Neuer unbefristeter Vertrag verloren - neuer befristeter Vertrag wird ausgestellt??

31. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go512068-5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Neuer unbefristeter Vertrag verloren - neuer befristeter Vertrag wird ausgestellt??

Hallo Leute,

ich arbeite seit dem 15.01.2019 über einen Personaldienstleister bei einem Unternehmen (Kunde) als Werkstudent. Da ich noch mein Studium beenden wollte und dann erst Vollzeit anfangen wollte, wurde mir ein Anschlussvertrag ab dem 01.04.2019 erstellt. D.h. ich wechsle von einem Werkstudentenvertrag (befristet zum 31.03.2019) zu einer unbefristeten Vollzeitanstellung.

Am Donnerstag wurde ich von dem Kunden (also dem Unternehmen) angerufen. Es wurde mir mitgeteilt, dass mein Vertrag zum 31.03 ausläuft und dass der Vollzeitvertrag nicht bei ihnen vorliegt. Die Personalreferentin, die damals den Vollzeitvertrag mit meinem Personaldienstleister erstellt und besprochen hatte, ist gekündigt. Der Kunde sagt niemand weiß von einem Anschlussvertrag und keiner weiß Bescheid, was genau im Vertrag bestimmt wurde, daher kann ich die Vollzeitanstellung ab dem 01.04. nicht antreten. Aus "Freundlichkeit" bietet mir der Kunde an, dass ich jetzt doch noch bis Ende April arbeiten kann. Wie kann ein Vertrag einfach verloren gehen oder nicht vorhanden sein? Das Unternehmen muss doch den Vertrag mit meinem Personaldienstleister irgendwo haben. Vor allem das jegliches Wissen über so einen Vertrag abgestritten wird finde ich sehr komisch, schließlich muss der Kunde auch ein Vertrag mit meinem Dienstleister unterschrieben haben.

Mein Personaldienstleister ist dann am Freitag zum Kunden und hat dann einen neuen Vertrag (ohne mich) mit dem Kunden geschlossen. Der neue Vertrag ist natürlich nun befristet auf Ende April. Der unbefristete Vertrag, den ich zwischen mir und dem Personaldienstleister habe, ist völlig untergegangen. Wie kann der Personaldienstleister ohne meine Unterschrift einen neuen Vertrag mit dem Kunden schließen? Für mich sollte immer noch der unbefristete Vertrag gelten. In meinem alten Vertrag steht auch, dass der Vertrag nicht vor Arbeitsantritt gekündigt werden kann, aber genau das versuchen sie gerade. Ich habe noch nicht einmal eine Kündigung oder sowas erhalten.

Kann ich unter diesen Umständen am Montag überhaupt noch arbeiten? Sollte ich arbeiten?

-- Editiert von go512068-5 am 31.03.2019 17:48

-- Editiert von go512068-5 am 31.03.2019 17:49

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(763 Beiträge, 336x hilfreich)

Du hast nach wie vor einen unbefristeten Vertrag mit einem Zeitarbeitsunternehmen. Wenn der Kunde dich nur einen Monat einsetzen kann oder will, dann wird dich dein Zeitarbeitsunternehmen an einen anderen Kunden vermitteln. Sollten sie keinen neuen Einsatz für dich finden, könnten sie dir ggf. kündigen. Zur Arbeit musst du am Montag auf jeden Fall, schließlich hast du einen gültigen Arbeitsvertrag.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von go512068-5):
wurde mir ein Anschlussvertrag ab dem 01.04.2019 erstellt.

Und von dem hat man keine Kopie erhalten? Idealerweise von der Dame unterschrieben?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Da geht einiges durcheinander.
1. Du hast einen Arbeitsvertrag mit dem Personaldienstleister. Der unbefristete Vertrag (von dem Du ja wohl eine Kopie hast) ist doch mit dem Personaldienstleister geschlossen.
2. Was der PDL mit dem Kunden vereinbart, ist erst mal nicht Deine Sache. Dafür braucht der PDL auch nicht Deine Unterschrift. Wozu auch?
3. Der PDL setzt Dich bei einem seiner Kunden ein. Und wenn es nicht der aktuelle Kunde ist, dann halt ein anderer.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16922 Beiträge, 5884x hilfreich)

Zitat (von go512068-5):
Wie kann ein Vertrag einfach verloren gehen oder nicht vorhanden sein?
Das frage ich dich jetzt: Wo ist denn dein Exemplar deines Vertrages? Dieses reicht völlig aus. Mach für deinen zukünftigen Arbeitgeber eine Kopie davon und sende ihm diese zu. Fertig.

Signatur:

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