Nur wegen Klärung meiner Urlaubstage in Probezeit gekündigt

8. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Nur wegen Klärung meiner Urlaubstage in Probezeit gekündigt

Hallo,

ich benötige eine fachliche Einschätzung der Sachlage.
Ich habe seit 4 Wochen einen neuen Arbeitgeber und befinde mich in der im Arbeitsvertrag festgelegten 6-monatigen Probezeit.
bereits im erfolgten Einstellungsgespräch habe ich klar dargelegt, dass mir ein geregeltes Privatleben überaus wichtig ist und ich Wert auf eine Planbarkeit meiner Freizeit lege.

Wie jedem anderen Arbeitnehmer, so steht natürlich auch mir anteiliger Urlaub für des Rest des Jahres 2022 zu. Da mein Mann seinen Urlaub bereits immer im vorhergehenden Jahr planen muss, war es mir wichtig, meinen Urlaub entsprechend abstimmen zu können. Aus diesem Grund habe ich eine entsprechende Anfrage an meinen neuen Arbeitgeber gestellt.

Da die Urlaubspläne in dieser neuen Firma ja aber bereits seit längerer zeit für die Beschäftigten fest stand, war es nicht so einfach, entsprechende Zeiten für mich zu finden, die es mir ermöglichen, mit meinem Mann gemeinsam in Urlaub zu gehen.

Dies hat mehrere Anfragen an den Chef meinerseits gebraucht. letztlich wurden mir 2 Zeitintervalle für meine Urlaubstage positiv bestätigt.

Es blieben letztlich noch 4 Tage, die ich noch nicht verplanen konnte.

Bereits 1 Tag nach erfolgter Bestätigung durch meinen Chef bekam ich von meiner Tochter eine Einladung zu ihrer Hochzeit, von der wir bis dato noch keine Kenntnis hatten. Diese soll am 22.06.2022 stattfinden. Natürlich möchte ich als Mutter an einem so wichtigen Tag mit dabei sein und habe sofort, da der Zeitraum bis dahin ja nicht mehr so lange ist, eine entsprechende Anfrage an meinen Chef gestellt.

Dieser antwortetet mir kurz, dass wir dafür sicher eine Lösung finden werden.

Am darauffolgenden Tag erschien dann meine Vorgesetzter und Inhaber der Firma in den Filialräumen und machte mir vor versammelter Mannschaft Vorwürfe, ich würde meine persönlichen belange wohl anscheinend wichtiger nehmen als die belange der Firma und dies wäre inakzeptabel. Außerdem stehle ich ihm wertvolle Zeit, da er sich ständig mit meinen Anfragen beschäftigen müsse. Eine solche Haltung meinerseits könne er nicht tolerieren.

Daraufhin habe ich klar zum Ausdruck gebracht, dass mir die belange meiner Firma schon wichtig sind, aber mein Privatleben eben auch einen wichtigen Stellenwert für mich hat.

Diese Äußerung meinerseits machte ihn dann so wütend, dass er mir klar sagte, dass er mit solchen Mitarbeitern, die eine solche Haltung vertreten in seinem Unternehmen nichts anfangen könne und er sich aus diesem Grund dann keine weitere Zusammenarbeit vorstellen kann.

Ich versuchte meinen Standpunkt nochmals sachlich darzulegen, dies wurde aber sofort abgewiesen und mir wurde daraufhin mündlich gekündigt. Ich wurde aufgefordert, meine Sachen zu nehmen und das Geschäft umgehend zu verlassen.

In Folge dieser Aussage durch den Chef habe ich darauf aufmerksam gemacht, dass meine Kündigungsfrist 14 Tage beträgt und ich selbstverständlich diese noch verbleibende zeit meiner Arbeit für dieses Unternehmen nachkommen werde. Dies wurde durch den Chef abgelehnt. Meinen Ladenschlüssel habe ich daraufhin an den Chef persönlich übergeben, meine persönlichen Sachen zusammengesammelt und habe die Geschäftsräume verlassen müssen.

