Nichtanmeldung vom Arbeitnehmer an die Krankenversicherung

5. November 2018 Thema abonnieren
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
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(87 Beiträge, 5x hilfreich)
Nichtanmeldung vom Arbeitnehmer an die Krankenversicherung

Hallo,
ich bin seit fünf Wochen bei einem Unternehmen beschäftigt und habe folgende Probleme :

-Ich habe zwar anteilig Gehalt bekommen, jedoch keine Abrechnung. Der Chef sagt, dass zwar die Abrechnung kommt, aber ist aus irgendeinem Grund nicht geht. Momentan liege ich im Krankenhaus und habe meinem Chef auch per Whatsapp gemeldet, dass ich im Krankenhaus liege und er ca. eine Woche nicht mit mir planen kann, was kein Problem war. Alle notwendigen Unterlagen zur Krankmeldung bekam er an die Firmenanschrift zugeschickt .
Da ich keine Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber kriege, sondern von der Krankenversicherung habe ich mich mit meiner Krankenversicherung in Verbindung gesetzt und mir wurde gesagt, dass mich mein Arbeitgeber nicht angemeldet hat. Die Krankenversicherung meint, dass ich den Arbeitgeber auffordern muss und er mich anmeldet. Sonst könne ich nichts machen. Solange er mich nicht anmeldet, kann ich auch kein Krankengeld kriegen.

-Der Arbeitgeber schreibt in die Firmengruppe, dass jeder "der ihn schriftlich über seine Krankheit informiert" eine Abmahnung kriegt. Darf er das ?

-Bis jetzt habe ich auch keinen vernünftigen Vertrag erhalten, sondern mir wurde per E-Mail die Rahmenbedingungen erklärt " XXXX € netto bei Steuerklasse 1 und einer 5 Tage-Woche ". Der Chef weigert sich, einen schriftlichen Vertrag aus unerklärlichen Gründen vorzulegen.

-Für Fehler, die bei der Arbeit vorkommen will der Arbeitgeber Summe XX als Strafe verlangen. Wie gesagt, es gibt keinen schriftlichen Vertrag und von sowas war nie die Rede. Darf er das ?

-Weil ich ihn drum gebeten habe, dass er mich doch bei der Krankenversicherung meldet, weil ich sonst kein Krankengeld kriege, ist er ausgerastet und hat mich per Whatsapp gekündigt. ,,Es gäbe viele Mitarbeiter, die nicht bei der Krankenversicherung angemeldet werden und sich trotzdem nicht aufregen. Wichtig ist, dass jeder eine Arbeit hat ". Jetzt hat er sich abgeregt und bittet mich, heute Abend im Büro vorbeizukommen. Muss ich zu dem ins Büro kommen ?

-Gilt hier die Kündigungsfrist von zwei Wochen, weil es in der Probezeit ist ? Ich habe mal was von, wenn es nicht ausdrücklich erwähnt wird, von einer 4 Wochen Frist gehört.

-Wie sieht es mit der Urlaubsabgeltung bei einer 5 Tage Woche aus ? Mir stünden ja 20 Arbeitstage im Jahr zur Verfügung. Bei einer Kündigungsfrist von 2 Wochen wäre ich ja 7 Wochen im Betrieb gewesen. Würde ich für den einen Monat die 1,66 Urlaubstage ausgezahlt kriegen ?

Danke

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

ist er ausgerastet und hat mich per Whatsapp gekündigt. Zu deutsch - Sie sind überhaupt nicht gekündigt.
Muss ich zu dem ins Büro kommen ? In einem ungekündigten Arbeitsverhältnis? Na sicher.
sondern mir wurde per E-Mail die Rahmenbedingungen erklärt " XXXX € netto bei Steuerklasse 1 und einer 5 Tage-Woche ". Der Chef weigert sich, einen schriftlichen Vertrag aus unerklärlichen Gründen vorzulegen. Nun, er muß keinen schriftlichen Vertrag mit Ihnen schließen - das geht, im Gegensatz zur Kündigung, auch mündlich. Und im Konfliktfall haben Sie mit der E-Mail schon mal was Nachweisbares in der Hand.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32182 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
ich bin seit fünf Wochen bei einem Unternehmen beschäftigt
Moin, das kann darin begründet sein, dass der AG seinem *Steuerbüro*/Personalbuchhaltung nicht täglich die Neueinstellungen und Kündigungen mitteilt. Oder das Steuerbüro das in Intervallen macht.
Zitat (von Shindy2015):
Jetzt hat er sich abgeregt und bittet mich, heute Abend im Büro vorbeizukommen. Muss ich zu dem ins Büro kommen ?
Nö. Aber ich würde hingehen. Es geht hoffentlich gut aus. Er nimmt die Kündigung hoffentlich zurück, weil sie als whatsapp eh im Orkus landen würde.
Vielleicht erklärt er dir, WARUM das mit der Anmeldung bei der KV nicht ging.

