Hallo,
ich stelle hier meine Frage weil von RS Versicherung bekomme ich keine Konkrete Antwort und bitte ich euch um helfe. Mein Anwalt hat das Mandant niedergelegt weil ich ihn etwas Unwahrheites gesagt, auch wenn ich mich korrigiert habe und ihn die Sachlage Wahrheits- gemäß da stellte meint er die vertrauen ist gestört.
jetzt habe ich eine Rechnung bekommen, übernimmt RS in solchen Fall die Kosten? oder muss ich es selbst zahlen?
musch
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Niederlegungs Das Mandant
15. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 15. November 2012 | 11:33
Von
Status: Frischling (30 Beiträge, 0x hilfreich)
Niederlegungs Das Mandant
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#1
Antwort vom 15. November 2012 | 12:08
Von
Status: Student (2281 Beiträge, 1339x hilfreich)
Was für eine Frage. Sie belügen Ihren Rechtsanwalt, und
die Rechtsschutzversicherung soll noch dafür zahlen ?!
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#2
Antwort vom 15. November 2012 | 12:18
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2328x hilfreich)
Hallo,
quote:
ich stelle hier meine Frage
Aber an der falschen Stelle. Frag das im Forum Versicherungsrecht .
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"MfG venotis
Anmerkung: Meine Antworten stellen keine Rechtsberatung dar."
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#3
Antwort vom 15. November 2012 | 12:50
Von
Status: Junior-Partner (5654 Beiträge, 2366x hilfreich)
Hallo musch ,
Welche Leistungen deckt denn die RV ab?
Eine Vekehrsrechtschutz- zahlt z.B. nicht für Mietsachen.
Warum hast du nicht bevor du zum Anwalt gingst, die
RV informiert und gefragt ob sie die Kosten übernimmt?
lg
edy
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