Hallo,
ich habe zum 1.1.2008 einen neuen Job gefunden und jetzt fristgerecht zum 31.12 gekündigt. Ich könnte auch direkt am 1.11 in der neuen Firma anfangen.
Wenn mein jetziger Arbeitgeber einverstanden ist, muss ich ein Auflösungsvertrag unterschreiben oder reicht ein einfaches Schreiben vom AG das er auf die Kündigungsfrist verzichtet und mich zum 31.10 ausccheiden lässt?
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Ord. Kündigung von AN - Kündigungszeit kürzen
16. Oktober 2007
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Frage vom 16. Oktober 2007 | 12:53
Von
Status: Frischling (5 Beiträge, 0x hilfreich)
Ord. Kündigung von AN - Kündigungszeit kürzen
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#1
Antwort vom 16. Oktober 2007 | 13:33
Von
Status: Richter (8412 Beiträge, 3774x hilfreich)
Das ist im Grunde egal. Ob eine Seite kündigt und die andere Seite die Kündigung annimmt oder ob beiden einen Aufhebungsvertrag unterschreiben, beides geht, wenn man sich einig ist.
PS: einen Auflösungs/Aufhebungsvertrag MUSS man nie unterschrieben. Den unterschreibt man nur dann, wenn beide Parteien mit den darin getroffenen Regelungen einverstanden sind.
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