Nicht Zahlung von Gehalt/Lohn/Überstunden/Resturlaub/Gutschein

25. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb457733-75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht Zahlung von Gehalt/Lohn/Überstunden/Resturlaub/Gutschein

Hallo ,

ich habe ca. 4 Jahre für die Firma X gearbeitet.
Ich liebe die Produkte, Umsetzung und vor allem das kundenorientierte/-bindende Verkaufen.
Man hat mit den Jahren seine Stammkundschaft aufgebaut und ist wirklich glücklich auf Arbeit gegangen, vor allem wenn die Kunden zielstrebig zu mir kommen und die Beratung meinerseits geliebt haben.
(Sei es Stammkundschaft oder Neukunden)
Da es in den Filialen in der Stadt X, die beide der selben Person gehören nicht um Umsatz, Kundenzufriedenheit und co. geht, was für mich höchste Priorität hatte, wurde mir am 28.02.2019 fristgerecht zum 31.03.2019 ganz unschön die Kündigung ohne Grund in die Hände gedrückt.
Und ich somit den Resturlaub und meine Überstunden nehmen sollte, weil ich ab den 28.02.2019 freigestellt worden bin von ihr.
Was ich sehr bedaure, nur kann ich es nicht ändern und akzeptiere dies.
Allerdings was sehr unprofessionell ist, ist das sich meine ehemalige Chefin sich mein Gehalt/Lohn & gewonnene Amazon-Gutscheine einbehält ohne jeglichen Grund.
Ich bin seit dem 29.02.2019 krank geschrieben, weil mich das Ganze ziemlich mitgenommen hat.
Ich möchte es ehrlich gesagt vermeiden rechtliche Schritte einzuleiten, weil ich es unnötig und überzogen finde.
Nur rückt so langsam der April ran, wo mittlerweile dann schon rückwirkend mein Februar/ März inkl. Resturlaub/ Überstunden zu zahlen fällig wären.
Ich habe wirklich gerne für dieses Unternehmen gearbeitet und fände es schade das es so endet, was ja im Grunde nix mit der Marke X zu tun hat.
Es ist ja alles nachvollziehbar was ich dem Unternehmen gebracht habe.(Zahlentechnisch), es aber in den 2 Filialen in der Stadt X andere Dinge `wichtiger`sind.
Da ich in den Jahren mitbekommen habe, dass bei dieser Chefin oftmals rechtliche Schritte eingeleitet worden sind, weil sie dahingehend immer gleich gehandelt hat, suche ich jetzt Hilfe bei Ihnen, wie ich am besten weiter verfahren soll ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen.
Es geht mir nicht um Profit/ Aufmerksamkeit o.ä. sondern einfach die Angelegenheit schnellstmöglich klären zu können.

Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit und Zeit

Mit freundlichen Grüßen

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

suche ich jetzt Hilfe bei Ihnen, wie ich am besten weiter verfahren soll ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Am besten gar nicht - hier ernsthaft auf den guten Willen der Chefin zu hoffen, ist reichlich naiv. Falls Sie doch noch rechtliche Schritte einleiten wollen, fragen Sie halt noch mal.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
fb457733-75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
suche ich jetzt Hilfe bei Ihnen, wie ich am besten weiter verfahren soll ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen. Am besten gar nicht - hier ernsthaft auf den guten Willen der Chefin zu hoffen, ist reichlich naiv. Falls Sie doch noch rechtliche Schritte einleiten wollen, fragen Sie halt noch mal.


Wie gesagt das Problem ist das ich kein Rechts-Schutz habe.
Und mich erstmal erkundigen wollte ob es in dieser Situation überhaupt was bringt einen Anwalt aufzusuchen und gegen anzugehen ohne auf den Kosten sitzen zu bleiben.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Sie können sich mit Ihrem Begehr an die Rechtsantragsstelle des zuständigen Arbeitsgerichts wenden. Dort kann sodann eine Klage gegen den Arbeitgeber kostenlos formuliert werden.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 25.03.2019 15:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120335 Beiträge, 39876x hilfreich)

Zitat (von fb457733-75):
wie ich am besten weiter verfahren soll ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

A) Es akzeptieren und damit leben
B) Die oberste Unternehmensleitung darauf ansprechen

Das wären die Wege ohne rechtliche Schritte einleiten zu müssen.

Sollten die nicht funktionieren, dann sollte man erst mal auf den Lohn klagen. Das geht auch ohne Anwalt, man geht mit allen Unterlagen zum Arbeitsgericht und lässt das ganze einen Rechtspfleger formulieren.



Zitat (von fb457733-75):
& gewonnene Amazon-Gutscheine

Da müsste man mal prüfen, ob diese überhaupt dem Arbeitnehmer zustehen würden.
Wie hat sich dieses "gewinnen" denn im Detail ereignet.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Im Falle einer Klage zahlt ein Großteil der Arbeitgeber schon, wenn das Anschreiben vom Gericht kommt. Ansonsten dauert die 1.Verhandlung sowieso nur ca. 15 Minuten und der Richter versucht, eine Einigung ohne lange Verhandlung zu erzielen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb457733-75
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Im Falle einer Klage zahlt ein Großteil der Arbeitgeber schon, wenn das Anschreiben vom Gericht kommt. Ansonsten dauert die 1.Verhandlung sowieso nur ca. 15 Minuten und der Richter versucht, eine Einigung ohne lange Verhandlung zu erzielen.


War heute beim Arbeitsgericht und habe eine Klage gemacht.
Entweder zahlt sie oder es geht in die Verhandlung.
Das man erst soweit gehen muss ist für mich unbegreiflich.

Danke für die schnelle Hilfe !

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32905 Beiträge, 17276x hilfreich)

War heute beim Arbeitsgericht und habe eine Klage gemacht. Dann wird im April, spätestens Mai, der "Gütetermin" stattfinden. Da wird allerdings nichts entschieden, sondern, siehe Antwort Nr. 5, versucht, eine gütliche Einigung zu erzielen - darum auch der Name.
Das man erst soweit gehen muss ist für mich unbegreiflich. Passiert aber andauernd...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Liegt Ihnen denn bereits ein akzeptables Arbeitszeugnis vor?

Im Negativfalle würde ich mir überlegen, ein solches vorzuformulieren, damit es ggf. in der Güteverhandlung protokolliert werden kann.

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