Niedrigerer Lohn als geringerqualifizierte Kolleginnen

11. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
wblbux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Niedrigerer Lohn als geringerqualifizierte Kolleginnen

Hallo in die Runde,

ich habe gerade ein Problem mit der Entlohnung meiner Arbeit, bei der ich mich unfair behandelt fühle.
Ich habe in einem Altenheim meine Ausbildung zur Altenpflegerin absolviert und wurde nach kurzer Zeit in dieser Tätigkeit zur Wohnbereichsleitung befördert (ohne entsprechende Qualifikation, da diese eine 500-stündige Fortbildung benötigt).

Mein Lohn lag bei 2600€ brutto + 200€ Funktionszulage WBL (Feiertagszuschläge etc. beziehen sich auf den Lohn ohne Funktionszulage).
Letzte Jahr ging es dann endlich mit der Fortbildung zur WBL los, die ich in Kürze abgeschlossen habe.

Im Gespräch mit den Kolleginnen habe ich nun erfahren, dass die Azubinen, die ich ausgebildet habe, mit 2900€ brutto übernommen wurden, das Grundgehalt liegt also ohne Funktionszulage (für eine Tätigkeit, die ich so ausführe) 300€ über meinem Einkommen, obwohl ich mehr Berufserfahrung besitze und länger im Betrieb tätig bin.

Eine Kollegin, die mit mir die Ausbildung begonnen hat, diese jedoch erst im 2. Anlauf abschließen konnte (also 6 Monate später in dem Beruf angefangen hat) erhält ebenfalls 2900€ Grundgehalt. Dazu kommen 200€ Funktionszulage als stellvertretende Wohnbereichsleitung, warum die Vertretung genauso vergütet wird, wie die tatsächliche Tätigkeit erschließt sich mir hier nicht.
Eine Weiterbildung zur WBL oder eine vergleichbare Qualifikation liegt bei dieser Kollegin nicht vor.

Ich habe das Thema mit der Heimleitung besprochen und schriftlich eine Anpassung meines Gehalts auf 2900€ Grundgehalt + Funktionszulage gefordert. Ich habe jetzt einen Brief erhalten, in dem steht, dass ich mich über eine Gehaltserhöhung auf 2700€ + 200€ Funktionszulage im Monat freuen darf.
Damit verdiene ich als Wohnbereichsleiterin weiterhin weniger als die frisch übernommenen Azubinen, und über 200€ weniger als eine Kollegin, die zeitgleich mit mir angefangen hat, in einer niedrigeren Position arbeitet und geringer qualifiziert ist.

Das finde ich sehr diskriminierend, an meiner Qualifikation oder meiner Leistung liegt dies definitiv nicht, denn der Betrieb möchte mich nach Abschluss der WBL-Fortbildung auch zur Pflegedienstleitung weiterbilden und plant mit mir als stellvertretende Pflegedienstleitung. Ich kann mir nur vorstellen, dass der Betrieb hier hofft sparen zu können, weil ich die russische Staatsbürgerschaft besitze und erst 7 Jahr ein Deutschland lebe.


Habe ich hier eine rechtliche Handhabe, einen Lohn zu fordern, der mindestens dem Lohn der Kolleginnen entspricht (Gleich­be­hand­lungs­grund­satz?).
Dabei ist sowohl meine Qualifikations als auch meine Tätigkeit als höher einzustufen, grundsätzlich wäre ich jedoch mit den 2900€ + Funktionszulage einverstanden.

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

//// Habe ich hier eine rechtliche Handhabe ...

Nur, wenn dein AG tariflich gebunden ist, und nur in dem Sinn, dass dann nach Tarif zu zahlen ist.
Andere Frage: Wer zahlt die Ausbildung zur WBL?

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#2
 Von 
wblbux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
//// Habe ich hier eine rechtliche Handhabe ...

Nur, wenn dein AG tariflich gebunden ist, und nur in dem Sinn, dass dann nach Tarif zu zahlen ist.
Andere Frage: Wer zahlt die Ausbildung zur WBL?


Der AG zahlt diese, hat mit allerdings 6 Wochen nach Beginn der Weiterbildung ein Schrieben vorgelegt, dass ich, sollte ich innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildung kündigen, anteilig die Kosten zurückzahlen muss (ohne dies vorher anzusprechen).

Ich habe vor Beginn der Weiterbildung allerdings bereits 1 Jahr auf dieser Position gearbeitet (komissarisch, ohne die dafür rechtlich notwendige Qualifikation).

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38454 Beiträge, 14006x hilfreich)

Gibt es einen Tarifvertrag, der verbindlich ist? Dann könntest Du zumindest Deinen Lohn überprüfen. Das wäre für mich der Einstieg. WEitere Frage: gibt es einen Betriebsrat? Auch dahin kann man sich wenden.

wirdwerden

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#4
 Von 
wblbux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Gibt es einen Tarifvertrag, der verbindlich ist? Dann könntest Du zumindest Deinen Lohn überprüfen. Das wäre für mich der Einstieg. WEitere Frage: gibt es einen Betriebsrat? Auch dahin kann man sich wenden.

wirdwerden


Leider alles sehr kompliziert, einen Betriebsrat gibt es nicht, das Altenheim wurde vor ca. 3 Jahren durch eine Kette übernommen, die deutschlandweit Alten- und Pflegeheime betreibt, das System scheint so ein bisschen wie bei den Supermarktketten aufgezogen zu sein, eigentlich ist es ein großes Unternehmen, besteht aber aus vielen kleinen "Filialien". Es gibt keinen Tarifvertrag.