Wenn er rumeiert wegen der Anmeldung, merk dir das. Diskutiere nicht allein mit ihm.

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Die Krankenversicherung meint, dass ich den Arbeitgeber auffordern muss und er mich anmeldet. Richtig. Und die Frist dafür ist noch nicht um: https://www.darmstadt.ihk.de/produktmarken/Beraten-und-informieren/recht_und_fair_play/Arbeitsrecht/Sozialversicherung/Kranken_Pflege_Renten_und_Arbeitslosenversicherung/Meldepflichten/2552944#titleInText3

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Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#4
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Zur letzten Antwort :
Die Sofortmeldepflicht gemäß § 28a Abs. 4 Nr. 4 SGB I müsste bei mir greifen, weil ich in der Logistik-Branche beschäftigt bin oder verwechsele ich es ?

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#5
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Die Sofortmeldepflicht gemäß § 28a Abs. 4 Nr. 4 SGB I müsste bei mir greifen, weil ich in der Logistik-Branche beschäftigt bin oder verwechsele ich es ? Vielleicht den § mal lesen? Der hat nämlich gar nichts mit Ihrer Thematik zu tun: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__28a.html

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#6
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Gemeint war wohl dieser §: https://dejure.org/gesetze/SGB_IV/28a.html Zur Frage: Ja, das könnte passen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#7
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Zitat (von Shindy2015):
Für Fehler, die bei der Arbeit vorkommen will der Arbeitgeber Summe XX als Strafe verlangen. Wie gesagt, es gibt keinen schriftlichen Vertrag und von sowas war nie die Rede. Darf er das ?
das hätte er natürlich gerne. Das ist allerdings in dieser Allgemeinheit Quatsch. Es hängt von der Fahrlässigkeit ab, ob Sie eventuell dem Arbeitgeber zu Schadensersatz verpflichtet sind oder nicht. Bei leichter Fahrlässigkeit schonmal garnicht. bei grober Fahrlässigkeit sieht das natürlich anders aus. Aber so allgemein, wie der das da schreibt, geht das nicht.

Ganz ehrlich, wenn ich so lese, was der sich so vorstellt, würde ich mir schnellstens einen anderen Job suchen!

sie sind ja noch im Krankenhaus, wenn ich das so richtig verstehe, in diesem Falle müssen Sie natürlich nicht im Büro vorbeikommen. Es kann natürlich sein, dass er ihn in die schriftliche Kündigung überreichen will. Falls er darauf besteht, können Sie den Erhalt! der Kündigung bestätigen, auf gar keinen Fall sonst irgendwas. Lassen Sie sich auch nicht auf einen Aufhebungsvertrag ein! Wenn er Sie loswerden will, dann soll er Sie kündigen, dann würde die 14-tägige Kündigungsfrist beginnen. Solange Sie aber keine schriftliche Kündigung, das heißt schriftlich auf einem Stück Papier haben, sind Sie nicht gekündigt und müssen, nachdem Sie nicht mehr krankgeschrieben sind, im Betrieb auftauchen und ihre Arbeitskraft anbieten. Ansonsten verwirken Sie schlimmstenfalls Ihren Anspruch auf Lohnzahlung.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

/// ich bin seit fünf Wochen ...
... und die Entgeltfortzahlung beginnt nach 4 Wochen. Folglich brauchst du dich gar nicht im Moment mit der KK rumärgern - dir steht Gehalt zu. Wundert mich, dass darauf bisher niemand hingewiesen hat.

... und da du keinen schriftlichen AV hast, gibt es auch keine Probezeit, die müsste nämlich ausdrücklich vereinbart worden sein. Und damit keine verkürzte Kündigungsfrist in der Probezeit.
Also 4 Wochen zum Monatsende oder zum 15.

... sollte es zu einer (schriftlichen!) Kündigung kommen, steht dir Urlaub zu für jeden vollen Monat, den du gearbeitet hast.

