Hallo,
ich bin im öffentlichen Dienst beschäftigt und habe bis einschl. 30.09.2006 Sonderurlaub nach §50 wg. Kindererziehung. Bin jetzt wieder schwanger geworden und ET ist Mitte/Ende Juni. Wann geht die neue Elternzeit, die ich wieder für 3 Jahre beantrage, los? Geht das nahtlos ineinander über oder wie funktioniert das? Mein AG weiss bisher noch nichts von der Schwangerschaft. Langt es, wenn ich eine Geburtsurkunde mit Antrag auf Elternzeit zuschicke? Bin auch gerne für sonstige weitere Infos bzgl. dieses Themas dankbar.
Gaga55683
ÖD - Schwanger während Sonderurlaub
28. Februar 2006
Thema abonnieren
Frage vom 28. Februar 2006 | 22:11
Von
Status: Beginner (57 Beiträge, 1x hilfreich)
ÖD - Schwanger während Sonderurlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 28. Februar 2006 | 22:23
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Hallo Gaga, kann man den Sonderurlaub auch einfach abbrechen oder geht das nicht? BAT (oder was auch immer da gilt) ist so ein Kapitel für sich.
MfG
#2
Antwort vom 28. Februar 2006 | 22:30
Von
Status: Unparteiischer (9555 Beiträge, 2329x hilfreich)
Ich denke das ist mit der Beantragung der Elternzeit nicht anders als ganz normal. Nach der Protokollnotiz zum BAT kann so ein Sonderurlaub nicht unterbrochen werden für Zeiten in denen keine Arbeitspflicht besteht, also läuft der einfach weiter während des Mutterschutzes. Ab wann dann die Elternzeit läuft, weiß ich in dem Fall auch nicht, aber der Personalrat sollte sowas wissen.
MfG
Und jetzt?
Schon
267.984
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
2 Antworten
-
1 Antworten
Top Arbeitsrecht Themen
-
9 Antworten
-
24 Antworten