Noc keinen Lohn erhalten

18. Oktober 2024 Thema abonnieren
 Von 
Shovel1340
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Noc keinen Lohn erhalten

Guten Tag,
ich habe noch keinen Lohn für september erhalten, was kann ich tun?




6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39425 Beiträge, 6469x hilfreich)

Zitat (von Shovel1340):
was kann ich tun?
Das naheliegendste zuerst: deinen Chef fragen.
Falls es dieser Chef ist, zu dem du kürzlich was wegen Urlaub gefragt hast, dürfte das sehr einfach und schnell möglich sein.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2105 Beiträge, 414x hilfreich)

Zitat (von Shovel1340):
ich habe noch keinen Lohn für september erhalten, was kann ich tun?
Beim Arbeitgeber nachfragen.

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#3
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1798 Beiträge, 719x hilfreich)

Zitat (von Shovel1340):
ich habe noch keinen Lohn für september erhalten ...


Weil für die Lohnzahlung zu einem ( gesetzlichen, oder einem vereinbarten ) Termin zu erfolgen hatte, greift die Ausnahmevorschrift, dass der Arbeitgeber mit der Zahlung jedenfalls schon in Verzug geraten ist ( selbst wenn er den Lohn irgendwann später zahlen wird ).

Mit dem Eintritt des Verzugs muß der Arbeitgeber auch den durch den Verzug entstandenen Schaden ersetzen. Als Unternehmer hat der mit einer Entgeltzahlung ( Entgelt: Leistung für einen erlangte Gegenleistung ) in Verzug geratene Arbeitgeber außerdem einen Anspruch auf Zahlung einer Pauschale von 40€, § 288 Absatz 5 BGB.

Zitat (von Shovel1340):
... was kann ich tun ...


Den Arbeitgeber auffordern, endlich den Lohn für September zu zahlen, und außerdem 40€ wegen des Verzugs mit der September-Lohnzahlung.

Wenn die 40€ nicht gezahlt würden, "einfach" ans Arbeitsgericht schreiben: "Bitte verurteilen Sie meinen Arbeitgeber dazu, 40€ Verzugs-Pauschale wg. nicht rechtzeitiger Septemberlohnzahlung an mich zu zahlen. Beigefügt: in Kopie Arbeitsvertrag."

Das Bundesarbeitsgericht war zwar der höchstrichterlichen Meinung, diese Spezialregelung sei in arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen nicht anwendbar; Arbeitsgerichte halten diese Rechtsprechung allerdings für unrichtig und entscheiden zugunsten von Arbeitnehmern:

"Das Ar­beits­ge­richt Köln wi­der­spricht dem BAG und wen­det die 40-Eu­ro-Ver­zug­s­pau­scha­le auch zu­guns­ten von Ar­beit­neh­mern an: Ar­beits­ge­richt Köln, Ur­teil vom 14.02.2019, 8 Ca 4245/18"

RK

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20049 Beiträge, 7271x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Pauschale von 40€, § 288 Absatz 5 BGB.

.... da ist dein Informationsstand aber deutlich zurück hinter der Entwicklung. Pauschale ist out.

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20049 Beiträge, 7271x hilfreich)

@schovel
... und wie lange bist du schon bei diesem AG?

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#6
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2105 Beiträge, 414x hilfreich)

...

-- Editiert von User am 21. Oktober 2024 17:26

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