Person A (angestellt nicht verbeamtet) arbeitet in einem Team im Öff Dienst mit einer halben Stelle und macht dauernd Überstunden. Da im Arbeitsvertrag steht dass Überstunden gemacht werden müssen falls notwendig macht A das auch schon lange.
Nun kündigt in diesem Team Person B - leider eine der kompetentesten und außerdem ging auch noch der sehr fitte AL in Rente.
Da A wegen ihrer Kompetenz geschätzt wird werden ihr immer mehr Aufgaben von B zugeschoben während andere im Team die entweder nicht so viel Berufserfahrung haben oder öfter auf krank machen von soviel Mehrarbeit nur in Maßen betroffen sind.
Nun tritt man an Person A heran und fragt an, ob nicht der Arbeitsvertrag geändert werden kann von halber Stelle zu voller Stelle.
Person A möchte das nicht. Sie hatte damals extra eine halbe Stelle gesucht und sich extra dort auf auf halb beworben.
Erneut wird angefragt ob A nicht den Vertrag ändert. Jetzt wo B weg ist und die neue AL wenig Erfahrung soll sie voll zur Verfügung stehen wegen ihrer Erfahrung
Meine Frage:
Auch wenn noch so oft gefragt wird - eine Vertragsänderung ohne Zustimmung von A geht doch nicht. Auch wenn eine Notlage vorliegt oder ?
Öff Dienst - Kann Vertragsänderung erzwungen werden ?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Nein, ein Vertrag ist eine übereinstimmende Willenserklärung, wenn einer nicht den Willen dazu hat, muss er nicht unterschreiben.
Wieviele Überstunden werden hier in der Regel gemacht?
Wurde der Personalrat zur Frage kontaktiert? Der könnte auch unterstützen.
Hallo,
altona01 hat schon das wichtigste gesagt, Ergänzend nur, dass eine Änderungskündigung in diesem Fall nicht möglich ist.
Wurden die Überstunden formell vom Arbeitgeber angeordnet? War der Personalrat beteiligt?
Falls Sie die Überstunden aus wichtigen Gründen nicht mehr leisten können, sollten Sie das Ihrem Arbeitgeber und dem Personalrat mitteilen.
Viel Erfolg wünscht der alte Mann
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ZitatDa A wegen ihrer Kompetenz geschätzt wird werden ihr immer mehr Aufgaben von B zugeschoben während andere im :
Ich schiebe noch einen Gedanken nach: im öffentlichen Dienst (Tarif) gibt es sowas wie die (temporäre) Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten, die auch schleichend passieren kann. Je nach Ausgestaltung der übernommenen Tätigkeiten gibt es hier einen Anspruch auf (zeitweise) Höhergruppierung.
Grüße
-- Editiert von kalledelhaie am 22.11.2020 08:30
Zitat:ZitatIch schiebe noch einen Gedanken nach: im öffentlichen Dienst (Tarif) gibt es sowas wie die (temporäre) Übertragung höherwertigerer Tätigkeiten, die auch schleichend passieren kann. Je nach Ausgestaltung der übernommenen Tätigkeiten gibt es hier einen Anspruch auf (zeitweise) Höhergruppierung :
Guter und wichtiger Hinweis (hätte ich selbst dran denken können)! Um so wichtiger ist es, mit dem Personalrat Kontakt aufzunehmen...
Die Übertragung höherwertiger Aufgaben, auch temporär, setzt im Grunde doch auch Einvernehmen voraus - gegen den Willen des Betroffenen kann das doch nix werden, das muss man sich ganz praktisch Mal vor Augen führen. In der geschilderten Ausgangssituation, da ohnehin fähige Leute bereits die Truppe verlassen haben, wird doch der AG nicht noch weitere Unruhe tragen, indem er Missstimmung und Widerstand provoziert.
Insofern löst das zeitweise Übertragen höherwertiger Tätigkeit die Eingangsfrage nicht. Es bleibt dabei, dass ein Vertrag eben den gemeinsamen Willen beider Parteien ausdrückt und kein Diktat ist.
ZitatDie Übertragung höherwertiger Aufgaben, auch temporär, setzt im Grunde doch auch Einvernehmen voraus - gegen den Willen des Betroffenen kann das doch nix werden, das muss man sich ganz praktisch Mal vor Augen führen. :
Nun ja, der Wille des AN spielt tariflich keine, eine Übertragung kann auch gegen seinen Willen geschehen. Falls das geschieht, besteht die Verpflichtung des AN eine Arbeitsleistung mittlerer Art und Güte (§ 243 BGB) abzuliefern. Eine Arbeitsverweigerung könnte im schlimmsten Fall arbeitsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
Die andere Frage ist, ob das praktisch ist, wie Sie richtig schreiben. Die andere Seite ist, dass die Übertragung höherwertiger Aufgaben wohl schon geschehen ist. Dann sollte der AN zumindest das ihm zustehende Entgelt dafür erhalten und hier kann der Personalrat unterstützen.
Zitat:In der geschilderten Ausgangssituation, da ohnehin fähige Leute bereits die Truppe verlassen haben, wird doch der AG nicht noch weitere Unruhe tragen, indem er Missstimmung und Widerstand provoziert.
Ist doch wohl schon passiert ...
[qoute]Insofern löst das zeitweise Übertragen höherwertiger Tätigkeit die Eingangsfrage nicht. Es bleibt dabei, dass ein Vertrag eben den gemeinsamen Willen beider Parteien ausdrückt und kein Diktat ist.
Nein, eine Lösung ist das nicht. Aber vielleicht hilfreich bei der Argumentation gegen die weitere Übertragung ... das schließt auch nicht aus, dass für die dauerhafte Erhöhung der Arbeitszeit ein neuer Vertrag abzuschließen ist. Hat ja auch keiner behauptet ... es geht halt um zwei Sachen: regelmäßige Arbeitszeit und höherwertige Tätigkeiten.
Just my two cent - meint der alte Mann!
Ich kann keine Notlage im Amt sehen. Und wenn, dann herrscht sie permanent seit Jahrzehnten.ZitatAuch wenn eine Notlage vorliegt oder ? :
Dabei kann sie auch bleiben. Trotz Kompetenz.ZitatPerson A möchte das nicht. Sie hatte damals extra eine halbe Stelle gesucht :
Was hat diese Frage mit Arbeitsrecht zu tun?
Gezwungen werden kann man nicht.
-- Editiert von Anami am 22.11.2020 12:35
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