Offer von einer USA-ansässigen Firma und Kündigung

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Offer von einer USA-ansässigen Firma und Kündigung

Ich habe ein Offer von einer Firma bekommen. die in USA ansässig ist. Den Offer habe ich auch angenommen. Die Firma ist keine Unbekannte im meiner Branche.

Die Firma ist erst gerade dabei, ein deutsches GmbH zu gründen, und erst nach der Gründung wird es für mich einen Arbeitsvertrag geben, der den deutschen Gegebenheiten entspricht. Die Gründung erfolgt zu Ende Mai 2022 - ich sollte aber schon jetzt kündigen, um in Juni einzusteigen.

Meine Fragen: wie verbindlich ist so ein Offer? Kann ich auf Basis dieses angenommenen Offers kündigen? Ich kenne solche Offer als Dokument-Standard nicht - es scheint aber für mein Auge ordentlich auszusehen, mit digitaler Unterschrift etc.

Hier ist das letzte Blatt des Offers zu sehen. Die dritte Zeile bei "Requested" und "Signed" ist jeweils die IP-Adresse.

-- Editiert von go606148-10 am 11.04.2022 11:23

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17356 Beiträge, 6464x hilfreich)

... und dazu fragst du in einem Meinungsforum nach und willst womöglich aufgrund unverbindlicher Meinungen eine Entscheidung für deine Zukunft treffen?

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#2
 Von 
go606148-10
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
und dazu fragst du


Warum nicht? Ich supporte Menschen auch in anderen Foren und gebe meine Meinung ab, wo ich Ahnung und Erfahrung habe. Das erwarte ich auch von den anderen und glaube unterscheiden zu können, ob man Mist redet oder aus Erfahrung spricht.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 925x hilfreich)

Ohne den konkreten Inhalt des "Offers" zu kennen, ist keine Aussage möglich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119438 Beiträge, 39725x hilfreich)

Zitat (von go606148-10):
Meine Fragen: wie verbindlich ist so ein Offer?

So verbindlich wie es sich aus dem Wortlaut des Angebotes ergibt.



Zitat (von go606148-10):
Kann ich auf Basis dieses angenommenen Offers kündigen?

Können kann man immer – ob es sollte, es sinnvoll wäre, das steht auf einem anderen Blatt.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Holperik
Status:
Praktikant
(506 Beiträge, 166x hilfreich)

Die Frage nach der "Verbindlichkeit" des Angebots ist erstmal zweitrangig, zuerst wäre die Frage, ob auf Grundlage dieses Angebots durch Ihre Annahme überhaupt ein Vertrag zu Stande kommen kann, der Ihnen Sicherheit verschafft. Schriftform ist dazu nicht erforderlich, d.h. auch mündlich oder in textform (e-Mail) sind Vertragsschlüsse möglich. Ein schriftlicher AV kann auch im Nachgang unterzeichnet werden. Dazu müsste dieses Angebot die wesentlichen Vertragsinhalte (hier wohl mind. Gehalt, Arbeitsumfang) umfassen, die Sie durch ein einfaches "Ja" annehmen können. Das läßt sich natürlich von hier aus nicht bewerten.

Selbst wenn das aber so wäre, mit wem schließen Sie eigentlich einen Vertrag? Aktuell ja wohl (noch) nicht mit der deutschen GmbH. Die gibt es ja noch gar nicht. Also entweder schließen Sie den Vertrag jetzt mit einer anderen Gesellschaft(und hätten etwas mehr Sicherheit) oder - und das entnehme ich Ihren Worten- dieses Angebot soll nur für den Fall bestehen, dass es einen deutsche GmbH geben wird. Strenggenommen würden Sie also auf Grundlage dieses Angebots -wenn überhaupt- nur einen Vertrag schließen mit dem Inhalt, später einen Arbeitsvertrag zu xy-Konditionen mit einer anderen Gesellschaft zu schließen. Das ist nach deutschem Rechtsverständnis schon kaum möglich, denn das ist ein Vertrag zu Lasten Dritter.
Und es besteht natürlich noch die Möglichkeit, das z.B. die deutsche GmbH gar nicht gegründet wird oder die deutsche GmbH Sie doch gar nicht einstellen will - was machen Sie dann?
Und zur Verbindlichkeit: dieses Angebot wird ja offenbar von einem US-Unternehmen unterbreitet. Selbst wenn dieses Angebot also alles enthält, was nach deutschen Verständnis erforderlich ist, um verbindlich zu sein, muss das nach US-Recht nicht so sein. Zudem hätten Sie -sollte die Sache warum auch immer scheitern- das praktische Problem, Ihre Rechte durchzusetzen. Gegen die deutsche GmbH werden Sie nicht vorgehen können, mit der haben Sie keinen Vertrag. Gegen das US-Unternehmen vielleicht, brauchen Sie aber ggf. einen Rechtsanwalt vor Ort oder versuchen es von Deutschland aus-meist ein schwieriges Unterfangen.

Nein, insgesamt würde ich sagen, dass man hier von "Verbindlichkeit" kaum sprechen kann - entweder weil es aus rechtlichen Gründen schon nicht möglich ist oder aus praktischen Gründen - denn ohne die "Verbindlichkeit" durchsetzen zu können, ist das nur ein Papiertiger. Ich denke Sie werden - wenn dies für Sie ein attraktive Chance ist- ein gewisses Risiko eingehen müssen.

2x Hilfreiche Antwort

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