Ich habe weder im Vorfeld eine Abmahnung erhalten, noch habe ich in irgendeiner Form meine Aufgaben und Pflichten nicht wie gefordert erbracht und ausgeübt.

Dass dieses Arbeitsverhältnis beendet wurde ist zwar schade, aber dort arbeiten möchte ich unter diesen Bedingungen nicht mehr. Was aber für mich nicht nachvollziehbar ist, ist die Aussprache und erfolgte fristlose Kündigung. Rechtens wäre in diesem Fall doch eine fristgerechte Kündigung mit Freistellung von der Arbeit.

Ich weiß nun nicht, wie ich mich jetzt verhalten soll und welche Mittel und Möglichkeiten ich habe.

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24 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Image22):
--- und mir wurde daraufhin mündlich gekündigt.


Hast du denn die Kündigung auch schriftlich bekommen? Mündlich reicht nämlich nicht.
Und ja - die K-Frist in der Probezeit beträgt üblicherweise 14 Tage, es sei denn, im AV wäre es anders vereinbart.
Für eine 'Fristlose' sehe ich überhaupt keinen Anhaltspunkt, also kann dir nur fristgerecht gekündigt werden.

In der Probezeit bedarf es zur Kündigung keines Grundes - es reicht i.d.T., dass dem Verantwortlichen deine Nasenspitze nicht gefällt, überspitzt formuliert; hier: die Frau lässt erwarten, dass sie nervt. Es bedarf keiner Abmahnung und auch keiner Pflichtverletzung.

Zitat (von Image22):
Ich wurde aufgefordert, meine Sachen zu nehmen und das Geschäft umgehend zu verlassen.

Das wird wohl als Freistellung von der Arbeitspflicht zu werten sein - bezahlte Freistellung, wohlgemerkt.

Frage aller Fragen ist die nach der schriftlichen Kündigung - wenn die nicht kommt, wirst du vors Arbeitsgericht gehen müssen, obwohl du nach dem Gesetz noch nicht gekündigt bist. Du willst ja wohl deinen Restlohn noch bekommen wollen.

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#2
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Hast du denn die Kündigung auch schriftlich bekommen?


Habe heute Info von der Post bekommen, dass der Brief mit der Kündigung unterwegs ist. Ich gehe stark davon aus, das auch in schriftform fristlos gekündigt worden ist.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

... das würde mich doch wundern, aber man weiß ja nie ...
Wenn doch, wirst du wohl schnurstracks zum Amtsgericht gehen, um dein Recht einzuklagen. Du hast ab Zugang der Kündigung genau 3 Wochen für eine Kündigungsschutzklage.
Zwar wird die Kündigung als solche bestehen bleiben, aber gewiss in eine ordentliche K umgewandelt samt Lohn für diese Zeit.

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#4
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn doch, wirst du wohl schnurstracks zum Amtsgericht gehen, um dein Recht einzuklagen.


Würde es auch funktionieren, wenn ich den Arbeitgeber selbst anschreiben und ihn auffordere, diese Änderung vorzunehmen und darauf verweise, dass bei nicht erfolgen, mein Gang vor das Arbeitsgericht unvermeidbar ist.

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Blaubär, nicht zum Amtsgericht, sondern zum Arbeitsgericht. Aber erst einmal den Brief abholen und gucken, wie gekündigt worden ist. Gegen eine fristgerechte Kündigung wirst Du Dich nicht wehren können.

Ich wundere mich allerdings schon etwas über Dein Verhalten. Da fängt man neu wo an und hat nichts besseres vor, als zunächst einmal hervorzuheben, was man alles vom Arbeitgeber erwartet? Da sollen die im Zweifel schon fertigen Urlaubsplanungen der anderen Mitarbeiter über den Haufen geschmissen werden? Diesen Zirkus würde ich als Arbeitgeber auch nicht mitmachen. Zumindest nicht im ersten Urlaubsjahr.

wirdwerden

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Image22):
Ich weiß nun nicht,
https://www.123recht.de/Forum-__f596156.html
Dort wurde dir empfohlen, was man beachten sollte während der Probezeit.
Zitat (von Image22):
welche Mittel und Möglichkeiten ich habe.
Erstmal die schriftliche Kündigung lesen.
Dann entscheiden, ob Fragen hier noch nötig sind.


