Nicht nachvollziehbare Bezahlung bei Zeitungsverteilung.

23. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
lorecuch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Nicht nachvollziehbare Bezahlung bei Zeitungsverteilung.

Angenommen, Person A verteilt Zeitungen in ihrer Stadt. Vertragsbedingungen siehe weiter unten.

Ein Freund, Person B hat daraufhin ebenfalls angefangen Zeitungen in dieser Stadt zu verteilen. Die Verträge sind bei A und B identisch. Der Unterschied ist in den Vertragsbedingungen weiter unten angegeben.

Person B ist nach 4 Monaten aufgefallen, dass die tatsächliche Bezahlung für beiliegende Prospekte für ihre Gebiete 2 und 3 kleiner ist. Person B konfrontiert den Arbeitgeber. Ab diesem Tag kürzt der AG der Person B im Gebiet1 die Bezahlung auf nunmehr 4 Euro für alle beiliegenden Prospekte statt vorher 10,20 bzw. 7,60 Euro. Die Person A bekommt jedoch weiterhin 10,20 und 7,60 Euro.
Der Arbeitgeber sagt der Person B, alle Prospekte gelten als Beilage, deswegen wird der kleine Preis gezahlt. Dass das nicht stimmen kann, zeigt dass die Person A weiter den höheren Preis bekommt.

Die Bezahlung für in der Zeitung enthaltenen Prospekte ist für Arbeitnehmer nicht nachvollziehbar. Ferner wurde der Betrag nach 4 Monaten plötzlich gekürzt, sofort nach dem Hinweis auf ungleiche Bezahlung .
Darf der Arbeitgeber die Zahlung nach 4 Monaten einfach kürzen?
Wie kann ich selbst prüfen ob der kleine Preis für "Beilage" oder der höhere Preis für "sonstige Verlagsprodukte" gilt?
---------------------------
Person A.

Laut Vertrag:
Zeitung pro 1000 Stück: 30 Euro
Beilagen pro 1000 Stück: pro Prospekt 5 Euro
Sonstige Verlagsprodukte / Mitverteilung pro 1000 Stück: erster Prospekt 10 Euro, ab Prospekt2 7 Euro.

Tatsächlich gezahlt laut Abrechnung:
Zeitung pro 1000 Stück: 30 Euro
In Zeitung enthaltene Prospekte/Beilagen: 5
Werbeprospekt der Firma X1: 5 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X2: 10,20 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X3: 7,60 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X4: 7,60 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X5: 10,20 Euro / 1000


Person B (drei Gebiete).

Gebiet 1:

Laut Vertrag:
Zeitung pro 1000 Stück: 60 Euro
Beilagen pro 1000 Stück: pro Prospekt 4 Euro
Sonstige Verlagsprodukte / Mitverteilung pro 1000 Stück: erster Prospekt 7 Euro, ab Prospekt2 6 Euro.

Tatsächlich gezahlt laut Abrechnung:
Zeitung pro 1000 Stück: 60 Euro
In Zeitung enthaltene Prospekte/Beilagen: 5
Werbeprospekt der Firma X1: 4 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X2: 10,20 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X3: 7,60 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X4: 7,60 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X5: 10,20 Euro / 1000

Gebiet 2:

Laut Vertrag:
Zeitung pro 1000 Stück: 50 Euro
Beilagen pro 1000 Stück: pro Prospekt 4 Euro
Sonstige Verlagsprodukte / Mitverteilung pro 1000 Stück: erster Prospekt 7 Euro, ab Prospekt2 6 Euro.

Tatsächlich gezahlt laut Abrechnung:
Zeitung pro 1000 Stück: 50 Euro
In Zeitung enthaltene Prospekte/Beilagen: 5
Werbeprospekt der Firma X1: 4 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X2: 4 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X3: 4 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X4: 4 Euro / 1000
Werbeprospekt der Firma X5: 4 Euro / 1000

Gebiet 3:
wie im Gebiet 2 wird für beiliegende Werbeprospekte _immer nur_ der kleine Preis gezahlt (4 Euro).

-- Editiert von User am 23. Januar 2023 14:18

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Wenn der Vertrag für eine Leistung x Euro festlegt, hat der AG auch x zu zahlen und nicht y.
Verträge sind eine zweiseitige Angelegenheit und dürfen nicht einseitig verändert werden.
Wenn der AG gleichwohl anders handelt, gibt es die Überprüfung durch das Arbeitsgericht.

Deine Aufstellungen helfen nicht weiter in der Einschätzung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
lorecuch
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn der Vertrag für eine Leistung x Euro festlegt, hat der AG auch x zu zahlen und nicht y.


Vertrag ist identisch, außer oben genannten Unterschieden.

Warum gibt es ungleiche Behandlung?


Person A:

laut Vertrag pro 1000 Prospekte: entweder 5€ oder 10€ oder 7€

tatsächlich: 1x 5€, Rest 10,20€ oder 7,60€.

Person B, Gebiet1 (bis Konfrontation):

laut Vertrag pro 1000 Prospekte: entweder 4€ oder 7€ oder 6€

tatsächlich: 1x 4€, Rest 10,20€ oder 7,60€.
nach Konfrontation immer nur 4€ für alle Prospekte.

Person B, Gebiet2:

laut Vertrag pro 1000 Prospekte: entweder 4€ oder 7€ oder 6€

tatsächlich: immer nur 4€

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17457 Beiträge, 6495x hilfreich)

Zitat (von lorecuch):
Warum gibt es ungleiche Behandlung?

Die Frage kann nur beantworten, wer die ungleiche Behandlung zu verantworten hat.
Für dich ist im Rahmen des Arbeitsrechts nur beachtlich, ob du vertragsgemäß und -gerecht behandelt wirst; im Übrigen darf der AG jedermann 'Gutes tun", aber niemanden schlechter stellen, als vereinbart ist.

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