hallo!
nur zwei kurze fragen!
1. im nächsten jahr wird in unserem betrieb der tvöd eingeführt und es wird auch dementsprechend neue verträge geben.
muss ich befürchten evtl weniger geld als jetzt zu bekommen oder hab ich sowas wie eine besitzstandsgarantie?
die 2. frage wäre: wie wird da eingestuft? nach dauer im betrieb oder nach profession?
dabke im voraus!
-----------------
" "
-- Editiert EhrlicheHaut am 02.08.2012 00:41
Neuer TVÖD Vertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
1. Es gibt Überleitungsregeln, der TVÖD ist so konstruiert, dass aktuell niemand schlechter gestellt wird; auf die Dauer des ganzen Arbeitslebens, also in der Zukunft, kann es Änderungen ggü dem bisherigen Modell geben.
2. Weder noch. Nach wie vor nach Tätigkeitsmerkmalen; aber auch hier gilt: Du wirst nicht neu eingestuft, sondern übergeleitet. Das ist sozusagen reine Mechanik; aber wie bei jeder Veränderung können dabei Fehler unterlaufen, weswegen Aufmerksamkeit und Kontrolle durchaus angesagt sind.
-----------------
""
Wie wärs damit, mal in den Tarifvertrag rein zu schauen?
wirdwerden
-----------------
""
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo,
um welchen TVÖD handelt es sich (Bund/Kommunen,Land)?
Habt ihr einen Betriebsrat?
Gruß
Andreas
-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
Genau daruf wollte ich hinweisen.
wirdwerden
-----------------
""
ich kann zu den verträgen noch garnichts genaues sagen und auch nicht hineinschauen, weil das alles noch in planung ist. es wurde nur angekündigt und ich wollte nur wissen, worauf ich zu achten habe. ich danke für die hinweise und anregungen. wir haben im übrigen eine MAV und keinen betriebsrat.
grüße
-----------------
" "
quote:
1. im nächsten jahr wird in unserem betrieb der tvöd eingeführt und es wird auch dementsprechend neue verträge geben.
Welcher Vertrag gilt denn jetzt? Mal so grundsätzlich, bei normalen Arbeitsverhältnissen kann der AG nicht einfach Verträge ändern. Dazu gehören immer zwei Seiten.
Es kommt also nicht zuletzt darauf an, was vertraglich bisher vereinbart ist.
quote:
wir haben im übrigen eine MAV und keinen betriebsrat.
Tendenzbetrieb?
nein, kein tendenzbetrieb. ursprünglich kirchlich. tochter- gGmbH von einem großen e.V.- betrieb
jetzt gilt ein vertrag, der im prinzip ausgehandelt ist. jeder verdient unterschiedlich, wobei die unterschiede nicht besonders signifikant sind. ich weiß, dass ich im prinzip nichts unterschreiben muss. deshalb möchte ich ja gut vorbereitet sein, um nicht so dumm da zustehen.
-----------------
" "
quote:
wir haben im übrigen eine MAV und keinen betriebsrat.
na ich glaube, Du kennst die Merkmale eines kirchlichen Tendenzbetriebes nicht so wirklich.
Dann wär ja mal eine Betrieb-/Mitarbeitersversammlung fällig um Deine MAV mit den Fragen zu löchern?
Die müssten euch den neuen Tarifvertrag und die Überleitungsregelungen aus dem ff erklären können.
Die sind übrigens auch in der Mitbestimmung das alles zu prüfen.
Und wenn Du dann auch noch gewerkschaftlich organisiert bist, bekommst Du den Tarifvertrag von verdi und Beratung noch dazu.
-----------------
""
na ich glaube, Du kennst die Merkmale eines kirchlichen Tendenzbetriebes nicht so wirklich.
Dann wär ja mal eine Betrieb-/Mitarbeitersversammlung fällig um Deine MAV mit den Fragen zu löchern?
Die müssten euch den neuen Tarifvertrag und die Überleitungsregelungen aus dem ff erklären können.
Die sind übrigens auch in der Mitbestimmung das alles zu prüfen.
Und wenn Du dann auch noch gewerkschaftlich organisiert bist, bekommst Du den Tarifvertrag von verdi und Beratung noch dazu.
meine herren. gut, das dies nicht oberlehrerhaft klingt.
vielleicht ist es manchmal auch ganz gut, mit einer vorsichtigen naivität an manches heranzugehen...
ich kann natürlich sofort alle pferde scheu machen und die ganz große nummer abziehen... vielleicht gehe ich auch zum bundesverfassungsgericht und lass es da entscheiden.
wenn es eine hilfe sein sollte, danke. trotzdem mal den ball flach halten, NACHTMIEZE
-----------------
" "
vorsichtige Naivität im Arbeitsrecht?
dann weiß ich gar nicht, warum Du hier postest? Gott wird's doch schon richten?
Das Bundesverfassungsgericht is da übrigens nich zuständig
-----------------
""
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
5 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten