Nummerierung der Unterlagen in Personalakten

26. Oktober 2004 Thema abonnieren
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)
Nummerierung der Unterlagen in Personalakten

Hallo!

Heute habe ich mal eine Frage / oder ich möchte mal eine Diskussion anstoßen:

Ich arbeite als alleinige Kraft im Personalwesen. Um meinen Hintern zu retten, bzw. keine Angriffsfläche zu bieten möchte ich gerne alle Unterlagen, welche ich bekomme und in die Personalakten hefte, durchnummerieren. Somit hoffe ich, dass ich im Fall des Falls beweisen kann, wenn ich angebliche Unterlagen nicht in die Akten geheftet habe. Denn hier läuft so einiges in letzter Zeit ab, da muss man mit solchen Unterstellungen leider rechnen :(

Meine Frage: Darf ich das machen und ist dies eine Absicherung für mich?

Ich freue mich, wenn ihr mir gute Ratschläge geben könnt!

Vielen Dank im Voraus!
Marion

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8072x hilfreich)

Ich vermute mal, dass das Beschriften von Dkumenten nicht unbedingt erlaubt ist, also sich der AG dagegen verwahren könnte.
Mein Tip wäre, machen Sie ein Inhaltsverzeichnis vor die erste Seite, im dem Sie den Dokumenten Nummern geben. Das führen Sie dann laufend weiter.

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