Hallo,
mein Freund hat vor knapp drei Jahren seinen Job gekündigt um eine Weiterbildung anzufangen. Der Anspruch auf Arbeitslosengeld verfällt ja nach 3 Jahren. Die Weiterbildung ist jedoch 2 Wochen vor Ende der 3 Jahre zu Ende. Da ein reibungsloser Übergang von Weiterbildung hinein in einen neuen Job kaum möglich wird, war er nun zum Beratungsgespräch auf dem Arbeitsamt. Doch keiner hat bis zum heutigen Tage eine eindeutige Aussage machen können .......vielleicht noch Anspruch/vielleich auch nicht; Sperrfrist/ keine Sperrfrist....
Vielleicht kennt sich ja da jemand aus.
Vielen Dank Jessi
Noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
30. Mai 2005
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Frage vom 30. Mai 2005 | 13:51
Von
Status: Frischling (13 Beiträge, 0x hilfreich)
Noch Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 30. Mai 2005 | 15:45
Von
Status: Beginner (85 Beiträge, 8x hilfreich)
Ach das liebe gute Arbeitsamt bzw Agentur für Arbeit.....
Also die können im PC genau sehn wie weit du rest anspruch hast oder nicht....
als ich mich diesen jahr arbeitslos gemeldet hatte, konnte man mir sofort sagen wie weit ich noch anspruch habe..... nicht genau wieviel aber in Tagen..... weil du dann ja ALG 2 beantragen musst oder auch nicht....
Ich hoffe das er bald nen job findet....
Viel glück....
Geht dem Amt aufem zwirn die können euch das schon sagen....
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