Moin,
im Vertrag steht folgende Vereinbarung:
quote:
Im Falle schuldhafter Nichtaufnahme, der vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit oder fristlosen Entlassung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitnehmer:
1) bis zur ordungsgemäßen Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche Arbeitsleistung für eine andere Firma zu unterlassen und
2) dem Arbeitgeber eine Konventionalstrafe in Höhe eines nach dem Durschnitt der letzten drei Monate zu berechnenden Monatsverdienst, mindestens jedoch in Höhe des Bruttogehalts zu zahlen.
Falls der AB einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen würde, könnte ich dann einfach die Arbeit nicht antreten, zahle die Strafe und fange beim neuen AG an?
Wie sieht das wegen der Sozialversicherung aus?
Oder liegt der Hase im Pfeffer beim kleinen aber schönen Wort "und" zwischen 1) + 2) Paragraphen?
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