Hallo,
arbeite im ÖD in einem LABOR.
Dieses Labor wird nun an einen privaten Träger verkauft.
Meine Beschäftigungszeit bei verkauf beträgt 14 J und 3 Monate,
meine Kollegen, welche mehr als 15 Jahren beschäftigt sind werden Ihre jetzigen Arbeitsverträge beibehalten.
Alle übrigen müssen neue Arbeitsverträge (mit schlechteren Konditionen) unterschreiben, bzw. werden entlassen.
Nun gibt es ja im ÖD ein Beschäftigungszeitalter und ein Dienstzeitalter.
Wo ist der Unterschied ??
Nach meinem Dienstzeitalter hätte ich nämlich die 15 Jahre voll.
Danke
Karl-Heinz
ÖD Dienstzeitalter ??
22. Januar 2006
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Frage vom 22. Januar 2006 | 12:51
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
ÖD Dienstzeitalter ??
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 22. Januar 2006 | 17:51
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo Karl-Heinz, das kannst du hier in den §§ 19 und 20 nachlesen -> http://www.bmi.bund.de/cln_012/nn_122688/Internet/Content/Themen/Oeffentlicher__Dienst/Einzelseiten/BAT/Bundes-Angestellentarifvertrag__BAT__Id__92408__de.html#doc132342bodyText5
MfG
#2
Antwort vom 23. Januar 2006 | 01:20
Von
Status: Weiser (17802 Beiträge, 8071x hilfreich)
Zu der Frage würde ich dringend einen Anwalt kontaktieren. Da die Altersgrenze m.E. in keinem Zusammenhang mit dem Bestandsschutz des Arbeitnehmers steht, erscheint sie mir hier willkürlich gesetzt, um Mitarbeiter schlechter zu stellen. Gibt es in dem Unternehmen einen Betriebsrat, wenn ja, zuerst den fragen.
Und jetzt?
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