Neuer Mitarbeiter während der Kurzarbeit

18. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
GabriellaK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer Mitarbeiter während der Kurzarbeit

Hallo zusammen.
Ich arbeite bei einer Versicherungsagentur als Innendienstkraft und bekomme seit April Kurzarbeitergeld. Während dieser Zeit war ich von April bis Mitte Juni zu Hause und arbeite seitdem 20 statt 38 Stunden. Ich hatte eine Kollegin, die 15 Stunden gearbeitet hat. Diese wurde jedoch von meinem Chef wegen Corona entlassen. Nun hat er aber einen neuen Außendienstmitarbeiter eingestellt, der natürlich kein Kurzarbeitergeld bekommt und auch voll arbeitet. Er meinte zu mir, erfahrungsgemäß machen 2 Außendienstler mehr Geschäft, als einer. Ich finde das mir gegenüber jedoch nicht besonders fair, denn ich muss weiterhin auf einen Teil meines Gehalts verzichten.
Da stellt sich mir schon die Frage, ob das so rechtens ist. Unfair m.E. nach allermal.
Weiß jemand Rat bzw. hat jemand Ähnliches erfahren?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eff123
Status:
Schüler
(292 Beiträge, 50x hilfreich)

Du bist Innendienstkraft, wickelst also ab. Der Außendienstler ist im Vertrieb, bringt also neues Geschäft, Umsatz und auch Ertrag. Beide Tätigkeiten kann man meiner Meinung nach nicht miteinander vergleichen.

Die Einstellung des neuen Mitarbeiters ist eine unternehmerische Entscheidung des AG und hat mit Dir direkt nichts zu tun.

Er dürfte allerdings keine weitere Innendienstkraft einstellen, die die gleichen Tätigkeiten ausübt wie Du, während Du in Kurzarbeit bist

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Zitat (von GabriellaK):
Da stellt sich mir schon die Frage, ob das so rechtens ist.

Klar.



Zitat (von GabriellaK):
Unfair m.E. nach allermal.

Es ist unfair das er sich bemüht Dich nicht auch noch entlassen zu müssen? Echt?



Zitat (von Eff123):
Er dürfte allerdings keine weitere Innendienstkraft einstellen, die die gleichen Tätigkeiten ausübt wie Du, während Du in Kurzarbeit bist

Doch, das darf er, denn die Einstellung des neuen Mitarbeiters ist eine freie unternehmerische Entscheidung des AG.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Gabriella, sieh es doch einfach mal so. Der neue Außendienstler sichert auch Deinen Arbeitsplatz ab. Und Ihr seid ein kleines Unternehmen, Dein Arbeitgeber kann Dich jederzeit kündigen, ganz problemlos ohne Kündigungsschutz. Sieh die Sache als Absicherungsmaßnahme Deines Arbeitsplatzes an.

Denn wenn die andere Kollegin schon gekündigt ist, dann brennt die Hütte doch.

wirdwerden

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