Mal ganz ohne arbeitsrechtliches:
4 Wochen beim neuen AG, schon gleich an 15+10 Min. Arbeitszeit herumkritisieren und letztlich etliche Anfragen zum Urlaub an den Vorgesetzen richten--- und Widerspruch (du nennst es Standpunkt klarstellen) vor versammelter Mannschaft --- sowas sollte man sich als *Neue* verkneifen.
DAS ginge garantiert auch anders.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
... das würde mich doch wundern, aber man weiß ja nie ...


Mich nicht, der AG hat ja auch ansonsten etwas krude Ansichten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
vor versammelter Mannschaf


...das war nicht meine Entscheidung...mir wäre ein Gespräch unter 4 Augen lieber gewesen...aber ich wurde mit dieser Situation überfahren...

Und ausserdem zum Thema ich hätte mir das besser verkneifen sollen...warum? Anscheinend wurde die Schilderung der Umstände nicht richtig gelesen. Der Chef ist ein totaler Choleriker und schüchtern durch seine Art die Mitarbeiter ein. Dies bin ich nicht bereit so zu ignorieren oder respektloses Verhalten mir als Mitarbeiterin gegenüber zu tolerieren. Und das muss ich auch nicht. Auch ich habe Respekt verdient.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von Image22):
war es nicht so einfach, entsprechende Zeiten für mich zu finden, die es mir ermöglichen, mit meinem Mann gemeinsam in Urlaub zu gehen.

Warum?
Die Zeiten vom Mann standen fest.
Die Zeiten der anderen Mitarbeiter stand auch schon fest.
Da ist die Schnittmenge recht schnell festgelegt.

Im übrigen gibt es kein Anrecht, mit dem Mann gemeinsam in Urlaub zu gehen.



Zitat (von Image22):
Dies hat mehrere Anfragen an den Chef meinerseits gebraucht.

Warum konkret?
Und was bedeutet "mehrere" in Zahlen?



Zitat (von blaubär+):
Wenn doch, wirst du wohl schnurstracks zum Amtsgericht gehen, um dein Recht einzuklagen.

Wohl eher nicht ...
Zitat (von Image22):
Dass dieses Arbeitsverhältnis beendet wurde ist zwar schade, aber dort arbeiten möchte ich unter diesen Bedingungen nicht mehr.




Zitat (von Image22):
Ich habe weder im Vorfeld eine Abmahnung erhalten, noch habe ich in irgendeiner Form meine Aufgaben und Pflichten nicht wie gefordert erbracht und ausgeübt.

Irrelevant.
Die Probezeit dient dazu, ungeeignete Mitarbeiter unkompliziert los zu werden.



Zitat (von Image22):
Würde es auch funktionieren, wenn ich den Arbeitgeber selbst anschreiben und ihn auffordere, diese Änderung vorzunehmen und darauf verweise, dass bei nicht erfolgen, mein Gang vor das Arbeitsgericht unvermeidbar ist.

Ohne hellsehereiche Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Ich rate mal: nein.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Image22):
Anscheinend wurde die Schilderung der Umstände nicht richtig gelesen.
Doch, schon. Egal. Als ganz neue Mitarbeiterin ist sowas durchaus *schädlich* für sich selbst.
Zitat (von Image22):
aber ich wurde mit dieser Situation überfahren...
und vorher hat sich der Chef schon von deinen Anfragen und Sonderwünschen genervt gefühlt. Schweigen wär hier evtl. grad noch Gold gewesen.

Deine Einschätzung des Chefs schon nach 4 Wochen hättest du ganz leicht zum Anlass nehmen können, selbst innerhalb der Probezeit mit 14 Tagen Frist zu kündigen. Ganz ohne Eklat.
Dafür ist die Probezeit ja da. Das dort muss man sich schließlich nicht antun.
Zitat (von Image22):
Auch ich habe Respekt verdient.
Natürlich. Die Abwägung, wie weit man selbst geht, um sich Respekt zu verschaffen, ist diesmal leider gründlich daneben gegangen.

