Neuigkeiten: Arbeitsunfall - Krankmeldung - Umzug

4. Februar 2017 Thema abonnieren
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)
Neuigkeiten: Arbeitsunfall - Krankmeldung - Umzug

Ich hatte Euch ja bereits geschildert, dass mein MA einen Arbeitsunfall (angeblich) hatte.
Er ist auf dem Weg zum Kunden auf dem Gehweg gefallen (Schnee).
Krankmeldung lief bis 02.02
Mir kam die Sache merkwürdig vor, da wie an dem Tag aufgrund des milden Wetters keinen Schnee mehr auf den Gehwegen hatten. Aber gut, kann ja sein. Daher habe ich die Straße aufgesucht und ua auch bei dem letzten Kunden nachgefragt.
Dieser war sehr erstaunt, da der ihn nach Beendigung seiner Arbeit nachgeschaut hat wie er ins Auto gestiegen ist.
Schnee sagte er war an diesem Tag keiner mehr auf dem Gehweg.
Am 02.02 meldet sich mein MA und sagt, er muss nochmal zum Arzt, schlimmer Schwindel usw.
Erneute Krankmeldung bis 08.02
Heute habe ich mir die Mühe gemacht und wollte einen Krankenbesuch abstatten.
Was sehe ich - mein MA ist am umziehen. Kartons werden in den Umzugswagen geschleppt.
Da er noch in der Probezeit ist - habe ihm eine Mitteilung geschrieben. Viel Spass beim Umzug und am Montag bitte die Sachen abholen.
Denke die fristlose Kündigung ist gerechtfertigt, oder?

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Denke die fristlose Kündigung (123recht.net Tipp: Kündigung Arbeitsvertrag Arbeitnehmer ) ist gerechtfertigt, oder?

Die Kündigung während der Probezeit wurde ja schon ausgesprochen?
Der fristlosen Kündigung dürfte wegen dem schädlichen Verhalten des AN nichts entgegen sprechen, Körperliche Arbeit ist der Genesung abträglich.
https://www.hensche.de/Fristlose_Kuendigung_wegen_Arbeit_trotz_Krankschreibung_LAG_Rheinland-Pfalz_10Sa00-13.html

Der Arbeitsunfall wurde ja der BG als Arbeitgeber gemeldet, und auch die Berufsgenossenschaft sollte von der Tätigkeit des AN während der AU informiert werden.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119627 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
schlimmer Schwindel usw.

Wieso die Aufregung, die Diagnose stimmt doch? :devil:



Zitat (von Trinchen2605):
Da er noch in der Probezeit ist - habe ihm eine Mitteilung geschrieben. Viel Spass beim Umzug und am Montag bitte die Sachen abholen.

Nur das das keine Kündigung darstellt.


Hier würde ich empfehlen nicht nur fristlos zu kündigen, sondern auch hilfsweise die normale Probezeit-Kündigung auszusprechen.
Denn falls der Artzt bestätigt, das die Arbeit nicht schädlich war, ist man den Mitarbeiter dann dennoch los.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

So einen Arbeitgeber wünsche ich niemandem.
Sie scheinen ja wirklich von nichts eine Ahnung zu haben - in der Probezeit können Sie ohne Angabe von Gründen kündigen -, aber dafür offenbar viel zu viel Zeit: zum Kunden fahren und nachforschen, wie die******rungsverhältnisse waren. Zum Arbeitnehmer fahren und spionieren.
Nee, also da ist mir ein Arbeitgeber, der die Gesetzeslage kennt einfach und einfach fristgerecht kündigt - ist ja in der Probezeit nicht lang - doch tausendmal lieber als einer ohne Ahnung von irgendwas und mit offenbar viel zu viel Freizeit

Edit: warum wird hier "w i t t e" ge********. Da stand nur: w i t t e rungsverhältnisse

-- Editiert von Yogi1 am 06.02.2017 04:20

-- Editiert von Yogi1 am 06.02.2017 04:22

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#4
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Nee, also da ist mir ein Arbeitgeber, der die Gesetzeslage kennt einfach und einfach fristgerecht kündigt - ist ja in der Probezeit nicht lang

Gehts noch, andere User angehen, ohne den Hintergrund zu Wissen.
Jeder Arbeitgeber zahlt Beiträge an die BG, je mehr Arbeitsunfälle gemeldet werden dann steigt der Beitrag zur BG auch noch.

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16928 Beiträge, 5885x hilfreich)

@Yogi1
Dein Beitrag ist völlig daneben. Hier hat sich ein AN Leistung erschlichen die ihm nicht zusteht. Es völlig richtig wenn solche Machenschaften aufgedeckt werden. Der AG braucht sich hier absolut nichts vorwerfen zu lassen.

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ich sehe das Schreiben durchaus als fristlose Kündigung. Der geäußerte Wille ist doch klar. Heute ist Schluß. Aus Gründen der Klarheit kann man natürlich nochmals die Vokalbeln "fristlose Kündigung" ausdrücklich benutzen. Und dann, wie Harry schrieb, natürlich noch fristgerecht.

