Öffentlicher Dienst, Strafbefehl

29. August 2007 Thema abonnieren
 Von 
Cyborgxxl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Öffentlicher Dienst, Strafbefehl

Hallo,

ich hätte da mal eine Frage. Hat ein Arbeitgeber, im offentl. Dienst, noch andere Möglichkeiten, herauszufinden ob ein Strafbefehl ausgesprochen wurde, oder nur das Führungszeugniss?

Im Führungszeugniss stehen ja nur Strafen ab 90 Tagessätzen.

Aber man muss ja Versichern das noch nie ein Strafbefehl gegen einen ausgesprochen wurde... Das schließt ja auch solche ein welche nicht im FZ stehen. Kann der Arbeitgeber auch diese Strafbefehle irgendwie einsehen?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12319.11.2008 09:24:21
Status:
Lehrling
(1536 Beiträge, 182x hilfreich)

Hallo,

versuche das mal im Strafrecht zu posten. Wieso mußt du überhaupt, abgesehen vom FZ, noch eine Unterschrift leisten wegen Strafbefehl? Ich denke, dass es auf die Behörde ankommt, bei der du dich bewirbst, inwieweit die an solche Info´s rankommen. Und ob die sich überhaupt die Mühe machen, wenn das FZ i.O. ist.

Und auf die Stelle kommt es sicher auch an. Aber denken wir an den guten Dr. Postel, der falsche Arzt. Da gings noch gaaaanz anders. :grins: bzw. :kotz:


Aber ob du eine neue Stelle mit einer Lüge beginnen möchtest - hhmmm

Hängt sicher auch von der Straftat ab.











-----------------
"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Hallo,

Was für ne Art Führungszeugnis musst du eigentlich beibringen?

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Cyborgxxl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich muss das polizeiliche FZ abgeben...

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Ja klar, aber auch da gibts 2 Arten.

Einfach mal nach Bundeszentralregister googlen und sich dort die FAQ anschauen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-1156
Status:
Lehrling
(1818 Beiträge, 509x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Das 'Privatführungszeugnis' (Belegart N) wird dem Antragsteller zugeschickt.

Das 'Behördenführungszeugnis' (Belegart O) wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.

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