Zitat (von Image22):
wie ich mich jetzt verhalten soll und welche Mittel und Möglichkeiten ich habe.
Schlucken, neuen Job suchen. Abwarten, was die Lohnzahlung für April bringt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
RrKOrtmann
Status:
Lehrling
(1531 Beiträge, 672x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Im übrigen gibt es kein Anrecht, mit dem Mann gemeinsam in Urlaub zu gehen.


Diese Meinung findet in der geltenden Rechtslage keine Rechtfertigung.

Wenn die Urlaubswünsche eines seit 23 Jahren beschäftigten Arbeitnehmers X nach Urlaub zu einer bestimmten Zeit ( derselben wie die letzten 23 Jahre ) mit dem Wunsch der seit 2 Wochen neu beschäftigten Mitarbeiterin kollidiert, Urlaub zur selben Zeit gewährt zu bekommen, weil die Neue mit ihrem Mann Urlaub machen möchte - dann wäre sie gegenüber dem langjährigen Gewohnheitsurlauber X zu bevorzugen, § 7 Bundesurlaubsgesetz.

RK

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#12
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Deine Einschätzung des Chefs schon nach 4 Wochen hättest du ganz leicht zum Anlass nehmen können, selbst innerhalb der Probezeit mit 14 Tagen Frist zu kündigen.


Genau...und dann dafür eine Sperrfrist beim ALG bekommen...die allerbeste Lösung für mich...

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
dann wäre sie gegenüber dem langjährigen Gewohnheitsurlauber X zu bevorzugen, § 7 Bundesurlaubsgesetz.


....danke...so sehe ich es auch...ich habe ja auch nicht drauf bestanden, lediglich nachgefragt, ob die Gewährung zu diesen Zeiten möglich wäre. Mein Mann ist 60 und Herzkrank und uns beiden ist gemeinsame Zeit sehr wichtig

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Image22):
Genau...und dann dafür eine Sperrfrist beim ALG bekommen...die allerbeste Lösung für mich...
Wenn du einen neuen Job hast, ist genau das nicht der Fall.

Zitat (von Image22):
so sehe ich es auch
Dann viel Erfolg auf dem Rechtsweg.

Genau: So, wie du hier schreibst, stelle ich mir dich in der Firma vor... :sad:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
So, wie du hier schreibst, stelle ich mir dich in der Firma vor...


Danke...ja, genau...hier ein paar Zeilen lesen und sich dann ein Urteil über den ganzen Menschen bilden...da spielen Lebensumstände und Persönlichkeit keine Rolle...ich hatte ein Vorstellungsgespräch und auch meine Bewerbungsunterlagen waren sehr ausführlich...wenn man als Arbeitgeber aber keinen Wert auf Mitarbeiter mit einer eigenen Meinung und Rückrad hat, gebe ich dir natürlich recht...dann bin ich absolut untragbar...aber solche Menschen gibt es eben auch...ich finde mich in Ordnung, genau so wie ich bin...

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Nochmal zur Erinnerung: In der Probezeit sollte eigentlich jeder neue AN bedacht sein, die Probezeit gut zu überstehen---oder eben selbst zu gehen, wenn man sich die Zukunft dort nicht vorstellen kann.

Ich bilde mir kein Urteil über dich. Ich habe mir dich vorgestellt... :smile:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Ich bilde mir kein Urteil über dich. Ich habe mir dich vorgestellt...


Ich halte mich für überaus fleißig, kreativ, kollegial und zuverlässig.

Wenn ein Arbeitgeber diese Stärken nicht zu schätzen weiß, sondern nur mit Verbreiten von Angst und Selbstzweifeln der Mitarbeiter an sich selbst sein Unternehmen führt, dann hat er mich als Arbeitskraft schlichtweg nicht verdient.

Ich weiß was ich wert bin und ehrlich gesagt, stimmen mich die Ereignisse eher positiv.

