Nicht einhalten längere Kündigungsfristen vom AN

29. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
ringrocker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht einhalten längere Kündigungsfristen vom AN

Moin,

im Vertrag steht folgende Vereinbarung:

quote:
Im Falle schuldhafter Nichtaufnahme, der vertragswidrigen Beendigung der Tätigkeit oder fristlosen Entlassung wegen vertragswidrigen Verhaltens des Arbeitnehmers verpflichtet sich der Arbeitnehmer:

1) bis zur ordungsgemäßen Beendigung des Vertragsverhältnisses jegliche Arbeitsleistung für eine andere Firma zu unterlassen und

2) dem Arbeitgeber eine Konventionalstrafe in Höhe eines nach dem Durschnitt der letzten drei Monate zu berechnenden Monatsverdienst, mindestens jedoch in Höhe des Bruttogehalts zu zahlen.




Falls der AB einem Aufhebungsvertrag nicht zustimmen würde, könnte ich dann einfach die Arbeit nicht antreten, zahle die Strafe und fange beim neuen AG an?

Wie sieht das wegen der Sozialversicherung aus?

Oder liegt der Hase im Pfeffer beim kleinen aber schönen Wort "und" zwischen 1) + 2) Paragraphen?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12309.07.2016 16:31:25
Status:
Junior-Partner
(5011 Beiträge, 2532x hilfreich)

Wie lang ist die Kündigungsfrist? Ist eine Kündigung vor Vertragsbeginn ausgeschlossen?

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#2
 Von 
ringrocker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

6 Monate und der Vertrag zwecks längerer Kündigungsfrist ist bereits überschrieben.

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Also den Punkt 1 kann man aus meiner Sicht vergessen. Er ist nicht vollstreckbar und geht daher ins Leere.

Ein Beschluss eines Gerichts, der verhindern würde, dass ein AN bei einem anderen AG Arbeit aufnimmt, wäre mit den Grundgesetz Artikel 12 nicht vereinbar.

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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#4
 Von 
marenkas
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Was ist wenn man sich einfach krank meldet für 1,2 Wochen... ?

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#5
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
6 Monate und der Vertrag zwecks längerer Kündigungsfrist ist bereits überschrieben.


6 Monate, sowohl für AN als auch AG?


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#6
 Von 
ringrocker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für die Antworten.
Die längere Kündigungsfrist gilt für AN und AB.

Ich wäre bereit die Strafe zu zahlen bzw mein neuer Arbeitgeber würde die Strafe eventuell zahlen, mich also frei kaufen. Der erste Paragraph macht mir halt nur angst.

Ich weiß von Kollegen, dass hier noch nie aufhebungsverträge zugestimmt wurden seitens der Geschäftsleitung.



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#7
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Der erste Paragraph macht mir halt nur angst.


Wie gesagt, dieser läuft ins Leere.

Was könnte der AG den machen, um ihn durchzusetzen?

Einen Vertrag mit dem neuen AG hat er nicht, dort gibt es keine Möglichkeit, beispielsweise den neuen AG anzuweisen Ihnen keine Arbeit zu geben.

Er könnte Schadensersatzforderungen stellen, aber was für ein Schaden entsteht dem AG, wenn Sie woanders eine Arbeit aufnehmen? Ob Sie nun die Zeit Däumchen drehen oder arbeiten, ist für einen Schaden nicht relevant. Es sei denn es handelt sich wirklich um ein Konkurrenzunternehmen. Aber hier gibt es das Problem der Bezifferbarkeit des Schadens. Eine solche Klausel hätte dann auch nur Bestand, wenn vorher dem AG ein höheres Gehalt gezahlt worden wäre, quasi als Ersatz für die teilweise Aufgabe der Berufsfreiheit (Konkurrenzklausel).


Gerichtlich verbietet das Grundgesetz, sie an der Aufnahme der neuen Arbeit zu hindern.

Also wie gesagt, dieser Paragraph läuft ins Leere.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

-- Editiert MitEtwasErfahrung am 30.10.2013 21:52

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#8
 Von 
ringrocker
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, sie haben mir sehr geholfen und aufgeklärt. Ich bin nämlich derzeit unglücklich mit meiner Situation und vergrabe mich anstatt gewohnt selbstbewusst den Weg nach vorne zu suchen.

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