Gehaltsverhandlungen kann ich auch nicht vor Ort mit der Einrichtungsleitung führen sondern nur postalisch mit der Zentrale in Berlin mit wochenlangen Antwortzeiten.

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#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Zitat:
Der AG zahlt diese, hat mit allerdings 6 Wochen nach Beginn der Weiterbildung ein Schrieben vorgelegt, dass ich, sollte ich innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildung kündigen, anteilig die Kosten zurückzahlen muss (ohne dies vorher anzusprechen).

Vorlegen kann der AG ja viel :cool:
Die Frage ist: Haben Sie das unterschrieben? Wenn nicht, gibt es keine Vereinbarung.

Sie sind eine von den Fachkräften, an denen es ja nun massiv mangelt. Sie können pokern. Es gibt keinen Grund, weshalb Sie als erfahrener Mitarbeiter weniger verdienen als die Newcomer.

-- Editiert von altona01 am 11.11.2019 15:51

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

#2 /// hat mit allerdings 6 Wochen nach Beginn der Weiterbildung ein Schrieben vorgelegt, ...

Dieses Schreiben hast du hoffentlich nicht unterschrieben. Denn eine Rückzahlungsvereinbarung ist das dann Mal nicht und du bist nicht daran gebunden.

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#7
 Von 
wblbux
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von altona01):
Zitat:
Der AG zahlt diese, hat mit allerdings 6 Wochen nach Beginn der Weiterbildung ein Schrieben vorgelegt, dass ich, sollte ich innerhalb von 2 Jahren nach Ausbildung kündigen, anteilig die Kosten zurückzahlen muss (ohne dies vorher anzusprechen).

Vorlegen kann der AG ja viel :cool:
Die Frage ist: Haben Sie das unterschrieben? Wenn nicht, gibt es keine Vereinbarung.

Sie sind eine von den Fachkräften, an denen es ja nun massiv mangelt. Sie können pokern. Es gibt keinen Grund, weshalb Sie als erfahrener Mitarbeiter weniger verdienen als die Newcomer.

-- Editiert von altona01 am 11.11.2019 15:51


Nein, das habe ich nicht unterschrieben. Hätte man dies vorab geklärt, dann vermutlich ja, aber ohne Absprache nachträglich, nein.

Also einen neuen Job habe ich innerhalb von einem Tag, ein tarifgebundenes Altenheim der AWO (ehemaliger Arbeitskollege ist dort PDL) hat auch schon mehrfach versucht mich abzuwerben, aber ich mag meinen Arbeitsplatz eigentlich, dazu fußläufig erreichbar für mich, ich möchte eigentlich nur fair bezahlt werden, nicht weniger verdienen als die mir unterstellten Personen.

Die Grundsatzfrage war für mich hier allerdings, ob es hier eine rechtliche Handhabe gibt, dies scheint ja leider nicht der Fall zu sein.

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#8
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Hilft dir zwar nicht weiter, aber ich arbeite seit 25 Jahren in einer Gießerei, war jahrelang am Band, hab Jahre im Versand und in der Qualität gearbeitet kundengespäche geführt und Mitarbeiter betreut.
Heute bin ich wieder am Band als Bediener und parallel unterstütz ich mein Mf was nicht meine Arbeit ist.
Ans Band bin ich zurück weil ich für die Arbeit weniger verdient habe im Büro und aufgrund der schichtzulagen.
Mein Verdienst war im Büro mit viel Verantwortung genau so hoch wie ein Kollege von mir ohne Ausbildung der hat leere Paletten mit dem hubwagen verräumt
Fazit : noch mehr Arbeit und ca 300 Euro weniger nix schriftlich keiner erinnert sich

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#9
 Von 
Popey
Status:
Schüler
(153 Beiträge, 32x hilfreich)

Aktuell haben wir einen Leiharbeiter der 3.80 Euro mehr hat

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#10
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8512 Beiträge, 4061x hilfreich)

Hallo,

auch wenn du es nicht gerne hören wirst, aber hier ist nichts diskriminierendes zu erkennen. Rechtlich ist es auch absolut OK, wenn die Anderen mehr verdienen als Du.

Es steht jedem frei, selbst sein Lohn/Gehalt mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Wenn die Anderen nunmal härter "gekämpft/gepokert" haben und der AG dann sagt JA, dann ist es halt so.

Nur weil Jemand mehr Qualifikation hat, oder mehr Berufserfahrung, heisst das noch lange nicht, dass man dann auch mehr Geld bekommen MUSS, als andere, die das so nicht vorweisen können...

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#11
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17441 Beiträge, 6490x hilfreich)

Das kann doch nicht schon eine Folge der Quarantäne für alle sein, dass Leute aus lauter Langeweile uralte Beiträge ausgraben, oder?


:dau:

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