Hallo Ich weiß, worauf ich in Zukunft genauer achten werde und werde einen so fatalen Fehler nicht noch ein Mal begehen.

Arbeitgeber hin oder her....ein respektvolkler Umgang mit Angestellten und ein gesundes Maß an Menschenkenntnis sollte jeder Arbeitgeber besitzen.

Das wirkliche Kapital einer guten Firma sind sie Mitarbeiter...sie halten die Maschinerie am laufen.

Das klingt vielleicht naiv, aber das ist der Grundsatz nach dem ich beurteilt und behandelt werden möchte. Und diesen Fakt habe ich einfach in der verbalen Auseinandersetzung zur Sprache gebracht. Alles in dem Wissen, dass das für mich das Aus bedeutet.

Für so einen egozentrischen und selbstverliebten Menschen gebe ich meine Arbeitskraft nicht her.

Also, in gewisser Weise hat er mir meine Entscheidung abgenommen. Nur eben nicht im Einklang mit geltendem Recht.

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17427 Beiträge, 6485x hilfreich)

Zitat (von Image22):
Nur eben nicht im Einklang mit geltendem Recht.

Woher weißt du das denn nun wieder? Du hast die Kündigung doch noch gar nicht in Händen, wenn ich nix überlesen habe. Und wenn es die Fristlose tatsächlich sein sollte, kannst du dich recht einfach dagegen wehren.
Wenn es eine ordentliche Kündigung wird, ist rechtlich alles in Ordnung, oder?

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Image22
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Woher weißt du das denn nun wieder?


Du hast Recht...ich weiß es noch nicht...also, das Beste hoffen und auf das Schlimme gefasst sein.

Danke aber trotzdem für deine Rückmeldungen. Auch wenn ich einiges anders sehe, haben sie mir eine Richtung gezeigt und ich bin mir über einige Dinge klarer geworden.

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120010 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Diese Meinung findet in der geltenden Rechtslage keine Rechtfertigung.

Doch absolut.
Der Urlaub des Gewohnheitsurlaubers steht fest, den muss er nicht umwerfen nur weil da eien Neue ankommt.
Nächstes Jahr würde man dann schauen müssen, welche Interessen höher wiegen die des Gewohnheitsurlaubers oder die der "Neuen"



Zitat (von RrKOrtmann):
weil die Neue mit ihrem Mann Urlaub machen möchte - dann wäre sie gegenüber dem langjährigen Gewohnheitsurlauber X zu bevorzugen, § 7 Bundesurlaubsgesetz.

Genau das sagt der § 7 Bundesurlaubsgesetz gerade nicht aus.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von RrKOrtmann):
Urlaub zur selben Zeit gewährt zu bekommen, weil die Neue mit ihrem Mann Urlaub machen möchte - dann wäre sie gegenüber dem langjährigen Gewohnheitsurlauber X zu bevorzugen, § 7 Bundesurlaubsgesetz
Seltsame Auslegung des § 7 und noch seltsamere Auslegung des Ausdrucks "soziale Gesichtspunkte". Insgesamt für mich Unsinn.
Zitat (von §7 Abs 1):

Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3527 Beiträge, 558x hilfreich)

Zitat (von Image22):
ch halte mich für überaus fleißig, kreativ, kollegial und zuverlässig.
Wenn ein Arbeitgeber diese Stärken nicht zu schätzen weiß, sondern nur mit Verbreiten von Angst und Selbstzweifeln der Mitarbeiter an sich selbst sein Unternehmen führt, dann hat er mich als Arbeitskraft schlichtweg nicht verdient.
Ich weiß was ich wert bin und ehrlich gesagt, stimmen mich die Ereignisse eher positiv.

Sie konnten mit ihren vorgetragenen Fähigkeiten offenbar ihren Arbeitgeber nicht überzeugen. Fielen eher durch u.st. auf.
Zitat (von Image22):
Dies hat mehrere Anfragen an den Chef meinerseits gebraucht.
Zitat (von Image22):
dass mir ein geregeltes Privatleben überaus wichtig ist und ich Wert auf eine Planbarkeit meiner Freizeit lege.

