Nichteinstellung bei der Bundeswehr...

18. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
marcoC.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Nichteinstellung bei der Bundeswehr...

Hallo,
ich möchte gerne zur Bundeswehr als Zeitsoldat...
Meine Bewerbung wurde vom Rechtsberater abgelehnt, weil ich vor ca.1,5Jahren ein Ermittlungsverfahren wegen Hehlerei laufen hatte. Dies wurde im Vergleich (Zahlung von 350euro an eine Hilfsorganisation) eingestellt... Es ging um 2 Navigationsgeräte....

In meinem Führungszeignis sind keine einträge! Und sonnst bin ich auch noch nirgens aufgefallen oder vorbestraft!!!

Kann ich wiederspruch gegen die Einstellung einlegen?
Ist diese "Jugendsünde" aussreichend eine nichteinstellung zu rechtfertigen?

gruß und danke

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13 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

tja, mir ist zwar nicht klar, woher die BW das weiß, aber wen die BW einstellt und wen nicht, kann sie sich schon aussuchen. Und Rechtsmittel gegen eine Verfahrenseinstellung gibt es nicht. Im übrigen ist die Verfahrenseinstellung gegen Auflage (§ 153a StPO ) zustimmungspflichtig - da müssen Sie wohl zugestimmt haben...

Gruß vom mümmel

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#3
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

die Ausführungen von Boogus sind insofern Unfug, als daß Verfahrenseinstellungen gar nicht in das Bundeszentralregister eingetragen werden.

Gruß vom mümmel

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#4
 Von 
guest-12319.11.2009 08:47:00
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
Dr. Jekyll
Status:
Schüler
(431 Beiträge, 154x hilfreich)

Der einzige User, der hier eine Aufhellung seines Wissensstandes benötigt, ist ja wohl ganz offensichtlich Boogus.

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#7
 Von 
guest-12319.11.2009 08:47:00
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#8
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Off-topic aber relevant.
Jetzt seid mal bitte wieder freundlich zueinander.
In einem solchen Klima macht es keinen Spass auch nur irgendetwas zu schreiben.
Danke.

Frage @Baldur: und muemmel:

Ist eine Verfahrenseinstellung nicht etwa auch eine "Entscheidung von Verwaltungsbehörden und Gerichten" oder vielleicht eine "gerichtliche Feststellung" ? (fragt der lesende Laie)
Oder wie wird da unterschieden?



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#9
 Von 
marcoC.
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für ihre antworten


es sit schon witzig da ich nun zum Gundwehrdienst eingezogen werde und eine einsellungssperre von 1jahr habe...

Mein Wehrdienstberater hat mir nun folgendes vorgeschlagen:
Ich geh am 01.01.2010 zur Bundeswehr um meinen Grundwehrdienst zu machen diesen soll ich dann verlängern auf 12monate danach kann ich ohne weiteres als Soldat auf Zeit eingestellt werden.....

Ich sehe in dem ganzen zwar keinen sinn aber ok....

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#10
 Von 
guest-12319.11.2009 08:47:00
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 2x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

@ Boogus,

mir ist das das BZRG wohlbekannt. Wo steht denn da was von der Registrierung von Verfahrenseinstellungen? Vielleicht sollten SIE mal Ihre Kenntnisse auffrischen...

@ Maestro,

in § 10(2) BZRG steht genau drin, welche Gerichtsentscheidungen ins BZR kommen. Ich lese da nichts von eingestellten Verfahren...

Gruß vom mümmel

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#12
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1821x hilfreich)

Ein sich Verpflichtender wird eine Überprüfung nach dem SÜG über sich ergehen lassen müssen, da gibt es nichts zu rütteln.

da ist z.B.: Informationen über sicherheitserhebliche Erkenntnisse.4. Anfragen an die Nachrichtendienste des Bundes und die Grenzschutzdirektion zur Gewinnung von Informationen über sicherheitserhebliche Erkenntnisse
5. Einholung einer Auskunft aus dem zentralen staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister.

...Die Anfragen zu der betroffenen Person sind ausschließlich zulässig für Auskünfte über abgeschlossene und laufende Strafverfahren


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#13
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32871 Beiträge, 17265x hilfreich)

Hi,

damit wäre die Frage beantwortet, woher die BW die Info hat. Das ändert nichts daran, daß es eben nicht im BZR stand. Daß auch das staatsanwaltschaftliche Verfahrensregister geprüft wird, war mir neu - wieder was dazu gelernt...

Gruß vom mümmel

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