-- Editiert von blaubär+ am 05.11.2018 16:59

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#9
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.
Da ich im Krankenhaus bin, kann ich nicht einfach mein Krankenbett verlassen und zu ihm ins Büro fahren, sodass ich nicht zu ihm fahren werde.
Wegen der Lohnfortzahlung habe ich etwas neues gelernt, vielen Dank.
Da ich keinen schriftlichen AV habe, muss mich mein Arbeitgeber demnach nach §622 BGB (1) stand heute zum 15.12.2018 kündigen, da ansonsten die Fristen nicht beachtet wären, oder ?

Ich bin rechtsschutzversichert und der Bereich Arbeit ist abgedeckt. Mal angenommen, mein Arbeitgeber würde mich mit einer 14 tägigen Kündigungsfrist kündigen. Da es nicht schriftlich im AV vereinbart wurde, würde ich gerichtlich dagegen vorgehen. Wäre es dann so, dass wenn der Gerichtstermin am XX.12.2018 wäre, ab dem Gerichtstermin mit einer 4 wöchigen Kündigungsfrist gekündigt werde oer wie sieht es aus ?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
fb458597-5
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 17x hilfreich)

Du hast nicht einmal einen Arbeitsvertrag, du bist nicht bei der KV gemeldet, der AG schreibt das viele gar nicht bei der KV wären, es gibt Strafzahlungen für Fehler ...

Jetzt mal ehrlich: Das grenzt doch schon an Dummheit, sorry.
Was ist denn das bitte für ein Arbeitgeber? Irgendwelche krummen Geschäfte, Schneeballsysteme, irgendwelche Hermes Subunternehmer oder sonst was?

Das hört sich alles extrem kurios und vor allem nicht einmal ansatzweise seriös an.

Bzgl. der Kündigungsfrist - genau.

Zitat:
Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung enthält oder auf das Gesetz verweist, gilt für Sie die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 622 BGB . Sie beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats. Vier Wochen sind nicht ein Monat, sondern genau 28 Tage.


-- Editiert von fb458597-5 am 05.11.2018 17:30

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest-12311.03.2019 13:31:50
Status:
Beginner
(87 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von fb458597-5):
Du hast nicht einmal einen Arbeitsvertrag, du bist nicht bei der KV gemeldet, der AG schreibt das viele gar nicht bei der KV wären, es gibt Strafzahlungen für Fehler ...

Jetzt mal ehrlich: Das grenzt doch schon an Dummheit, sorry.
Was ist denn das bitte für ein Arbeitgeber? Irgendwelche krummen Geschäfte, Schneeballsysteme oder sonst was?

Das hört sich alles extrem kurios und vor allem nicht einmal ansatzweise seriös an.


Komm mir echt komisch vor. Vorallem, dass er es schriftlich zugibt, sowas zu machen grenzt sehr an Dummheit. Ich habe bevor ich angefangen habe, mir die Google Bewertungen gelesen ( sind über 80 gewesen mit einem guten Schnitt von 4,70 ), die anscheinend fake sind, wenn ich mit anderen Kollegen spreche, die dasselbe Problem haben.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3092x hilfreich)

Vermutlich hat er auch eine Klage angedroht, wenn die Bewertungen nicht schön genug sind :devil:

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17440 Beiträge, 6490x hilfreich)

Auch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung bzw gegen eine Kündigung mit falschem Termin musst du binnen 3 Wochen Vorgehen, sonst wird sie gültig. Das Gericht wird feststellen dass die Kündigungsfrist nicht richtig gesetzt ist und wird die falsche Kündigungsfrist durch die korrekte ersetzen. Du gewinnst also 14 Tage.

2x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Moin, das kann darin begründet sein, dass der AG seinem *Steuerbüro*/Personalbuchhaltung nicht täglich die Neueinstellungen und Kündigungen mitteilt.


Wohl eher da dadurch enorme Kosten gespart werden.
So kann man sich sowohl den Arbeitgeberanteil sparen, als auch den Arbeitnehmeranteil einverleiben....
Ansonsten würde diese schriftliche Aussage keinen Sinn ergeben ->

Zitat (von Shindy2015):
Es gäbe viele Mitarbeiter, die nicht bei der Krankenversicherung angemeldet werden und sich trotzdem nicht aufregen.


P.s.

Ich würde mal beim Zoll vorstellig werden..............

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32875 Beiträge, 17266x hilfreich)

Auch gegen eine ungerechtfertigte Kündigung bzw gegen eine Kündigung mit falschem Termin musst du binnen 3 Wochen Vorgehen, sonst wird sie gültig. Eine Kündigung per Whatsapp ist dann gültig?

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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