@ Yogi: es gibt Risiken, die der Unternehmer ohne wenn und aber zu tragen hat. Dazu gehört die Krankheit. Es gibt aber auch Risiken, die der Unternehmer nicht zu tragen hat. Dazu gehört Betrug. Und um den scheint es sich hier zu handeln. Und - Du scheinst da was zu verwechseln. Zwar muss der Arbeitnehmer in seiner Arbeitszeit arbeiten. Der Arbeitgeber hat aber nun mal keine Arbeitszeit. Er hält wie auch immer den Betrieb am Laufen. Er muss nicht arbeiten. Ich muss nicht in der Zeit putzen, wenn meine Putzhilfe da ist. Ich kann in der Zeit auch wie der Stier Ferdinand über die Wiese schlendern und an Blumen schnuppern. Das darf ich nicht nur, das ist auch nicht ansatzweise verwerflich. Verstanden?

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Das Problem ist, jeder sagt mir etwas anderes.
Ich bin Innungsmitglied und habe auch dort nachgfragt. Die Info von dort war das kann ich nicht machen. Kein Arzt würde einen ohne Grund krankschreiben. Das ist doch Quatsch, wenn man zum Arzt geht und bestimmte Syntome äußert bekommt jeder eine Krankmeldung!
Mein MA kommt gleich vorbei und holt seine hier noch liegenden Sachen ab und dann werde ich ihm zu HEUTE kündigen.
Der Brief ist vorbereitet und ich werde mir auch den Erhalt des Briefes bestätigen lassen.
Denke das ist so in Ordnung!
Was passiert wenn ich die BG und die Krankenkasse informiere? Wie geht es dann weiter?

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Trinchen, Du machst das schon richtig. Du kennst das Kinderspiel "stille Post." Vergiss das nicht. Jeder kennt jemanden der am Stammtisch von jemandem gehört hat, dass jemand .....Letztlich sind das Einzelfallentscheidungen. Natürlich schreiben Ärzte auch grundlos krank. Auch - es wird nirgendwo so viel gelogen wie beim eigenen Anwalt und beim eigenen Arzt. Mir sagte mal ein Mitarbeiter als dollen Tipp (er wussste nicht, dass ich die neue Chefin vom Personalbüro war): Rückenschmerzen gehen immer. Kann der Arzt nicht widerlegen, man muss krank geschrieben werden.

Also Brief übergeben, auf Durchschrift Empfang bestätigen lassen, wenn das nicht klappt, Zeugen hinzuziehen. Wenn immer noch nicht unterschrieben wird, auch nicht schlimm, dann so mitgeben, zweites Original erstellen mit Originalunterschrift, Brief durch Zeugen in seinen Briefkasten werfen lassen.

Und berichte nachher, wie es gelaufen ist. Ich bin ja gar nicht neugierig. Und der BG mitteilen, was passiert ist, die schließen sich dann schon mit der Krankenkasse kurz.

wirdwerden

-- Editiert von wirdwerden am 06.02.2017 09:45

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
charlyt4
Status:
Master
(4158 Beiträge, 898x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Da er noch in der Probezeit ist - habe ihm eine Mitteilung geschrieben. Viel Spass beim Umzug und am Montag bitte die Sachen abholen.


Zitat (von wirdwerden):
ch sehe das Schreiben durchaus als fristlose Kündigung. Der geäußerte Wille ist doch klar. Heute ist Schluß.



Wenn diese "Mitteilung" nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, hilft dir der geäußerte Wille nichts.



Zitat (von Trinchen2605):
Der Brief ist vorbereitet und ich werde mir auch den Erhalt des Briefes bestätigen lassen.



Er ist nicht verpflichtet dir was zu bestätigen. Ein Zeuge der den Inhalt und die Übergabe des Schreibens
bestätigen kann genügt.



gruß charly

Signatur:

Gruß Charly

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Kündigung wurde unterschrieben und auch bestätigt.
Da ich selbst auf einem Kundentermin war hat ein Familienangehöriger die Kündigung übergeben und sich unterschreiben lassen.
Jetzt bin ich mal gespannt wer als erstes auf mich zukommt! Arbeitsamt? BG? Krankenkasse?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Trinchen2605):
Jetzt bin ich mal gespannt wer als erstes auf mich zukommt! Arbeitsamt? BG? Krankenkasse?

Der BG muss man den Vorfall schon mitteilen, die KK wird dann in die Leistung genommen, und dem AN Fragen stellen.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Jetzt sieh zu, dass Du die Papiere fertig machst, ihn überall abmeldest, die Abrechnung fertig machst, und alles raus schickst. Und zwar schnell. Damit Du da nicht angreifbar bist. Und die BG noch über den Kündigungsgrund informieren.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
guest-12317.10.2018 12:59:13
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 12x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Jetzt sieh zu, dass Du die Papiere fertig machst, ihn überall abmeldest, die Abrechnung fertig machst, und alles raus schickst. Und zwar schnell. Damit Du da nicht angreifbar bist. Und die BG noch über den Kündigungsgrund informieren.

wirdwerden


Ich habe meinem Steuerberater sofort mitgeteilt dass ich meinem MA zu heute gekündigt habe.
Er macht jetzt alles fertig.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38385 Beiträge, 13987x hilfreich)

Na, das klingt doch alles sehr beruhigend. Viel Erfolg!

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

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