so aus, aber Gesetzlich gibt es doch nichts, das eine Lohnerhöhung vorschreibt.
Neuer B, wird evtl. besser Qualifiziert sein als Neuer A und auch besser Verhandelt haben bei der Lohn frage.
So würde ich das einschätzen. Aufjedenfall sollte XY mal den Chef ansprechen.
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-- Editiert Salson am 26.02.2015 21:03
quote:<hr size=1 noshade>Mitarbeiter XY fragt sich nun: "Wie kann das sein, wie kommen diese Lohnunterschiede zustande?
Und warum bekomme ich weniger als Kollege Neuer B?" <hr size=1 noshade>
Hast Du Dir doch schon selbst beantwortet:
A ist im Gegensatz zu XY langsam und nicht bei Kunden beliebt
B ist bei Kunden beliebt und im Gegensatz zu XY langsamer, aber dafür genauer/besser.
XY ist also genau dort wo er nach eigener Darstellung hingehört: im Mittelfeld.
quote:<hr size=1 noshade>Ob XY wohl mal zum Chef gehen sollte? Dieser ist ja Erfahrungsgemäß Gesprächsbereit. <hr size=1 noshade>
Warum nicht. Man kann ja mal anfragen.
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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."
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Moin,
ist Verhandlungssache, wenn man nicht Beamter ist oder in einen Tarifvertrag gehört.
Tips für Gehaltsverhandlungen gibt es genug im Netz und oft auch als Buch in der örtlichen Bücherei.
Sich auf andere zu beziehen und die Kollegen damit runterzumachen kommt bei den meisten Chefs sehr schlecht an. Da zählt nur die eigene Leistung und nur die.. Der Hinweis, dass man "mal dran" wäre wäre noch ok.
Auch wenn es nicht wirksam im Vertrag verboten werden kann sehen es Firmen auch nicht gerne wenn das Gehalt ausgeplaudert wird. Bekanntermaßen wird hier auch viel geflunkert.
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Sorry, ich habe mich da falsch Ausgedrückt.
Es sollte heißen:
Neuer B bekommt mehr als Neuer A und sogar mehr wie XY. Neuer B arbeitet zwar nicht gerade sehr viel schneller, dafür aber genauer/besser als Neuer A und kommt bei Kunden relativ gut an.
Arbeitsleistung von XY ist jedoch etliches besser, logisch nach 3 Jahren Erfahrung. Für die gleiche Anzahl an Kunden brauchen beide, Neuer A im besonderen, wesentlich länger.
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quote:
Neuer B bekommt mehr als Neuer A und sogar mehr wie XY. Neuer B arbeitet zwar nicht gerade sehr viel schneller, dafür aber genauer/besser als Neuer A und kommt bei Kunden relativ gut an.
Arbeitsleistung von XY ist jedoch etliches besser, logisch nach 3 Jahren Erfahrung.
Es kommt immer darauf an, wer diese Einschätzung macht, meist kommt ein MA und meint welch besondere Leistungen er vollbringt, jedoch bei sachlicher Betrachtung eines Außenstehenden schaut es dann anders aus.
Wenn man sich so selbstsicher ist, warum dann nicht den Chef fragen, ob nicht ein wenig mehr an Gehalt drin ist.
Ob es logisch ist, das ein MA nach 3 Jahren Beschäftigung mehr Erfahrung hat, kann man doch auch nicht Pauschal beurteilen. Man sollte sich immer fragen, an was wird eine Arbeitsleistung bemessen?
Sofern ein Gehalt nicht an einen Tarifvertrag gebunden ist (selbst da darf man mehr zahlen), ist es letzten Ende einfach eine Verhandlungssache, welche sich an den vorgelegten Qualifikationen und Erfahrungen bemisst, oder auch daran welche gedachte Position der neue MA später in der Firma übernehmen soll.
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Vielleicht mal von Grundsatz her: kein Arbeitgeber ist gezwungen, seine Mitarbeiter gleich zu behandeln, also gleich zu bezahlen. Tarifverträge und Gesetze legen nur die untere Grenze des Lohnes fest. Darunter darf man auch mit Einverständnis des Arbeitnehmers nicht gehen. Wie man das "drüber" ausgestaltet, das ist Angelegenheit der Betroffenen. Dritte können daraus gar nichts herleiten.
wirdwerden
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