Hallo,
ich hätte da mal eine Frage. Hat ein Arbeitgeber, im offentl. Dienst, noch andere Möglichkeiten, herauszufinden ob ein Strafbefehl ausgesprochen wurde, oder nur das Führungszeugniss?
Im Führungszeugniss stehen ja nur Strafen ab 90 Tagessätzen.
Aber man muss ja Versichern das noch nie ein Strafbefehl gegen einen ausgesprochen wurde... Das schließt ja auch solche ein welche nicht im FZ stehen. Kann der Arbeitgeber auch diese Strafbefehle irgendwie einsehen?
Öffentlicher Dienst, Strafbefehl
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
versuche das mal im Strafrecht zu posten. Wieso mußt du überhaupt, abgesehen vom FZ, noch eine Unterschrift leisten wegen Strafbefehl? Ich denke, dass es auf die Behörde ankommt, bei der du dich bewirbst, inwieweit die an solche Info´s rankommen. Und ob die sich überhaupt die Mühe machen, wenn das FZ i.O. ist.
Und auf die Stelle kommt es sicher auch an. Aber denken wir an den guten Dr. Postel, der falsche Arzt. Da gings noch gaaaanz anders. bzw.
Aber ob du eine neue Stelle mit einer Lüge beginnen möchtest - hhmmm
Hängt sicher auch von der Straftat ab.
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"Wie war das mit dem Pferd vor der Apotheke?
"
Hallo,
Was für ne Art Führungszeugnis musst du eigentlich beibringen?
MfG
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Ich muss das polizeiliche FZ abgeben...
Ja klar, aber auch da gibts 2 Arten.
Einfach mal nach Bundeszentralregister
googlen und sich dort die FAQ anschauen.
--- editiert vom Admin
Das 'Privatführungszeugnis' (Belegart N) wird dem Antragsteller zugeschickt.
Das 'Behördenführungszeugnis' (Belegart O) wird unmittelbar der betreffenden Behörde zugesandt.
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