Nicht abgesprochenes Home Office = "unbezahlter Urlaub"?

21. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
go500146-69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht abgesprochenes Home Office = "unbezahlter Urlaub"?

Hallo,

folgender obskurer Fall,

Ich wurde fristgerecht aus betrieblichen Gründen gekündigt (obwohl vorher jemand eingestellt wurde, der das macht was ich jetzt mache, aber das wäre ein anderes Thema).

Situation war Folgende: Der Firmensitz ist 7 Autostunden von meiner Arbeitsstätte in Berlin entfernt. Ich kam über eine Projektübernahme eines gescheiterten Startups in die Firma.

Ich arbeitete seit dem also in einem Co-Working-Space zusammen mit einem weiteren Mitarbeiter an Web-Projekten. Eine schriftliche Home-Office-Regelung gibt es nicht. Es gab die mündliche Absprache, dass ich wegen meinen beiden Kindern ungefähr 2 mal die Woche Home-Office machen würde und früher gehen würde um die Kinder zu betreuen. Die fehlenden Stunden wurden aber durch deutlich längere Arbeit an den anderen Tagen ausgeglichen.

Die letzten 3 Wochen habe ich dann in der Tat nur 2 mal vom Büro aus gearbeitet. Das hatte zum einem den Grund, dass der andere Mitarbeiter von dort eine komplette Woche nicht dort war und ich dann alleine dort gewesen wäre und das andere eher praktische Gründe. Zum einem eine schmerzhafte Rippenprellung und zum anderen erhöhter Bedarf an Kinderbetreuung, da meine Lebenspartnerin krank war. Ich hätte natürlich auch im Büro sein können, aber es war bisher NIE ein Problem, wenn ich zu Hause gearbeitet habe. Die mündliche Weisung war vielmehr "es ist wichtig, dass du im Büro bist, wenn Kunden da sind" oder ich mit meinem Kollegen zusammenarbeiten musste. Beides war nicht der Fall.

Nun arbeite ich meinen Nachfolger ein und wir haben noch für einen großen Kunden etwas zu erledigen. Ich habe ihm mitgeteilt, dass wir es wahrscheinlich schaffen werden bis zu meinem Austritt, ich es aber nicht garantieren kann und wollte wissen ob meine beiden Resturlaubs-Tage genehmigt werden oder ob er die abgelten möchte.

Zurück kam eine Mail mit der Anschuldigung, dass ich ohne Absprache Home-Office gemacht hätte (was stimmt, aber bisher nie beanstandet wurde) und dass das "unbezahlter Urlaub" wäre und ich doch die beiden Urlaubstage arbeiten soll, wenn wir bis zum eigentlichen Austritt nicht fertig würden. Diese Aussage kann ich wohl als indirekte Drohung sehen, das letzte Gehalt nicht zu bezahlen, sollte ich nicht einwilligen.
Meine Arbeit habe ich trotz Home Office natürlich wie gewohnt erledigt.

Die Frage: Kann er mir deswegen in der Tat das letzte Gehalt vorenthalten oder mir anderweitig schaden?

Vielen Dank fürs lesen und einer eventuellen Einschätzung der Sachlage.


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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Wegen der nicht abgesprochenen Tage für Heimarbeit wird man streiten können - m.E. hättest du auf jeden Fall vorher informieren müssen, und sei es nur per 'übrigens, ....'. Andererseits sollte es doch möglich sein zu belegen, dass du tatsächlich gearbeitet hast, und damit sollte diese Urlaubskompensation vom Tisch sein. Abgesehen von dem Argument, dass die Ansage bis dato eine andere war, was du aber kaum wirst beweisen können.
Den ganzen Monatslohn deswegen nicht zu zahlen, dürfte aber entschieden überzogen sein.
Urlaub freilich kann der AG dir aus dringenden betrieblichen Gründen verweigern - dann steht Auszahlung an oder Verrechnung mit den Homeoffice-Tagen.

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#2
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von go500146-69):
Die letzten 3 Wochen habe ich dann in der Tat nur 2 mal vom Büro aus gearbeitet. Das hatte zum einem den Grund, dass der andere Mitarbeiter von dort eine komplette Woche nicht dort war und ich dann alleine dort gewesen wäre


Vielleicht habe ich einfach eine andere Arbeitsmoral oder ich verkenne die Situation vollkommen - aber gerade wenn der andere Mitarbeiter ausfällt und das Office dann vollkommen unbesetzt bliebe, wäre das ein dicker Grund IM Office zu arbeiten statt genau dann auch zu Hause zu bleiben....

In so fern kann ich die knatschige Reaktion Ihres Arbeitgebers schon nachvollziehen. Das hier
Zitat (von go500146-69):
Ich hätte natürlich auch im Büro sein können
bestätigt mir das eigentlich noch. Vielleicht hat der Chef mehrfach niemanden vor Ort erreichen können, wer weiß? Das macht selbst den geduldigsten Chef wild ;) . Ist natürlich reine Spekulation, aber irgendwas muss ja vorgefallen sein.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17445 Beiträge, 6493x hilfreich)

Nachtrag: Mir scheint, dass dein AG hier Spielchen spielt. Wenn der Vorwurf ernst gemeint ist wg. der eigenmächtigen Home-Office-Tage, wäre eine Abmahnung angemessen. Aber niemals Verbuchen als Urlaub. Denn dann muss man sehen, dass eigenmächtig genommener Urlaub eigentlich sogar die Fristlose nach sich ziehen könnte. Daraus wird m.E. deutlich, dass eine Umdeutung dieser Tage in Urlaub, gar unbezahlten Urlaub außerhalb jeder Regel läuft - geht gar nicht.

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
go500146-69
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

vielen Dank für eure Antworten.
Zu den ersten beiden. Da stimme ich grundsätzlich zu. Die Situation bei uns war jedoch so, dass das Büro ein Co - Working Space ist, ohne extra Telefon und Kunden haben wir dort auch nie empfangen. Ob man also dort arbeitet oder von zu Hause aus, hat für die Erledigung der Aufgaben oder für den Kontakt zu Kunden keinen Unterschied gemacht. Der Chef, dessen Sitz 6 Autostunden entfernt ist, war seit einem Jahr nicht mehr dort. Autonomes Arbeiten war also Gang und Gebe. Aber ja, ich hätte natürlich klüger sein müssen und in dieser Zeit besonders aufpassen müssen. Wobei ich auch nicht mit so einem Verhalten gerechnet habe. Dass er damit versucht 2 extra Arbeitstage zu erpressen.

Daher interessiert mich auch wirklich der rechtliche Aspekt. Ob er nicht abgesprochenes Home Office als Urlaub deklarieren darf. Ich bin auch eher der Meinung, dass das evtl. Abmahnfähig wäre, aber Urlaub zu unterstellen nicht. Zumal aus Kundenmails und Kontaktverlauf zu anderen Mitarbeitern nachweisbar ist, dass ich gearbeitet habe.

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