Hallo,
Mein Arbeitgeber hat mich mehrfach gewarnt dass mein Aufenthaltstitel bald ablaufen würde. Vor Wochen habe ich bereits einen Termin bei der Ausländerbehörde vereinbart, die mir aufgrund Ressourcenmangel leider erst Ende April einen Termin geben können, bei dem ich überhaupt erst die Fotos abgeben soll und den neuen Pass . Dann dauert es sicher auch noch einmal mehrere Wochen bis die neue Karte ausgedruckt wird. Leider läuft die Karte der Niederlassungserlaubnis bereits Anfang April ab.
Ich bin der Meinung das sollte kein Problem sein, da eine Niedererlassungserlaubnis unbefristet ist und nicht der Titel abläuft oder die Arbeitserlaubnis sondern nur die Karte. Die Personalabteilung sieht das anscheinend anders und ist der Meinung ich würde meine Arbeitserlaubnis mit dem Tag an dem die Karte nicht mehr gültig ist verlieren. Leider wollte die Ausländerbehörde mir weder vorher einen Termin geben noch telefonisch Auskunft geben.
Was stimmt den nun? Kann ich deshalb wirklich gekündigt werden?
Niederlassungserlaubnis Karte abgelaufen, Arbeitgeber will kündigen?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Man soll ca 3 Monate vor Ende der Gültigkeit bei der zuständigen ABH die Verlängerung nachweislich schriftlich beantragen und noch viel früher den neuen Nationalpass beschaffen. Das dauert ja auch und hat mit der Wartezeit bei dt. Behörden nichts zu tun.ZitatLeider läuft die Karte der Niederlassungserlaubnis bereits Anfang April ab. :
Deine unbefristete NE als eAT (neue Plastikkarte) wird nur erneuert, weil dein Nationalpass nicht mehr gültig war. Als Ausländer benötigst du beides--->gültigen Pass+ gültigen AT.
Zum Termin Ende April wirst du eine sog. *Vorläufige Bescheinigung über einen bewilligten AT* erhalten. Das ist 1 A-4-Blatt mit deinem Foto und deinen Daten und Erklärung.
Dieses gilt als NE, bis die neue Plastikarte kommt.
Vielleicht kannst du das deiner P-Abteilung so erklären? Ich nehme an, dann wirst du nicht gekündigt.
Vielleicht weiß der, wie lange das mit der Passbeschaffung und dem neuen eAT dauert?ZitatMein Arbeitgeber hat mich mehrfach gewarnt dass mein Aufenthaltstitel bald ablaufen würde. :
Wenn dein neuer Nationalpass jetzt zB 10 Jahre gültig ist, brauchst du 10 Jahre lang keinen neuen eAT nach § 9 AufenthG.
... es ist nicht 'mein' Thema, aber vll. geht Folgendes:
- mit der Firma reden, wenn die Leute dort zu ängstlich sind, dass sie einen Fehler machen, wenn sie dir nicht kündigen: ob nicht erst einmal Urlaub und ggf. unbezahlter Urlaub möglich ist
- bei der Behörde nachfragen, ob nicht vll. ein früherer Termin zu machen ist, da der AG dir kündigen will.
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Zitatmit der Firma reden, wenn die Leute dort zu ängstlich sind, dass sie einen Fehler machen, wenn sie dir nicht kündigen: ob nicht erst einmal Urlaub und ggf. unbezahlter Urlaub möglich ist :
Angesichts der Tatsache das eine illegale Beschäftigung recht empfindlich bestraft wird, dürfte es mit "mal reden" nicht getan sein, wenn es keine Arbeitserlaubnis mehr gibt ...
Zitatist der Meinung ich würde meine Arbeitserlaubnis mit dem Tag an dem die Karte nicht mehr gültig ist verlieren :
Eine Erlaubnis kann aus mehreren Teilen bestehen, ein Teil davon kann auch die Karte sein.
Ist ein Teil ungültig, kann die gesamte Erlaubnis ungültig sein.
Das wäre hier also zu prüfen.
ZitatMan soll ca 3 Monate vor Ende der Gültigkeit bei der zuständigen ABH die Verlängerung nachweislich schriftlich beantragen und noch viel früher den neuen Nationalpass beschaffen. :
Die 3 Monate reichen hier aber derweil nicht mehr... Dazu kommt das es je nach Stadt mittlerweile Glücksache ist, noch einen Termin zu bekommen. Und warum einen neuen Nationalpass? Solange der Gültig ist reicht das.
ZitatDeine unbefristete NE als eAT (neue Plastikkarte) wird nur erneuert, weil dein Nationalpass nicht mehr gültig war. :
Nö. Die Plastikkarte ist maximal 10 Jahre gültig und muss dann erneuert werden. Die NE ist unbefristet gültig kann aber tatsächlich verlorgen gehen wenn man mehr als 6 Monate im Ausland ist ohne vorher die ABH zu kontaktieren.
ZitatAngesichts der Tatsache das eine illegale Beschäftigung recht empfindlich bestraft wird, dürfte es mit "mal reden" nicht getan sein, wenn es keine Arbeitserlaubnis mehr gibt ... :
Welche illegale Beschäftigung? Der TE hat eine Niederlassungserlaubnis - damit eine Arbeitserlaubnis. Wie kommt man auf die abstruse Annahme das der Ablauf des eAT die NE beeinflusst?
Die Frage ist doch nicht, was zu tun ist, wenn die Karte abgelaufen ist, sondern ob der AG berechtigt ist deswegen zu kündigen.
Ich würde hier sagen nein.
Denn die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet erteilt, die Verlängerung reine Formsache.
Anhaltspunkte für einen Widerruf gibt es wohl keine, da der AG eine lange Abwesenheit in Form von Auslandsaufenthalt oder Gefängnis wohl mitbekommen hätte.
Spielraum für eine personenbedingte Kündigung sehe ich hier grundsätzlich keinen.
Gibt es kein anderes Dokument, das testiert, das die Erlaubnis unbefristet existiert und das man als Kopie der Personalakte beilegen kann?
Wenn der ASt entspr. frühzeitig die ABH kontaktiert und diese schnellere Termine vergeben kann, wartet man noch auf die Herstellung/Lieferung des eAT durch die Bundesdruckerei. Dann erst gibts den *Ausgabetermin* der Karte mit den Bedingungen und neuer Gültigkeitsdauer. Soweit hat der TE auch Recht.ZitatDie 3 Monate reichen hier aber derweil nicht mehr... :
Sein AG siehts leider anders...
Ja, das war wohl nicht so. Warum sonst hätte der TE neue biometrische Fotos, neuen Pass und ABH-Termin gebraucht?ZitatUnd warum einen neuen Nationalpass? Solange der Gültig ist reicht das. :
Ja, maximal, und nur, wenn Nationalpass und eaT/Karte gleichzeitig ausgestellt wurden und der Nationalpass auch eine Gültigkeit von 10 Jahren hat. Das ist nicht unbedingt immer so.ZitatDie Plastikkarte ist maximal 10 Jahre gültig :
Andere N-Pässe sind nur x Jahre gültig. Deren Besitzer müssen dann das ebenso teure wie langwierige Procedere mit der ABH nach x Jahren wieder *spielen*.
Stimmt, aber darum gings nicht, sondern um Kündigung.Zitatwenn man mehr als 6 Monate im Ausland ist ohne vorher die ABH zu kontaktieren. :
Interessant wäre evtl,
- wann und warum genau der AG erstmals *warnte*
- ob der AG tatsächlich kündigen will
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