Guten Tag,
ich habe noch keinen Lohn für september erhalten, was kann ich tun?
Noc keinen Lohn erhalten
18. Oktober 2024
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Frage vom 18. Oktober 2024 | 10:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Noc keinen Lohn erhalten
#1
Antwort vom 18. Oktober 2024 | 11:00
Von
Status: Unbeschreiblich (39425 Beiträge, 6469x hilfreich)
Das naheliegendste zuerst: deinen Chef fragen.Zitat :was kann ich tun?
Falls es dieser Chef ist, zu dem du kürzlich was wegen Urlaub gefragt hast, dürfte das sehr einfach und schnell möglich sein.
#2
Antwort vom 18. Oktober 2024 | 13:09
Von
Status: Student (2105 Beiträge, 414x hilfreich)
Beim Arbeitgeber nachfragen.Zitat :ich habe noch keinen Lohn für september erhalten, was kann ich tun?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 11:33
Von
Status: Lehrling (1798 Beiträge, 719x hilfreich)
Zitat :ich habe noch keinen Lohn für september erhalten ...
Weil für die Lohnzahlung zu einem ( gesetzlichen, oder einem vereinbarten ) Termin zu erfolgen hatte, greift die Ausnahmevorschrift, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung jedenfalls schon in Verzug geraten ist ( selbst wenn er den Lohn irgendwann später zahlen wird ).
Mit dem Eintritt des Verzugs muß der Arbeitgeber auch den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen. Als Unternehmer hat der mit einer Entgeltzahlung ( Entgelt: Leistung für einen erlangte Gegenleistung ) in Verzug geratene Arbeitgeber außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 40€, § 288 Absatz 5 BGB.
Zitat :... was kann ich tun ...
Den Arbeitgeber auffordern, endlich den Lohn für September zu zahlen, und außerdem 40€ wegen des Verzugs mit der September-Lohnzahlung.
Wenn die 40€ nicht gezahlt würden, "einfach" ans Arbeitsgericht schreiben: "Bitte verurteilen Sie meinen Arbeitgeber dazu, 40€ Verzugs-Pauschale wg. nicht rechtzeitiger Septemberlohnzahlung an mich zu zahlen. Beigefügt: in Kopie Arbeitsvertrag."
Das Bundesarbeitsgericht war zwar der höchstrichterlichen Meinung, diese Spezialregelung sei in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen nicht anwendbar; Arbeitsgerichte halten diese Rechtsprechung allerdings für unrichtig und entscheiden zugunsten von Arbeitnehmern:
"Das Arbeitsgericht Köln widerspricht dem BAG und wendet die 40-Euro-Verzugspauschale auch zugunsten von Arbeitnehmern an: Arbeitsgericht Köln, Urteil vom 14.02.2019, 8 Ca 4245/18"
RK
#4
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 12:25
Von
Status: Heiliger (20049 Beiträge, 7271x hilfreich)
Zitat :Pauschale von 40€, § 288 Absatz 5 BGB.
.... da ist dein Informationsstand aber deutlich zurück hinter der Entwicklung. Pauschale ist out.
#5
Antwort vom 19. Oktober 2024 | 12:41
Von
Status: Heiliger (20049 Beiträge, 7271x hilfreich)
@schovel
... und wie lange bist du schon bei diesem AG?
#6
Antwort vom 21. Oktober 2024 | 17:25
Von
Status: Student (2105 Beiträge, 414x hilfreich)
...
-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 17:26
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