Vernüngftiger wäre es gewesen, sich etwas anzupassen, nach einer neuen Arbeitsstelle zu suchen und dann selber kündigen, als eine Kündigung in der Probezeit zu erhalten.

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38432 Beiträge, 14000x hilfreich)

Image hat zwei Sachen nicht verstanden. Urlaubsplanung für ein Jahr steht in der Regel spätestens im März eines Jahres. In vielen Betrieben schon zeitiger. Da sind schon verbindliche Zusagen seitens des Arbeitgebers erfolgt. Diese kann er juristisch gesehen nur sehr schwer zurück nehmen und ist gegebenenfalls noch verpflichtet, Schadensersatz zu leisten. Und in der Probezeit muss der Arbeitgeber ohnehin in der Regel keinen Urlaub bewilligen. Jedenfalls muss er nicht seine Jahresplanung schmeißen wegen der Wünsche eines Neuzuganges, bei dem man nicht mal weiß, ob der bleibt. Was wäre denn, wenn zwei oder drei Neuzugänge im Jahr da wären, was würde Image dann sagen, wenn sie wegen denen wieder und wieder ihre Urlaubsplanung umschmeißen müsste?
Das geht doch gar nicht.

Im laufenden Jahr muss ein Neuzugang immer damit rechnen, dass eigene Urlaubsplanungen nicht durchgezogen werden können.

Ist ja schön, wenn man eine gute Meinung von sich selbst hat. Nur, diese Meinung muss das Umfeld nicht teilen. Zumindest was Image hier ihren älteren Kollegen zumuten will, zumindest indirekt, eine Urlaubsverschiebung, hat mit Kollegialität nicht mal ansatzweise was zu tun. Und ständig und überall seine Meinung zu sagen, das ist dem Betriebsklima auch nicht dienlich. Und ständige Anfragen bei der kurzen Betriebszugehörigkeit ebenfalls nicht. Hier konnte doch noch kein Gespür für betriebliche Gepflogenheiten, die sich eingespielt haben, entwickelt werden. Und wenn sich jemand wie ein Elefant im Porzellanladen benimmt, und das schon im ersten Monat der Betriebszugehörigkeit, sorry, da würde ich mich als Arbeitgeber auch ganz schnell trennen.

Image ist nicht "nur" wegen der Klärung der Urlaubstage gekündigt worden, sondern wegen ihres Verhaltens insgesamt. Wenigstens das sollte sie erkennen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32122 Beiträge, 5650x hilfreich)

Zitat (von Image22):
Ich halte mich für überaus fleißig, kreativ, kollegial und zuverlässig.
Wie man sich selbst sieht und darstellt- ist jedermanns gutes Recht.
In einem Beschäftigungsverhältnis, wo man nicht Vorgesetzte, sondern neue Mitarbeiterin in einem bestehenden Team wird, sollte man als ältere und gestandene Person soviel Einsicht/Erfahrung haben, dass vom Chef/AG nicht alle Vorzüge sofort erkannt werden und nichts nach 4 Wochen passend zu seinen privaten Lebensumständen geregelt ist.

Wenn der Chef dich nicht verdient hat---ist doch alles geklärt. Der will dich nicht, du willst ihn und den Job dort nicht. Was soll also deine wiederholte Rechtfertigung?
Zitat (von Image22):
Nur eben nicht im Einklang mit geltendem Recht.
Bisher klingt nichts rechtswidrig. Also abwarten, was die schriftliche Kündigung sagt. Die MUSS dir in Schriftform zugehen. Vermutlich bist du seit Verlassen der Firma *freigestellt*.
Zitat (von Image22):
worauf ich in Zukunft genauer achten werde und werde einen so fatalen Fehler nicht noch ein Mal begehen.
Gute Einsicht in gewisse Probezeit-Notwendigkeiten.

Habe ich überlesen, ob das ein Kleinbetrieb nach KSchG ist?
Du hattest ja geschrieben, dass du den Laden aufschließt und sofort anfängst zu arbeiten.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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